Tiefgehende Reform

EU will über Asylverfahren entscheiden

EU-Plänen zufolge soll die Verantwortung für die Bearbeitung von Asylansprüchen in Zukunft nicht mehr bei den Mitgliedsländern sondern zentral bei der EU liegen. Es gebe bereits konkrete Überlegungen für eine tiefgehende Reform.

Vor dem Hintergrund der Flüchtlingskrise will die EU-Kommission an diesem Mittwoch eine Reform des europäischen Asylsystems vorschlagen. Es gehe um eine bessere Verteilung von Asylbewerbern in der EU und um eine Angleichung des Asylrechts, kündigte die EU-Kommission am Dienstag in Brüssel an. Außerdem sollten legale Wege in die Europäische Union gestärkt werden.

Die Vorschläge zur besseren Verteilung beziehen sich auf die sogenannte „Dublin-III-Verordnung“. Das EU-Gesetz von 2013 regelt, welcher Mitgliedstaat für die Prüfung eines Asylantrags zuständig ist. In der Mehrzahl der Fälle ist danach dasjenige Land zuständig, wo ein Schutzsuchender das erste Mal europäischen Boden betritt. Das passiert meist in den südlichen EU-Ländern.

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Da sich in der Flüchtlingskrise gezeigt hat, wie überfordert insbesondere Griechenland ist, und da das System wegen der geografischen Zufälligkeiten als ungerecht gilt, gab es immer wieder Kritik an „Dublin“. Dem will die Kommission nun offenbar Rechnung tragen. Allerdings will sie am Mittwoch noch keine konkrete Gesetzesänderungen vorschlagen. Vielmehr kommen die Vorschläge in Form einer Mitteilung, in der verschiedene Strategien dargelegt werden sollen. Erst nach Reaktionen aus den europäischen Hauptstädten dürften konkretere Vorschläge folgen.

Tiefgehende Reform des Asylrechts

Darüber hinaus geht es um eine Angleichung der Asylregeln in Europa. Hier existieren zwar europäische Standards, die aber immer wieder Spielräume lassen. Dadurch werden zum Beispiel in einem Land fast alle Menschen aus einem bestimmten Drittland wie Afghanistan als Asylanten anerkannt und in einem anderen EU-Land nur wenige. Einem Bericht der Die Welt zufolge erwägt die EU-Kommission daher, die Entscheidung über Asylverfahren in europäische Hände zu legen.

Konkret schlage die EU-Kommission dazu vor, das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) in eine Agentur mit Entscheidungsbefugnissen umzuwandeln, berichtet die Zeitung unter Berufung auf einen Entwurf der Mitteilung für diesen Mittwoch. „Dies würde einen einzigen und zentralisierten Entscheidungsmechanismus schaffen und würde so die komplette Harmonisierung der Verfahren, aber auch der konsistenten Beurteilung von Schutzbedürfnissen auf EU-Ebene sichern“, heißt es der Zeitung zufolge in der Mitteilung.

Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) sprach sich am Dienstag grundsätzlich für eine bessere Abstimmung der EU-Staaten in der Asylpolitik aus. „Jedenfalls brauchen wir eine bessere gemeinsame Praxis“, sagte er im ARD-Morgenmagazin. Was den konkreten Vorschlag der Kommission angeht, so wollte de Maizière diesen zunächst abwarten.

„Generell wäre eine Angleichung gut, solange sie nicht nach unten erfolgt“, sagte die Grünen-Europaabgeordnete Ska Keller dem Evangelischen Pressedienst. An die Stelle der Regel, dass das zuerst betretene EU-Land für einen Asylantrag zuständig ist, solle eine Verteilung nach Einwohnerzahl, Wirtschaftswachstum, Arbeitslosigkeit und bereits aufgenommenen Flüchtlingen treten. Dabei sollten die Asylbewerber Mitsprache haben, in welches Land sie gehen, verlangte Keller.

Der FDP-Europaabgeordnete Alexander Graf Lambsdorff erklärte: „Die korrekte Anwendung des europäischen Asylrechts in einem gemeinsamen Verfahren ist längst überfällig. Und sie ist ein Gebot der Fairness, denn manche EU-Mitgliedstaaten wetteifern förmlich darum, möglichst unattraktive Bedingungen für Migranten zu schaffen, die dann in andere Mitgliedstaaten weiterziehen.“ (epd/mig)