Bundesverfasungsgericht, BVerfG, Rechtsprechung, Verfassung, Urteil, Entscheidung
Das Bundesverfassungsgericht © Johannes Bader auf flickr.com (CC 2.0), bearb. MiG

Seehofer droht Merkel

Bayern hält an Plänen für Verfassungsklage fest

Bayern behält sich den Gang nach Karlsruhe weiter vor, um die Bundesregierung zu schärferen Grenzkontrollen zu verpflichten. Das bayerische Kabinett ernannte bereits einen Prozessbevollmächtigten.

Mittwoch, 24.02.2016, 8:19 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 24.02.2016, 15:48 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Bayern bleibt in der Flüchtlingspolitik auf Konfrontationskurs gegenüber der Bundesregierung und hält an seinen Plänen für eine Verfassungsklage fest. Ein genauer Zeitpunkt stehe aber noch nicht fest, sagte Bayerns Justizminister Winfried Bausback (CSU) am Dienstag nach einer Kabinettssitzung in München. „Erst wenn wir die Haltung der Bundesregierung zum Schreiben vom 26. Januar 2016 kennen, werden wir endgültig über die Erhebung einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht entscheiden“, sagte Bausback. Die Bundesregierung hat sich bislang weder zum Inhalt des Schreibens noch zur geplanten Reaktion darauf geäußert.

Am 26. Januar hatte Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) in einem Brief Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) zu einer effektiveren Kontrolle der Grenzen aufgefordert und mit einer Verfassungsklage gedroht. Dieser Brief gilt dem bayerischen Kabinett als Beginn einer Sechsmonatsfrist, bis zu deren Ablauf die Klage eingereicht werden soll. Bausback verwies darauf, dass auch jederzeit vorher die Klage eingereicht werden könne.

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Das bayerische Kabinett ernannte in seiner Sitzung am Dienstag den Bayreuther Rechtswissenschaftler Markus Möstl zum Prozessbevollmächtigten. Der Sicherheitsrechtler Möstl soll nach Worten von Bausback nun eine Antragsschrift vorbereiten.

Bereits im vergangenen Oktober hatte Seehofer dem Bund mit einer Verfassungsklage gedroht, sollte die Flüchtlingszuwanderung nicht beschränkt werden. Im Januar hatte der frühere Bundesverfassungsrichter Udo Di Fabio der Staatsregierung in einem Gutachten bescheinigt, gute Chancen mit einer Klage zu haben. Die derzeitige unkontrollierte Einreise von Flüchtlingen ist laut Di Fabio nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. (epd/mig) Aktuell Politik

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