Weiter Streit um Integrationsgesetz

Die Kritik am geplanten Integrationsgesetz reißt nicht ab. EU-Parlamentspräsident Schulz empfiehlt Innenminister de Maizière, einen „Integrationskontrollminister“ zu ernennen. DGB-Chef Hoffmann nennt die Pläne „reinen Populismus“. Der Minister verteidigt sein Vorhaben.

Der Streit um das geplante Integrationsgesetz geht weiter. EU-Parlamentspräsident Martin Schulz (SPD) kritisierte das Vorhaben scharf und riet Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU): „Dann soll er auch gleich einen Integrationskontrollminister ernennen.“ Der Chef des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), Reiner Hoffmann, nannte die Pläne „reinen Populismus“. De Maizière verteidigte das Gesetzesvorhaben, er wolle gleiche Rechte für anerkannte Flüchtlinge wie für alle anderen Ausländer schaffen.

Der Minister plant unter anderem, Flüchtlingen künftig nur noch dann ein Daueraufenthaltsrecht zu geben, wenn sie sogenannte Integrationsleistungen vorweisen können, darunter ausreichende Deutschkenntnisse. Dem Berliner Tagesspiegel am Sonntag sagte de Maizière, das Gesetz solle „den Maßstäben von Fördern und Fordern entsprechen“. Er werde es gemeinsam mit Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) erarbeiten.

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EU-Parlamentspräsident Schulz sagte der Bild am Sonntag, Deutschland habe bereits alle gesetzlichen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Integration. „Die Städte und Gemeinden müssen finanziell so ausgestattet sein, dass sie ausreichend Integrationsleistungen erbringen können“, forderte der SPD-Politiker. Der DGB-Vorsitzende Hoffmann sagte den Zeitungen der Funke Mediengruppe, die Integration von Flüchtlingen werde auf Sanktionen reduziert, dabei sei die Zahl der Verstöße gegen Integrationsauflagen sehr gering.

Der Innenminister indes argumentierte, wenn es um einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland gehe, seien Flüchtlinge derzeit gegenüber anderen Ausländern privilegiert. „Jeder Kanadier, der hier arbeitet, erhält zunächst ein befristetes Aufenthaltsrecht“, sagte de Maizière. Das Aufenthaltsrecht werde nur dann verlängert und in eine dauerhafte Niederlassungserlaubnis umgewandelt, „wenn er Deutsch kann, seinen Lebensunterhalt sichert und sich mit unserer Rechts- und Gesellschaftsordnung auskennt“.

Flüchtlinge aber bekämen eine unbefristete Erlaubnis nach drei Jahren, ohne dass geprüft werde, ob sie integriert seien und für ihren Lebensunterhalt sorgen könnten. „Wer keinen Sprachkurs besucht und sich nicht um Arbeit bemüht, der soll in Zukunft in Deutschland nicht dauerhaft bleiben können, wenn keine Fluchtgründe mehr bestehen“, sagt der CDU-Politiker (epd/mig)