Flüchtlingsbetreuung

Gesellschaftliche Aufgabe oder Millionengeschäft zweifelhafter Unternehmen?

Ist die Flüchtlingsunterbringung tatsächlich, wie in politischen Sonntagsreden verkündet, eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe oder Konjunkturprogramm für zweifelhafte private Dienstleister? Von Prof. Mohammed Khallouk

Seit der Eskalation des Bürgerkrieges in Irak und Syrien steigen die Flüchtlingszahlen in Europa und speziell in Deutschland sprunghaft in die Höhe. Mit jedem neuen Rekord an Neuankömmlingen nehmen auch die Belastungen für die mit der Unterbringung und Betreuung der Flüchtlinge beauftragten Kommunen ständig zu. Einhergehen damit nicht nur permanente finanzielle Neuforderungen an Bund und Länder sowie Verteilungskämpfe zwischen den Städten und Landkreisen untereinander, sondern auch Versuche, die Unterbringung und Betreuung möglichst kostengünstig zu bewerkstelligen.

Da die staatlichen Anbieter und die in der Flüchtlingshilfe engagierten Hilfsorganisationen wie DRK, AWO, Diakonie oder Caritas nicht bereit oder in der Lage sind, die Betreuungskosten unter einen bestimmten Schwellenwert hinaus zu senken, da sie in diesem Fall als notwendig erachtete Leistungen nicht erbringen könnten, beauftragen immer mehr Kommunen private Dienstleistungsanbieter, die ihrerseits ein Großteil der angebotenen Leistungen von Subunternehmen übernehmen lassen.

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Auf diese Weise sind die Unternehmen in der Lage, die vielfältigsten Leistungen für die Flüchtlinge, von der Essenausgabe über die Sicherheitsdienste bis hin zu Übersetzungsaufgaben, zu einem Pauschalpreis anzubieten und gegenüber den traditionellen, auch in der Flüchtlingsbetreuung aktiven Hilfsorganisationen in einem strategischen Vorteil. Das deutschlandweit größte, in Flüchtlingsunterkünften aktive Unternehmen, die European Homecare GmbH (EHC), die außerdem im Transitbereich von Flughäfen und in der Abschiebehaft psychosoziale Betreuung anbietet und selbst Flüchtlingsheime betreibt, habe auf diese Weise, wie Stefan Kreitewolf am 08.09.2015 in der Die Zeit darlegte, ihren Umsatz von 2008 bis 2013 vervierfachen und ihren Gewinn sogar nur innerhalb eines Jahres (2012/2013) auf 1,44 Millionen Euro verdoppeln können. Je mehr Bürger und öffentliche Hand über kaum zu bewältigende Belastungen durch den sogenannten „Flüchtlingsstrom“ klagen, desto mehr freuen sich jene privaten Betreuungsunternehmen über Auftragssteigerungen.

Gelang es der EHC dadurch einerseits auch ihre Mitarbeiterzahlen immer weiter zu erhöhen, so sehr ist die Betreuungsarbeit immer häufiger in die Kritik geraten. Die unzureichende fachliche Qualifikation von Mitarbeitern wird immer häufiger beklagt. Aber auch die menschenunwürdige Behandlung der Flüchtlinge war bereits des Öfteren Thema in den Medien. In Essen soll in einer Einrichtung, worauf Tobias Fülbeck am 09.09.2015 in der Huffington Post die Aufmerksamkeit legt, ein Wachmann einem Flüchtlingskind gedroht haben, in eine „geschlossene Kammer“ zu kommen. Im nordrhein-westfälischen Burbach ist mittlerweile die Verantwortung für das dortige Flüchtlingsheim komplett entzogen worden, nachdem bekannt geworden war, dass Sicherheitsbeamte eines Subunternehmens Flüchtlinge misshandelt hatten, weshalb nun die Siegener Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren eingeleitet hat.

Obwohl das Land Nordrhein-Westfalen als Konsequenz die Zusammenarbeit eingestellt hat, halten die meisten Städte und Gemeinden, in NRW ebenso wie in anderen Bundesländern, an der Kooperation fest. In Niedersachsen und Hessen werden dem Unternehmen sogar noch neue Großaufträge in der Flüchtlingsunterbringung erteilt. So erhielt die EHC, wie Johannes Brühl am 08.12.2014 in der Süddeutschen Zeitung berichtete, kurz nach Bekanntwerden der Ermittlungen im Zusammenhang mit dem Heim in Burbach einen neuen Großauftrag zur Weiterführung der Flüchtlingsunterkunft im niedersächsischen Meinersen im Wert von über 200.000 Euro.

Dabei sind die Vorwürfe seit Jahren bekannt. Im österreichischen Traiskirchen war das Essener Dienstleistungsunternehmen bereits 2003 in die Negativschlagzeilen geraten, nachdem bei einer Massenschlägerei ein tschetschenischer Flüchtling ums Leben gekommen war. Angela Huemer nannte in der Zeitung Arbeit & Wirtschaft das „Zusammenpferchen von 800 Menschen unterschiedlicher Nationalitäten“ als Ursache. Kurz danach hatte, worauf Reinhard Kowalewsky in der Rheinischen Post am 01.10.2014 hinwies, eine Frau aus Kamerun gegen einen Wachmann sogar Anzeige wegen Vergewaltigung erstattet.

Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob die Flüchtlingsunterbringung tatsächlich, wie in politischen Sonntagsreden verkündet, als gesamtgesellschaftliche Aufgabe begriffen wird oder vielmehr als Konjunkturprogramm für zweifelhafte private Dienstleister, denen Umsatzsteigerungen mehr bedeuten als eine würdige Behandlung von Menschen, die gerade aus dem Elend von Diktaturen oder Bürgerkriegen geflohen sind.

Zwar heben auch jene Unternehmen ihr soziales Verantwortungsbewusstsein auf Homepages und in Werbeanzeigen hervor, das genannte Essener Unternehmen weist sich sogar die „enge Abstimmung mit staatlichen Behörden“ als besonderes Markenzeichen zu, in der Realität ist jedoch eher von einer Notsituation auszugehen, in der sich die Kommunen angesichts chronischer Finanzknappheit und plötzlichem Flüchtlingsandrang befinden. Pro Asyl weist deshalb auch der Bundespolitik ein gehöriges Maß an Mitschuld für diese nun von zweifelhaften Geschäftemachern ausgenutzte Situation zu. Weil der soziale Wohnungsbau jahrelang vernachlässigt wurde, fehlten den Städten und Gemeinden nun die Kapazitäten, die gesamtgesellschaftliche Aufgabe der Flüchtlingsunterbringung in Eigenregie zu bewältigen.

Wenn der Satz der deutschen Kanzlerin „Wir schaffen das“ keinen zynischen Unterton bekommen soll, ist die Politik, aber auch die deutsche einheimische Bevölkerung aufgefordert, den Wert von Gemeindiensten wieder mehr zu schätzen und die angemessene Versorgung der Neuankömmlinge ebenso wie Bildung und Gesundheit für sich selbst als Dienst am Menschen zu begreifen, die nicht beliebig privatisiert werden können, sondern wieder von der Allgemeinheit im Eigeninteresse wahrgenommen werden müssen.