Justizminister

Kein Kopftuch für Juristen in NRW-Gerichten

Nordrhein-Westfalens Justizminister Kutschaty will weiter keine Kopftücher im Gerichtssaal erlauben. Ein bayerisches Gericht hatte einer muslimischen Rechtsreferendarin das Recht zugestanden. Grünen-Politikerin Künast kritisiert das Verbot.

Der nordrhein-westfälische Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) will trotz des Urteils des Augsburger Verwaltungsgerichts Juristen keine religiösen Bekenntnisse im Gerichtssaal erlauben. „Das Kopftuch wird weiterhin hinter der Richter- und Staatsanwältebank in Nordrhein-Westfalen ein Tabu bleiben“, sagte Kutschaty der in Düsseldorf erscheinenden Rheinischen Post. Es vertrage sich nicht mit der strikten Neutralität, die von Richterinnen und Staatsanwältinnen erwartet werde.

Das Verwaltungsgericht Augsburg hatte Ende Juni einer muslimischen Rechtsreferendarin recht gegeben, die gegen das in Bayern geltende Kopftuchverbot geklagt hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Freistaat Bayern kündigte bereits an, in Berufung zu gehen.

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Richterbund gegen Kopftuch

Auch der Deutsche Richterbund lehnt ein Kopftuch bei Juristen im Gerichtsaal ab. „Die stets gleiche, neutral gehaltene Kleidung von Richterinnen und Richtern soll allen Prozessbeteiligten schon äußerlich signalisieren, dass das Gericht objektiv, unvoreingenommen und nur nach dem Gesetz über ihren Rechtsstreit entscheidet“, sagte der Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn der „Rheinischen Post“. Er betonte, gesetzliche Bekleidungsvorschriften dürften sich aber nicht auf das Kopftuch beschränken, sondern müssten auch andere religiöse Bekleidung oder Symbole einbeziehen.

Dagegen stellte sich die Vorsitzende des Bundestags-Rechtsausschusses, Renate Künast (Grüne), hinter die Entscheidung der Augsburger Richter. „Kopftuchtragen ist kein Ausschlusskriterium und darf es nach dem Antidiskriminierungsgesetz auch nicht sein“, sagte Künast der Zeitung. „Ein gleichberechtigter Zugang zu Bildung sowie der gegenseitige Respekt für verschiedene Lebensentwürfe sind wesentlich für eine spannungsfreie pluralistische Gesellschaft.“ Das gebiete die religiöse Neutralität des Staates, sagte die Grünen-Politikerin. (epd/mig)