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Ärzte vor der OP (Symbolfoto) © Army Medicine @ flickr.com (CC 2.0), bearb. MiG

Nicht mehr zeitgerecht

Ärztepräsident will Deutsch-Pflicht abschaffen

Es gibt in Deutschland viele sozialversicherungspflichtige Menschen, die nicht ausreichend Deutsch sprechen. Dennoch gilt bei ärztlichen Leistungen weiterhin die Deutsch-Pflicht. Der Präsident der Bundesärztekammer hält das für nicht mehr zeitgerecht.

Montag, 23.05.2016, 8:20 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 23.05.2016, 22:22 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, fordert, die Deutsch-Pflicht bei ärztlichen Leistungen aufzuheben. Das Bundessozialgericht habe in einem „erschreckenden Urteil“ festgestellt, dass die Amtssprache der deutschen Krankenversicherung Deutsch sei, sagte Montgomery dem Hamburger Abendblatt. Deswegen bestehe nur ein Anspruch auf Leistungen in deutscher Sprache. „Ich halte das für nicht mehr zeitgerecht“, sagte der Ärztepräsident.

Es gebe in Deutschland viele sozialversicherungspflichtige Menschen, die nicht ausreichend Deutsch sprächen. Montgomery: „Wir kämpfen darum, dass man in Zukunft auch Dolmetscherservices für ausländische Patienten in der gesetzlichen Krankenversicherung mitberücksichtigt.“ Vorbildlich sei der Hamburger Weg, bei dem ein Dolmetscher per Video in das Sprechzimmer zugeschaltet werden kann.

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Gleichfalls müssten sich Medizin und Gesellschaft „kultursensibel“ auf die Flüchtlinge einstellen, fordert der Verbandspräsident. Man könne von Flüchtlingen verlangen, dass sie sich integrierten. Dies geschehe aber nicht an dem Tag, an dem der Flüchtling in Deutschland ankomme. „Wir müssen den Menschen dafür Zeit und Hilfestellung geben“, so Montgomery.

In dieser Woche findet vom 24. bis 27. Mai in Hamburg der 119. Deutsche Ärztetag statt. Schwerpunktthema ist die Versorgung der Flüchtlinge. (epd/mig) Aktuell Gesellschaft

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  1. TaiFei sagt:

    Volker K. sagt: 31. Mai 2016 um 12:18
    „Liebe TaiFei, lesen Sie mal in aller Ruhe und ohne aufbrausende Emotionen meinen Beitrag, …Allerdings nicht so wie Montgomery fordert durch die Versicherten der Kassen, sondern entweder durch den jeweiligen Patienten, oder aber den Arzt der diesen Service anbietet und der dadurch natürlich mehr Geld verdient, denn schließlich macht er sich und seine Praxis attraktiver für Menschen ohne Deutschkenntnisse und kann mehr Honorare abrechnen.“
    Und noch einmal, Sie haben KEINE Ahnung von ärztlicher Abrechnung und KV-Bestimmungen und GKV-Abrechnungen. Sie haben auch noch nichts von Regelleistungsvolumen gehört, so wie Ihre ganze Argumentation aufgebaut ist.
    Ich darf Ihnen also noch einmal versichern, dass hier keine Zusatzprofite generiert werden. Die Forderung Montgomerys sehe ich selber eher kritisch, dass haben Sie in meinem Beitrag wohl überlesen. Ein grundsätzlicher Anspruch auf die Übernahme ist wirklich eindeutig versicherungsfremd. Es geht aber eben NICHT um eine „Luxus“Versorgung, sondern berührt vor allem die rechtliche Sicherheit der Ärzte. Die meisten ärztlichen Handlungen stellen im rechtlichen Sinne eine Körperverletzung dar. Lediglich das Einverständnis des Patienten in die Notwendigkeit dieser Handlungen steht hier Prozessen entgegen. Bei stationären Behandlungen ist die Bezahlung von Dolmetschern ja bereits geregelt, ja sogar anerkannt. Bei ambulanten Behandlungen fehlt diese Sicherheit. Natürlich kann und wird die Leistung von Dolmetschern zur Bezahlung an die Patienten weiterberechnet. Das nützt halt nur wenig, wenn bei Flüchtlingen/Asylbewerbern, bedingt durch fehlende Arbeitserlaubnis, gar kein Einkommen existiert.
    Ferner ist Ihre Bezeichnung der „Luxus“Versorgung recht selektiv. Natürlich könnten besagte Patienten Deutsch lernen und damit Dolmetscherkosten vermeiden. Allerdings könnte man dann ja auch die Behandlung von Sportunfällen als Luxus-Versorgung definieren und die Kosten ebenfalls weiterreichen. Ich stelle auch viele Rechnungen für die Versorgung von „Alkoholleichen“ an die GKVen aus, das könnte man auch als reine „Luxus-Versorgung“ bezeichnen.
    Extra für Sie mal ein Denkanstoß: das Gesundheitswesen ist ein solidarisches Prinzip!

  2. Volker K. sagt:

    „Extra für Sie mal ein Denkanstoß: das Gesundheitswesen ist ein solidarisches Prinzip!“, welch Überraschung. Wer hätte das gedacht? Allerdings bin ich nicht bereit mich solidarisch zu zeigen, wenn jemand es nicht für nötig hält unsere Amtssprache zu lernen. Dagegen kann sich jeder der sich beim Sport oder sonstwo verletzt meiner vollen Solidarität sicher sein. Jeder hat nun einmal seine eigenen Ansichten. Wenn der Arzt Rechtssicherheit benötigt um Menschen ohne Sprachkenntnisse zu behandeln, dann muß er nun einmal dafür selber sorgen. Was hat der normale Versicherte damit zu tun? Der Arzt kann sich die Kosten ja vom Patient zurück holen. Falls ihm das nicht gelingt, dann ist das auch das unternehmerische Risiko des Arztes. Aber ich bin durchaus bereit darüber nachzudenken wie es mit einer vernünftigen Frist ausschaut, denn wie posteo richtig angemerkt hat geht es nicht nur um Menschen die hier seit Jahrzehnten leben und darauf verzichten die Sprache zu lernen, sondern eben auch um Flüchtlinge, die in den ersten Monaten natürlich nicht beim Arzt kommunizieren können. Wie das Abrechnungstechnisch funktionieren kann können Sie sich ja ausdenken, denn das scheint ja Ihr Steckenpferd zu sein.

  3. Anna sagt:

    @Tei Fei „Extra für Sie mal ein Denkanstoß: das Gesundheitswesen ist ein solidarisches Prinzip!“ Das mag schon stimmen. Kann man deshalb solidarisch mit der ganzen Welt sein?

  4. TaiFei sagt:

    @Volker K.
    Was SIE persönlich unter Solidarität verstehen oder nicht ist nicht relevant. Sie können sich gerne privat versichern und somit der Solidargemeinschaft weitgehend den Rücken kehren. Im Regelfall werden Dolmetscher-Rechnungen auch IMMER weiterberechnet. Wir gehen hier also von Sonderfällen und speziell von Notfallbehandlungen aus. Sich hier auf unternehmerische Risiken zu berufen ist absolut unethisch. Ein Arzt hat im Notfall IMMER eine gesetzliche Behandlungspflicht. Warum sollte er in diesen Fällen ein privates unternehmerisches Risiko tragen?
    Ihre gesamte Argumentationskette zeugt von völliger Unwissenheit der rechtlichen und abrechnungstechnischen Besonderheiten im Gesundheitswesen. Und nein, das ist nicht mein Steckenpferd, sondern mein Job.

    Anna sagt: 2. Juni 2016 um 15:51
    „Kann man deshalb solidarisch mit der ganzen Welt sein?“
    Thema verfehlt! Wo ging es denn bitte um die kostenlose Behandlung der Weltbevölkerung durch das dt. Gesundheitssystem?

  5. Martine sagt:

    @TaiFei

    Ich finds unethisch, dass wir im Westen so wohlhabend sind und viele Menschen in Afrika an Hunger sterben. Wir sollten unser gesamtes Vermögen mit den Armen auf der Welt teilen.

    Wer dagegen ist, ist unsolidarisch und unethisch. Wow, bin ich ein toller Mensch…

    „Gib Menschen keinen Fisch, sondern lehre sie zu fischen „

  6. Anna sagt:

    @Tei Fei „Kann man deshalb solidarisch mit der ganzen Welt sein?“
    Thema verfehlt! Wo ging es denn bitte um die kostenlose Behandlung der Weltbevölkerung durch das dt. Gesundheitssystem?

    Da muss ich Ihnen widersprechen:

    http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/fluechtlinge-kostet-die-fluechtlingskrise-die-krankenkassen-milliarden-1.2867474

  7. TaiFei sagt:

    @Martine
    genau, also lernen Sie sich selbst zu heilen und fordern sie bloß keinen Notarzt an.
    @Anna
    Wir haben auf der Welt ca. 65 Millionen Flüchtlinge. Ich wüsste nicht, dass die ALLE nach DE kommen um sich hier behandeln zu lassen. Das ist also gar nicht das Thema.

  8. Han Yen sagt:

    Simultan Dolmetschen ist Standard bei australischen Behörden. In der BRD sollte man das auch ohne Probleme einführen können.

    Der Einwand ist aber richtig, dass es sich um versicherungsfremde Leistungen handelt. Allerdings muss Simultan Dolmetschen nicht von der Versicherungsgemeinschaft getragen werden.

    Simultan Dolmetschen ist zunächst einmal eine Online Dienstleistung. Online Dienstleistungen kann man international handeln auf Online Märkten. Die Handelspartner müssen dafür nur Handelsvereinbarungen treffen. Es ist ohne weiteres möglich Export- und Import Quoten für Simultan Dolmetschen zu erhöhen. Da muss einfach nur verhandelt werden.

    Patientenbeschwerden können vor dem Arztbesuch auch als Text in einer Fremdsprache formuliert werden, und durch eine Crowd Translation Dienst ins Deutsche übersetzt werden. Es gibt inzwischen sehr viele solcher Dienste.

    Das Handelsabkommen für Simultan Dolmetschen sollte man zusammen mit Abkommen zum Medizin Tourismus für reiche Russen, Chinesen und Araber verhandeln. Die BRD ist bei einigen Erkrankungen als Inbound Tourismus Ziel interessant. Man sollte überlegen, ob man die Kosten für das Simultan Dolmetschen für arme Einwanderer nicht von reichen Medizin Touristen quer subventionieren lässt.

    Forderungen aus Medizin Tourismus werden durch Forfaitierung an Banken verkauft. der Cash Flow für Simultan Dolmetschen wäre nur ein weiteres Asset. Die Sparkassen könnten die Forfaitierung erledigen.

    Der Versicherungsgemeinschaft muss kein Nachteil entstehen. Simultan Dolmetschen ist eine handelbare versicherungsfremde Leistung. Während Präventionsmaßnahmen und geschlechter- und kinderabhängige Leistungen nicht handelbar sind. Das ist ein entscheidender Unterschied.

    Das Problem der nicht-handelbaren versicherungsfremden Leistungen sollte man einmal anders angehen und zwar mit Kopfpauschalen. Mit Kopfpauschalen kann man Binnenmigration steuern. Die Binnen-Migration in der BRD wird weiter gehen, und die Wohnungsmärkte sind Bestandsmärkte. Man kann nicht einfach den Bestand flexibel auf die Nachfrage anpassen. Wohngeld kann man flexibel anpassen. Aber wollen wir das wirklich ?

    EU Ausländer werden auch weiter hin in die BRD einwandern und Druck auf die Wohnungsmärkte ausüben. Thatcher ist über der Kopfsteuer gestürzt worden, aber ich halte es nur für gerecht den Einwanderern, klar zu kommunizieren, dass sie auch für die Gesundheitsförderung für unsere Schwangeren, Mütter, Alten und Kinder mit aufkommen müssen. Jede Gemeinde sollte die Kopfpauschale selber festlegen.

    Wenn die Menschen mit den Füßen abstimmen, wird sich nach einer Zeit in jeder Gemeinde die optimale Bevölkerungsgröße einstellen.

    Das Simultan Dolmetschen ist aber eine Frage der Handelspolitik. Es gibt genug deutschsprachige Diasporas verteilt auf die Welt, die man mit den Call Centern im Ausland rekrutieren kann. Finanzinstitutionen gehen bereits so vor.

    Das Übersetzen von Patientenbeschwerden mit Crowd Translation geht sehr, sehr schnell über Crowdworking Plattformen. Man muss nur die Warteschlangen Prioritäten umorientieren auf die Auftragsbearbeitung.

    Mit Telemedizin kann man auch Patientengespräche an ausländische Ärzte outsourcen. Das ist alles kein Problem. Der ausländische Arzt kann auch ein ausländisches Labor mit Diagnosen beauftragen. Der deutsche Arzt wäre dann eine Art Front Office.

    Viele Menschen reisen für Zahnbehandlungen nach Polen,und US Amerikaner kommen nach Europa, weil die Behandlungskosten hier bezahlbar sind.

    Der Landarzt Mangel wird sich ohne Digitalisierung nicht kostengünstig bereitstellen lassen. Transnationalisierung und Digitalisierung wird die Zukunft der Medizin sein. Die Alten werden einfach auf dem Land zurück bleiben. Man kann absichtlich dort Flüchtlinge abladen, um die Gemeindegröße zu vergrößern und die Grundsteuern für Häusle Bauer zu senken. sehr begeistert scheint das Dorf aber nicht von den Refugees zu sein. Wenn die Gemeindegröße unter einer bestimmten Kopfzahl fällt, dann wird der Arzt schlicht nicht mehr ausreichend entlohnt für sein Medizinstudium, weil die Auftragslage zu dünn ist. Anstatt das Problem auf den Rücken der Refugees zu lösen, sollte man einfach einmal die Geschäftsmodelle ändern.

  9. Martine sagt:

    @Tai Fei
    „genau, also lernen Sie sich selbst zu heilen und fordern sie bloß keinen Notarzt an.“

    Wow, ich bin überrascht über ihre Kreativität mich falsch zu verstehen. Selbstverständlich geht es mir darum, dass die Menschen die Sprache lernen und zwar möglichst schnell, am besten schon vor der Einwanderung (Normalfall). Da der Mensch (ich bin selbst einer!) aber nunmal immer den Weg des geringsten Widerstand geht, ist es durchaus ein gewünschter Integrationsdruck, wenn derjenige den Dolmetscher bezahlt, der kein Deutsch kann.

  10. TaiFei sagt:

    Han Yen sagt: 7. Juni 2016 um 12:23
    „Patientenbeschwerden können vor dem Arztbesuch auch als Text in einer Fremdsprache formuliert werden, und durch eine Crowd Translation Dienst ins Deutsche übersetzt werden. Es gibt inzwischen sehr viele solcher Dienste.“

    Das würde aber nicht das grundsätzliche Problem lösen. Das grundsätzliche Problem ist die Glaubhaftmachung der Aufklärung für die ärztlichen Behandlungsmaßnahmen, da die Meisten rein rechtlich im Grunde eine Körperverletzung darstellen. Ein vorformulierter Text mag bei der Anamnese helfen zur Aufklärung über eine simple Blutentnahme ist er jedoch nicht tauglich.

    Han Yen sagt: 7. Juni 2016 um 12:23
    „Das Handelsabkommen für Simultan Dolmetschen sollte man zusammen mit Abkommen zum Medizin Tourismus für reiche Russen, Chinesen und Araber verhandeln. Die BRD ist bei einigen Erkrankungen als Inbound Tourismus Ziel interessant. Man sollte überlegen, ob man die Kosten für das Simultan Dolmetschen für arme Einwanderer nicht von reichen Medizin Touristen quer subventionieren lässt.“

    Zum Teil (Hausweise) ist das ja schon der Fall. Allerdings lässt sich das ohne rechtliche Änderungen nicht groß ausdehnen. Unter derzeitigen Bedingungen ist eine landesweite Durchsetzung nicht möglich.

    Martine sagt: 7. Juni 2016 um 14:07
    „Selbstverständlich geht es mir darum, dass die Menschen die Sprache lernen und zwar möglichst schnell, am besten schon vor der Einwanderung (Normalfall). Da der Mensch (ich bin selbst einer!) aber nunmal immer den Weg des geringsten Widerstand geht, ist es durchaus ein gewünschter Integrationsdruck, wenn derjenige den Dolmetscher bezahlt, der kein Deutsch kann.“
    Im „Normalfall“ wird der Dolmetscher IMMER weiterberechnet. Es geht hier aber eben nicht um den Normalfall. Somit gebe ich Ihren Vorwurf des kreativen Nichtverstehens gerne zurück. Flüchtlinge lernen selten im Vorfeld die Sprache des aufnehmenden Landes, da ja nirgends auch eine Garantie der Aufnahme gewährleistet ist. Diese Menschen DÜRFEN i.d.R. gar nicht arbeiten also auch kein Einkommen beziehen. Da nützt auch die beste Weiterbrechnung nichts, also bleiben in amb. Fällen die Notfallabteilungen der KHs oft auf diesen Kosten sitzen. Letztendlich trägt das hier auch die Allgemeinheit, da diese Gelder ja nun wieder aus anderen Quellen erwirtschaftet werden müssen, was wiederum andere KH-Leistungen teurer macht und somit den Krankenversicherten betrifft. Hier beißt sich der Hund doch in den eigenen Schwanz. Hinzu kommt noch die rechtliche Verpflichtung. Ärzte MÜSSEN in Notfällen behandeln (dürfen also nicht wegschicken) und MÜSSEN den Nachweis erbringen, dass eine exakte Aufklärung stattgefunden hat, die auch verstanden wurde, da viele medizinischen Maßnahmen ansonsten einen Akt der Körperverletzung darstellen.