Diskriminierung

Freiburger Diskos erteilen Verbot für Flüchtlinge

In Freiburg wurden in mehreren Clubs und Diskotheken Flüchtlingen der Zutritt verboten. Taschendiebstähle und sexuelle Belästigungen seien der Grund. In der Stadt leben 3.000 Flüchtlinge. Kritiker werfen den Clubbetreibern pauschale Diskriminierung vor.

Der Freiburger Sozialbürgermeister Ulrich von Kirchbach (SPD) hat das von einigen Clubs und Diskotheken in der Universitätsstadt verhängte Zutrittsverbot für Flüchtlinge kritisiert. Der Politiker sagte der Badischen Zeitung, eine solche Regelung verstoße gegen das Diskriminierungsverbot. Es könne nicht eine ganze Gruppe für das Fehlverhalten einiger weniger bestraft werden. Auch der Grünen-Politiker Volker Beck (Berlin) nannte das Verbot „klar rechtswidrig“.

In Freiburg lebten rund 3.000 Flüchtlinge, sagte von Kirchbach, die große Mehrheit davon seien rechtstreue Menschen. Die Stadt will die Clubbetreiber dem Bericht zufolge zeitnah zu einem Runden Tisch einladen und die Probleme besprechen.

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Bürgermeister: Keine rechtsfreien Räume

Die Zeitung hatte zuvor darüber berichtet, dass nach einer Reihe von Zwischenfällen wie Taschendiebstählen und auch sexuelle Belästigung die meisten Freiburger Clubs und Diskotheken Flüchtlinge gar nicht mehr oder nur noch in beschränkter Zahl hineinlassen. Viele Nachtgastronomen sähen darin den einzigen Ausweg, weil sonst andere Gäste wegblieben, hieß es. Angezeigt wurden die beklagten Vorfälle dem Bericht zufolge größtenteils nicht.

Sozialbürgermeister von Kirchbach sagte, natürlich dürften keine rechtsfreien Räume entstehen. Bei Straftaten gebe es keine Spielräume und da helfe auch keine falsch verstandene Toleranz. Gegen schwarze Schafe müsse strafrechtlich vorgegangen werden, so der Politiker.

Niedersachsen sanktioniert Diskriminierung

Der innenpolitische Sprecher der Grünen im Bundestag, Volker Beck, erklärte am Sonntag in Berlin: „Niemand muss im Rechtsstaat für die Fehler anderer eintreten. Sonst wäre Diskriminierung Tür und Tor geöffnet.“ Er verwies auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Es regele klar und unmissverständlich, dass niemand aufgrund seiner „Rasse“, ethnischen Herkunft oder Religion im Zivilrecht benachteiligt werden dürfe.

Allerdings bleibt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in der Praxis oft wirkungslos. Als erstes Bundesland hat der niedersächsische Landtag eine Ergänzung der Gaststättenverordnung im Dezember 2015 beschlossen. Danach können Diskriminierungen beim Zugang zu Diskotheken durch das Ordnungsamt mit Geldstrafen von bis zu 10.000 Euro sanktioniert werden. Bei wiederholten Vorfällen kann auch die Lizenz entzogen werden. (epd/mig)