DGB-Gutachten

Neue Sozialhilfe für EU-Ausländer verfassungswidrig

Das Arbeitsministerium will das Recht von EU-Ausländern auf staatliche Hilfe einschränken. Einem Gutachten des DGB zufolge verstößt der Gesetzesentwurf aber gegen Grundgesetz und EU-Recht.

Nach einem Rechtsgutachten des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) verstößt der Gesetzesentwurf von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) zur Beschränkung der Sozialhilfe für EU-Ausländer gegen deutsches und europäisches Recht. „Sollte der Referentenentwurf so kommen, dürfte das letzte Wort in Karlsruhe gesprochen werden“, sagte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach dem Evangelischen Pressedienst am Montag in Berlin und spielte damit auf eine mögliche Klage vor dem Bundesverfassungsgericht an.

„Das Gutachten zeigt, dass mit Schnellschüssen nichts für eine Problemlösung und die Diskussion der künftigen Gestalt des europäischen Sozialrechts gewonnen ist,“ sagte Buntenbach weiter. Nahles Entwurf sieht vor, dass EU-Ausländer weder Hartz IV noch Sozialhilfe beziehen können – es sei denn, sie haben durch eigene Arbeit Ansprüche erworben. Erst nach fünf Jahren sollen die EU-Ausländer deutschen Leistungsbeziehern gleichgestellt werden. Bis dahin werden höchstens Überbrückungsleistungen gezahlt. Darlehen für die Rückkehr in den Herkunftsstaat sind ebenfalls geplant.

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Laut Gutachten verstößt der Entwurf gegen das Grundgesetz, wenn Überbrückungszahlungen die Hartz-IV-Leistungen ersetzen sollen. Dies sei unvereinbar mit dem Recht auf die Sicherung einer menschenwürdigen Existenz, schreiben die vom DGB beauftragten Sozialrechtlerinnen Stamatia Devetzi von der Hochschule Fulda und Constanze Janda von der SRH Hochschule Heidelberg in dem Gutachten. Rechtswidrig sei außerdem, Eltern von Kindern aus EU-Ländern, die in Deutschland die Schule besuchten oder eine Ausbildung absolvierten und deshalb ein Aufenthaltsrecht hätten, von Sozialleistungen auszuschließen.

Nahles reagierte mit ihrem Entwurf auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts in Kassel, das in mehreren Urteilen EU-Ausländern nach einem Aufenthalt von sechs Monaten Sozialhilfe zugesprochen hatte. (epd/mig)