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Ein Infostand der NPD © heartbeaz @ flickr.com (CC 2.0), bearb. MiG

Verbotsverfahren

Pro und Contra – NPD-Verbot

Heute beginnt vor dem Bundesverfassungsgericht die mündliche Verhandlung im NPD-Verbotsverfahren. Wäre ein Verbot sinnvoll im Kampf gegen Rechtsextremismus? Oder sogar kontraproduktiv? Argumente der Befürworter und Kritiker im Überblick.

Von Matthias Klein Dienstag, 01.03.2016, 8:25 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 06.03.2016, 18:50 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

PRO

Mit einem Verbot würden die Strukturen der NPD zerschlagen, stellen Befürworter des NPD-Verbotsantrags heraus. Die Mittel aus der staatlichen Parteienfinanzierung fielen weg – damit würden der NPD die ökonomischen Grundlagen entzogen. Das würde die rechtsextreme Szene insgesamt schwächen, sagen Verfechter eines Verbots. Wollten die Mitglieder eine neue Partei mit vergleichbaren Strukturen aufbauen, bräuchten sie dafür mehrere Jahre. Die Bundesländer hatten den Verbotsantrag über den Bundesrat im Dezember 2013 eingereicht. „Die NPD ist eine antisemitische, rassistische und menschenverachtende Partei“, sagte der damalige Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Niedersachsens Ressortchef Boris Pistorius (SPD), zur Begründung. Ihr Verbot sei ein notwendiger Schritt, der den organisierten Rechtsextremismus treffen solle.

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Ein Argument für das Verbotsverfahren ist in den Augen der Befürworter auch die Erfolgsaussicht: Sie gehen davon aus, dass die Voraussetzungen für ein Verbot durch das Bundesverfassungsgericht bei der NPD gegeben sind. Die Bundesländer zeigten sich 2013 optimistisch, dass das Bundesverfassungsgericht ihrem Antrag folgen wird. Die Verfassungsrechtler Christian Waldhoff und Christoph Möllers von der Humboldt-Universität Berlin haben den Antrag als Prozessbevollmächtigte maßgeblich formuliert. Sie erklärten nach der Einreichung, sie würden keine Gründe sehen, weshalb das Verfahren scheitern könnte. Nach Ansicht der beiden Jura-Professoren besteht auch keine Gefahr, dass der Europäische Menschenrechtsgerichtshof ein Verbot kippen könnte.

Darüber hinaus sei ein Verbot der NPD ein starkes Signal gegen Fremdenfeindlichkeit, weil Vertreter der NPD geistige Brandstifter für ausländerfeindliche Straftaten seien, argumentieren Unterstützer eines Verbots. Die demokratische Gesellschaft könnte mit einem Verbot ihre Wehrhaftigkeit zeigen. Wenn die Partei nicht verboten sei, sei für Bürger möglicherweise gar nicht erkennbar, wie radikal die Inhalte der NPD seien.

Auch viele Verbotsbefürworter betonen allerdings, dass ein Verbot der NPD alleine im Kampf gegen Rechtsextremismus nicht ausreiche.

CONTRA

Mit einem Verbot der NPD würde das rechtsextreme Gedankengut nicht verschwinden, führen Kritiker an. Auf die Gesinnung der Parteimitglieder und -unterstützer würde sich ein Verbot schließlich nicht auswirken. „Es wird keinen einzigen Nazi weniger geben, wenn die NPD verboten ist“, sagt beispielsweise die Amadeu Antonio Stiftung. Skeptiker befürchten, NPD-Mitglieder würden nach einem Verbot andere Organisationsformen finden, Nachfolgegruppen gründen und sich möglicherweise sogar weiter radikalisieren. Deshalb könnte ein Verbot eine Scheinlösung sein, die nichts an dem eigentlichen Problem der rechtsextremen Einstellung von manchen Bürgern verändere.

Außerdem sind die Hürden für ein Verbot durch das Bundesverfassungsgericht hoch. Kritiker warnen vor einem erneuten Scheitern des Verbotsantrags. Dies wäre dann ein Triumph für die NPD und könnte gleichzeitig eine Art Freifahrtschein für weitere Aktivitäten sein. Dieses Risiko sei zu groß, argumentieren Skeptiker. Zumal noch hinzukomme, dass ein Verbot vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte keinen Bestand haben könnte.

Manche Kritiker warnen zudem, ein Verbot könne etwas gerade für junge Menschen überhaupt erst interessant machen. Außerdem führen Kritiker demokratietheoretische Argumente an. Die Volkssouveränität sei das konstitutive Element der Demokratie. Der Staat könne den Bürgern nicht vorschreiben, wie sie sich politisch organisieren. Eine Demokratie muss auch Extremisten aushalten und sich mit ihnen politisch auseinandersetzen, lautet das Argument. Darüber hinaus kritisieren manche Wissenschaftler, ein Verbot sei unverhältnismäßig, weil die NPD als kleine Partei bei den Bundestagswahlen regelmäßig an der Fünf-Prozent-Hürde scheitert.

Kritiker eines Verbots fordern zudem, der Staat solle lieber mehr tun, um die Zivilgesellschaft im Kampf gegen Rechtsextremismus zu unterstützen. Das sei wirksamer als ein Parteiverbot. (epd/mig) Leitartikel Politik

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  1. Michael Klein sagt:

    Natürlich darf man bei einem NPD Verbot nicht stehn bleiben, aber es wäre ein Schritt in die richtige Richtung, dem müssen nur mehrere folgen! Vor allem dem Rassismus in den Behörden, z.B. in der Justiz als auch bei der POlizei den Kampf ansagen.

  2. aloo masala sagt:

    Es hat den Anschein, dass der Artikel und auch der erste Kommentar bereits davon ausgehen, dass ein NPD Verbot für sich genommen völlig in Ordnung ist. Die Auseinandersetzung um ein NPD-Verbot dreht sich nur noch um taktische Fragen, die klären sollen, was im Kampf gegen Rassismus und Rechtsextremismus die bessere Strategie ist. Der Tenor der Contra Argumente ist etwa so: Die NPD gehört verboten, aber ein Verbot könnte Rassisten Auftrieb geben. Deswegen sollte man die NPD vielleicht besser nicht verbieten, weil es dem Kampf gegen Rassismus letztlich schadet,

    Wer die Diskussion auf diese Weise führt, hat selbst die fundamentalen Prinzipien einer Demokratie nicht verinnerlicht. Das fundamentalste Prinzip ist der offene Meinungsstreit. Parteien bündeln Meinungen und tragen zur politischen Willensbildung bei. Weil das Prinzip so bedeutend ist, sind verfassungsFEINDLICHE Programme legal. Eine Partei darf verfassungsfeindlich sein und ein rassistisches Programm vertreten. Eine Partei darf jedoch nicht verfassungsWIDRIG sein. Das wäre der Fall, wenn die NPD versucht, die bestehende Ordnung aggressiv zu bekämpfen.
    In diesem Artikel werden als Pro-Argumente verfassungsfeindliche Beweggründe genannt, die in diesem Sachverhalt einfach nichts verloren haben.

    Das fatale ist, man steht faktisch dafür ein, den offenen Meinungsstreit zu verbieten. Es geht letztlich darum, eine Partei aus dem Weg zu räumen, die man verachtet und die einem lästig ist. Diese Vorstellung von Meinungsstreit hatten auch die SED, Hitler und Stalin. Sie gestatteten auch nur die Parteien und die Meinungen, die ihnen gefielen.

    Wer sich auf diese Art und Weise für ein NPD Verbot ausspricht, wie es hier geschieht und auch damit durchkommt, ist eine größere Gefahr für die Demokratie als die NPD je sein wird. Denn man beschädigt das fundamentale Prinzip des offenen Meinungsstreit, weil man eine bestimmte Partei schlicht nicht ab kann. Die NPD existiert dagegen seit Jahrzehnten und war streckenweise in Parlamenten eingebunden, ohne dass die bestehende Ordnung Schaden genommen hatte.

    Eine Diskussion um ein NPD Verbot sollte sich deswegen nur um deren Verfassungswidrigkeit drehen. Alles andere hat hier nichts zu suchen. Die Verfassungsfeindlichkeit der NPD muss ein Demokrat schon aushalten können. Andernfalls ist er nicht viel besser als ein Faschist, der nur die Meinungen gestattet, die ihm gefallen.

  3. Songül sagt:

    @aloo masala
    Nun kenne ich deine Ansichten diesbezüglich inzwischen und kann sie sogar nachvollziehen. Nur musst du dir, denke ich, vor Augen führen, dass diese deine Ansicht vielleicht in den USA weit verbreitet ist, hierzulande du aber wenig Verständnis für diese ernten wirst. Auch dann nicht, wenn du sie gebetsmühlenartig wiederholst und sie als die einzig konsequent umgesetzte Form von Meinungsfreiheit darstellst.
    Wir Europäer haben da ein anderes Verständnis. Meinungsfreiheit ist, wie jede andere Freiheit, nicht grenzenlos und erfährt ihre Einschränkungen.
    Beispiele hierfür im Folgenden von der humanrights Webseite:

    Legitime Einschränkungen

    Das Recht auf Meinungsäusserungs- und Informationsfreiheit darf nur eingeschränkt werden, wenn die allgemeinen Bedingungen für Eingriffe in Grund- und Menschenrechte erfüllt sind:
    ◦Eingriffe in Grund- und Menschenrechte
    Erläuterungen auf humanrights.ch

    Beispiele für legitime Einschränkungen
    ◦ Verbot der Aufhetzung zum Rassenhass (zwingende Einschränkung)
    ◦Verbot der Kriegspropaganda (zwingende Einschränkung)
    ◦Verbot von Aufrufen zu Gewalthandlungen
    ◦Einschränkungen aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes oder der Privatsphäre von Dritten.
    ◦Einschränkungen aus Gründen des Jugendschutzes
    ◦Einschränkungen aus Gründen des Schutzes religiöser Gefühle von Dritten

    Kontroverse Themen
    ◦Darf man Angehörige von Minderheiten beliebig beschimpfen?
    Hassreden: Die Grenzen der Meinungsäusserungsfreiheit
    ◦Wie diffamierend darf politische Propaganda im Abstimmunskampf sein?
    Kampagne zur Minarettverbots-Initiative: Zwischen Meinungsäusserungsfreiheit und Diskriminierungsverbot
    ◦Darf der graphische Aufmacher zu einem Zeitschriften-Artikel negative Stereotypen über eine Volksgruppe verstärken?
    Die Debatte um die Roma-Titelseite der Weltwoche
    ◦Informationsfreiheit und nationale Sicherheit: Wo überwiegt das staatliche Interesse an Geheimhaltung das Öffentlichkeitsprinzip?
    Fall Stoll: Forderungen der Journalisten bleiben bestehen
    ◦Ist die Strafverfolgung gegen die Plattform Wikileaks menschenrechtskonform?
    Wikileaks und das Recht auf freie Meinungsäusserung:

  4. aloo masala sagt:

    @songül

    Grundsätzlich bin ich gegen die Einschränkungen der Meinungsfreiheit in Deutschland und bevorzuge die US-Variante. Warum ist ein anderes Thema.

    Hier ist der Kern „verfassungsfeindlich vs. verfassungswidrig“. In diesem Punkt argumentiere ich eng nach deutschem Recht. Das Bundesverfassungsgericht hat die Pro und Contra Diskussion vernünftig geführt. Die meisten Medien, inklusive dieser Artikel diskutieren abseits von demokratischen Grundsätzen auf eine Art und Weise, die von der gleichen Arroganz zeugt, mit der auch der Islam und andere „minderwertige Kulturen“ fertig gemacht werden.

  5. Songül sagt:

    @aloo masala

    Selbstverständlich sollte in einer Demokratie gleiches Recht für alle herrschen und Strafen bzw. Verbote auf gesetzeswidrige Handlungen folgen, nicht auf missliche Gesinnungen.
    Wenn man nach deutschem Recht doch verfassungsfeindlich sein darf, solange man nicht verfassungswidrig handelt, stellt sich für mich die Frage nach der Legitimität der Loyalitätserklärung bei der Einbürgerung. Diese sollte auch kein reines Lippenbekenntnis darstellen …

    „…Dieses Bekenntnis soll kein rein formaler Akt sein, sondern wirklich so gemeint. Denn wer in Deutschland leben möchte, sollte die Grundwerte und Gesetze des Landes achten und akzeptieren. Zu diesem Zweck führen die Einbürgerungsbeamten während des Einbürgerungsprozesses immer wieder Gespräche vor allem auch mit denjenigen, bei denen Zweifel an der Ernsthaftigkeit des Bekenntnisses zu den Grundwerten bestehen….“

    Quelle: http://www.einbuergerungstest.biz/ablauf-anforderung-einbuergerung/loyalitaetserklaerung

    Aber das ist ein anderes Thema …

  6. aloo masala sagt:

    @Songül

    Es ist auch ohne Parteiverbot absurd, dass sich ein Teil der Bevölkerung einem Gesinnungstest unterziehen muss, der ausgerechnet von dem Teil der Bevölkerung eingefordert wurde, der sich durch penetrante Islamfeindlichkeit ausgezeichnet hatte.

  7. Volker K. sagt:

    Eins muß doch klar sein, wenn ein derartges Verfahren gute Aussichten auf Erfolg hat und somit berechtigte Zweifel an der Verfassungstreue der NPD bestehen, dann muß das Verbotsverfahren auch durchgeführt werden und am Ende werden wir hoffentlich von der NPD nur noch in den Geschichtsbüchern lesen. Die Mitglieder, Sympathisanten und Wähler der NPD werden dadurch nicht daran gehindert ihre demokratischen Rechte im umgrenzten Raum unseres Rechtssystems wahrzunehmen. Es gibt mehr als eine Partei und wer sich politisch rechts betätigen möchte der kann das weiterhin, aber wie schon erwähnt im abgesteckten Bereich der geltenden Gesetze. Solten die extremen Rechten dies lieber dadurch machen indem sie sich eine neue Organisationsform suchen, dann muß man nun eben diese neue Organisationsform ebenfalls auf Verfassungstreue und Rechmäßigkeit überprüfen und gegebenenfalls wiederum verbieten.
    Ansonsten können wir wohl getrost alles zulassen was unsere Rechtsstaatlichkeit gefährdet oder mit nicht legitimen Mitteln angreift. Viel zu lange haben wir in unserem Land schon gezögert und es nicht nur Rechten leicht gemacht unter der Duldung des Systems stark zu werden. Ich nenne da nur kriminellen Motoradclubs die wie Pilze aus dem Boden schießen, mafiöse Strukturen in gewissen Großstädten, Familienclans die sich in vergleichbaren, wenn nicht sogar den gleichen Großstädten breit gemacht haben und dort den Menschenhandel – sprich Zwangsprostitution, den Drogenhandel und sogar den Waffenhandel unter den Augen der politischen Vertreter betreiben. Es gibt schon genügend islamische Organisationen denen man nachweilsich die Unterstützung von ebenfalls islamischen Terrororganisationen vorwürft. Ganze kiminelle Strukturen aus dem benachbarten Ausland und auch aus weiter entfernten Regionen haben inzwischen Fuß gefaßt und sich im kriminellen Bereich bereits etabliert. Es finden ungehemmt gegenseitige Besuche von Neonazis statt die teilweise Festivalcharakter haben. All das sind Beispiele was passiert wenn man zu lange zögert. Es geht nicht um einen Meinungsstreit, sondern um die Gefährdung unseres Systems durch verfassungswidriges Verhalten im Falle er NPD. Nicht umsonst sind die Hürden für ein Parteienverbotsverfahren entsprechend hoch. Es gibt bisher nur ein Beispiel in der Geschichte der BRD auf das man zrückgreifen kann und das zeigt doch schon deutlich daß es hier nicht um ein willkürliches Verbot einer ungeliebten Partei geht sondern seriöse Zweifel bestehen, daß die NPD nicht verfassungswidrige Vorgänge zumindest unterstützt, wenn nicht sogar selbst vorantreibt. Daher gehört sie verboten und wenn es so weit kommt, dann muß ich gestehen daß es mir viel Freude bereiten wird nie wieder ein Plakat der NPD sehen zu müssen. Mit dem Nazi aus er Kneipe oder im Fanblock oder sonst wo, kann ich dennoch weiter einen Meinungsstreit führen, denn für seine Meinung wird er ja nicht eingesperrt. So weit sind wir Gott sei Dank noch nicht.

  8. Songül sagt:

    @aloo masala
    Wir sprechen immer von dem Staat, der Partei. Hinter diesen Objekten stecken aber viele Subjekte, sprich Menschen. Was, wenn eine nicht irrelevante Zahl von Partei Funktionären verfassungswidrig handeln (letztes Beispiel Maik S. aus Nauen)? Jedes Mal jeweiliges Individuum absetzen und austauschen und das war’s …!?

    Davon mal abgesehen: Mir machen die undurchsichtigen Verwicklungen der staatlichen Apparate (Geheimdienste, V-Leute etc.) mit der NPD und Co. viel mehr Angst als die NPD selbst.

  9. aloo masala sagt:

    @Songül

    Nur um Missverständnisse zu vermeiden. Ich sage nicht, dass die NPD nicht verboten werden sollte. Ich sage nur, dass die öffentliche Diskussion, wie zum Beispiel auch dieser Migazin-Artikel, zu viele Argumente liefert, die in erster Linie eines verdeutlichen: Viele „überzeugte Demokraten“ (siehe NDR Artikel über Pro & Contra) haben die demokratischen Prinzipien, die sie schützen wollen, überhaupt nicht verinnerlicht.

    Im letzten Beitrag bringst Du z.B. einen Punkt, der für eine Pro und Contra Diskussion über ein Parteiverbot interessant wäre. Die Argumente in diesem Migazin-Artikel haben dagegen nichts in einer solchen Diskussion zu suchen.

    Stell Dir vor, wir haben einen Tatverdächtigen, der wegen Mords angeklagt wurde. Das Gericht soll ein Urteil fällen und überprüft dazu relevante Zeugenaussagen und Indizien.

    Parallel läuft eine öffentliche Pro und Contra Diskussion, ob man den Tatverdächtigen wegen Mords ins Gefängnis stecken sollte. Die Diskussion läuft allerdings nicht entlang des Strafbestands und des Tathergangs, sondern verfehlt das Thema.

    Die Pro-Typen sagen zum Beispiel, der Typ tanzt mir mit seinen rassistischen Sprüchen eh zu lange auf der Nase rum, er ist antisemitisch, pöbelt rum und ist sowieso ein motherfuckin‘ sun of a bitch. Der gehört weggesperrt.

    Die Contra-Typen geben von sich: Der Typ ist ohne Frage abscheulich und gehört weggesperrt. Fraglich ist allerdings, ob das taktisch klug ist. Denn seine Kumpels können durchdrehen und hinterrücks paar Leute vermöbeln.

    Das ist etwa die Pro und Contra Diskussion, die wir hier haben und die in einer unerträglich selbstgerechten Weise vorgetragen wird, jedoch nichts zur Sache tut.

  10. Songül sagt:

    @aloo masala

    Sehr schön erklärt :-)