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Diskokugel © marfis75 auf flickr.com (CC 2.0), bearb. MiG

Diskriminierung

Freiburger Diskos erteilen Verbot für Flüchtlinge

In Freiburg wurden in mehreren Clubs und Diskotheken Flüchtlingen der Zutritt verboten. Taschendiebstähle und sexuelle Belästigungen seien der Grund. In der Stadt leben 3.000 Flüchtlinge. Kritiker werfen den Clubbetreibern pauschale Diskriminierung vor.

Montag, 25.01.2016, 8:20 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 25.01.2016, 17:22 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Der Freiburger Sozialbürgermeister Ulrich von Kirchbach (SPD) hat das von einigen Clubs und Diskotheken in der Universitätsstadt verhängte Zutrittsverbot für Flüchtlinge kritisiert. Der Politiker sagte der Badischen Zeitung, eine solche Regelung verstoße gegen das Diskriminierungsverbot. Es könne nicht eine ganze Gruppe für das Fehlverhalten einiger weniger bestraft werden. Auch der Grünen-Politiker Volker Beck (Berlin) nannte das Verbot „klar rechtswidrig“.

In Freiburg lebten rund 3.000 Flüchtlinge, sagte von Kirchbach, die große Mehrheit davon seien rechtstreue Menschen. Die Stadt will die Clubbetreiber dem Bericht zufolge zeitnah zu einem Runden Tisch einladen und die Probleme besprechen.

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Bürgermeister: Keine rechtsfreien Räume

Die Zeitung hatte zuvor darüber berichtet, dass nach einer Reihe von Zwischenfällen wie Taschendiebstählen und auch sexuelle Belästigung die meisten Freiburger Clubs und Diskotheken Flüchtlinge gar nicht mehr oder nur noch in beschränkter Zahl hineinlassen. Viele Nachtgastronomen sähen darin den einzigen Ausweg, weil sonst andere Gäste wegblieben, hieß es. Angezeigt wurden die beklagten Vorfälle dem Bericht zufolge größtenteils nicht.

Sozialbürgermeister von Kirchbach sagte, natürlich dürften keine rechtsfreien Räume entstehen. Bei Straftaten gebe es keine Spielräume und da helfe auch keine falsch verstandene Toleranz. Gegen schwarze Schafe müsse strafrechtlich vorgegangen werden, so der Politiker.

Niedersachsen sanktioniert Diskriminierung

Der innenpolitische Sprecher der Grünen im Bundestag, Volker Beck, erklärte am Sonntag in Berlin: „Niemand muss im Rechtsstaat für die Fehler anderer eintreten. Sonst wäre Diskriminierung Tür und Tor geöffnet.“ Er verwies auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Es regele klar und unmissverständlich, dass niemand aufgrund seiner „Rasse“, ethnischen Herkunft oder Religion im Zivilrecht benachteiligt werden dürfe.

Allerdings bleibt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in der Praxis oft wirkungslos. Als erstes Bundesland hat der niedersächsische Landtag eine Ergänzung der Gaststättenverordnung im Dezember 2015 beschlossen. Danach können Diskriminierungen beim Zugang zu Diskotheken durch das Ordnungsamt mit Geldstrafen von bis zu 10.000 Euro sanktioniert werden. Bei wiederholten Vorfällen kann auch die Lizenz entzogen werden. (epd/mig) Aktuell Gesellschaft

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  1. Annelie sagt:

    Also mal ganz ehrlich. Haben wir es nicht bereits erfolgslos hinter uns gebracht bestimmte Menschengruppen, wie Menschen zweiter Klasse zu behandeln? Es ist einfach nur peinlich und erschütternd, dass sich eine derartige Diskriminierung in Deutschland wiederholt.

  2. Joao sagt:

    Erklärt mir bitte irgendjemand, woher die Flüchtlinge das Geld haben Diskotheken zu besuchen? Ich finde das Benehmen dieser Flüchtlinge gänzlich unangebracht…und dass die Besitzer der Diskotheken, diese nicht mehr hinein lassen, ist eine Wohltat für den Ruf der echten Flüchtlinge.

    Es tut mir leid, aber wer vor Krieg und Elend flüchtet, benimmt sich nicht so…
    Man sollte zwischen illegalen Einwanderern und Flüchtlingen unterscheiden, da man den Ruf der echten Flüchtlinge ansonsten jedesmal mit in den Dreck zieht.

  3. karakal sagt:

    Muslimen verbietet ihre Religion den Besuch von Discos, Nachtclubs u. dergl. In der BRD gilt zwar nicht das islamische Recht, aber unter diesem Gesichtspunkt ist es eher zu begrüßen, wenn ihnen der Zutritt zu solchen Orten verwehrt wird, auch wenn diejenigen, die ihnen den Zutritt verwehren, dies nicht unter diesem Gesichtspunkt tun, nicht als „Schari´a-Polizei, sondern aus von Vorurteilen bestimmtem fremdenfeindlichen Denken heraus. Allerdings müsste man dann allen Muslimen, auch solchen, die keine Flüchtlinge sind, den Zutritt verwehren und ihn nichtmuslimischen Flüchtlingen gewähren. In einem säkularen Staat stoßen solche Überlegungen und Vorschläge jedoch auf Inakzeptanz, da es dort jedem freigestellt ist, soviel zu sündigen, wie er will, solange das nicht gegen die von der säkularen Gesellschaft sich in ihrem Staat selbst gegebenen Gesetze verstößt.

  4. Pingback: Freiburg - Kritik an Disko-Verbot für Flüchtlinge - MiGAZIN

  5. Fidiz sagt:

    @karakal

    Von welchem Islam (oder welchen Muslimen) schreiben Sie? Dem Saudi-Arabischem?

    Würde man sämtliche Regeln im Islam einhalten, dann dürfte es in Europa keine Muslime geben, denn der Koran sagt eindeutig, dass Muslime sich in muslimischen Ländern aufhalten sollten.

    Vielleicht sollte man sich besser einfach mal an die irdischen Gesetze halten, das kriegen ja auch alle anderen scheinbar hin…

  6. freedom sagt:

    Zitat User Karakal

    „Muslimen verbietet ihre Religion den Besuch von Discos, Nachtclubs u. dergl. In der BRD gilt zwar nicht das islamische Recht, aber unter diesem Gesichtspunkt ist es eher zu begrüßen, wenn ihnen der Zutritt zu solchen Orten verwehrt wird[..]“

    Facepalm… OMG. Bitte gehen Sie dorthin, woher auch immer Sie kommen mögen und lassen Sie uns friedliche Muslime in Ruhe in Discotheken gehen! Wir leben in Deutschland, im 21. Jahrhundert und wir sind bestandteil dieser Gesellschalft. Punkt.

    mit freundlichen Grüßen
    FREEDOM

  7. Volker K. sagt:

    Ich halte es für nahezu unmöglich einen Nachweis über derartige Diskriminierung zu erbringen. Wenn es nicht das arabische Aussehen ist, dann sind es eben die Turnschuhe. Wenn es nicht die Turnschuhe sind, dann beruft man sich darauf nur „bekannte Gesichter“ hereinzulassen. Selbst die Türsteherszene ist nicht so doof offen den Grund zu nennen. Also warden wir wohl oder übel zähneknirschend hinnehmen müssen.
    Und eins möchte ich noch Herrn / Frau karakal entgegenen: Sie würden es also begrüßen wenn man Ihre Glaubensgeschwister nicht in die Disco lassen würde, auch wenn das auf femdenfeindlichem Gedankengut fußt? Geht es noch? Dann ist es Ihnen egal wenn jemand fremdenfeindlich agiert und sonst nicht? Und wie – um Himmelswillen – soll man einen Ihrer Glaubensbrüder erkennen? An dem trendigen langen Bart? Oder sollen sie sich selbstständig zu erkennengeben? Sie verdeutlichen das Problem, nämlich Menschen die glauben im Besitz der wahren Religion zu sein und damit auch bestimmen dürfen was andere zu tun und zu lassen haben. Moralisch natürlich viel besser aufgesetellt als die anderen Unwissenden oder Ungläubigen. Verstehen Sie jetzt warum es in unserer freien, aufgeklärten, pluralistischen Gesellschaft immer mehr Vorbehalte gegen den Islam (ja, ja, ich weiß es gibt nicht DEN Islam) entwickeln? Daran sind alle die, die den wahren Islam zu besitzen glauben schuld. Nehmen Sie das als Denkanstoß.

  8. Sebaldius sagt:

    Das Diskriminierungsverbot wird meistens falsch verstanden. Verboten ist demnach die Benachteiligung von Menschen je nach Geschlecht, Rasse, Hautfarbe, Sprache, Religion, politische oder sonstige Anschauung, nationale oder soziale Herkunft, Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, Vermögen, Geburt.
    Aber eben nur dann verboten, wenn es dafür keine sachliche Rechtfertigung gibt. Gibt es aber eine sachliche Rechtfertigung, und die überproportional vielen Gewalttaten, Diebstähle und sexuellen Übergriffe seitens der Flüchtlinge sind definitiv eine sachliche Rechtfertigung, dann verstösst auch die Benachteiligung dieser Personengruppe in Form einer Zurückweisung an der Disco-Tür nicht gegen das Diskriminierungsverbot.

    Solange die Straftäter unter den Flüchtlingen nicht klar und deutlich zu unterscheiden sind von den anständigen Flüchtlingen, so lange muss verhindert werden, dass die Straftäter unter den Flüchtlingen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz missbrauchen können. Und zwar als Freifahrtschein missbrauchen für den Zutritt zu Discotheken, um dort dann unter dem Schutz des Diskriminierungsverbots Straftaten begehen zu können.

  9. Cengiz K sagt:

    …Daran sind alle die, die den wahren Islam zu besitzen glauben schuld….

    Mit Schuldbekundungen sind Sie ja mal ganz schnell zur Hand. Und nein, jeder Mensch kann glauben, was er will, und er wird es dennoch tun, auch wenn so Leute wie Sie, die meinen die alleinige Wahrheit gepachtet zu haben, meinen, andere Menschen wegen ihrer Ansichten und Glaubensinhalte belehren zu müssen..

    ..freien, aufgeklärten, pluralistischen Gesellschaft…

    Wie oben bereits gesagt, Sie können glauben, was Sie für nötig befinden, Witzig, dass Sie hier mit Ihren persönlichen Tiraden das Gegenteil von dem beweisen, was Sie proklamieren.. Aber falls Sie für den Verfassungsschutz arbeiteten, müssen Sie das ja schreiben..

  10. Magistrat sagt:

    @Sebaldius sagt „Das Diskriminierungsverbot wird meistens falsch verstanden….“ und statuiert sogleich das Exempel. Nein, die Tatsache, dass manche Flüchtlinge Gewalttäter sind rechtfertigt nicht die Diskriminierung einer ganzen Personengruppe. Sippenhaft, Kollektivstrafen und Generalverdacht sind in Deutschland abgeschafft. Wäre ja auch irrsinnig, Ihre Vorstellungen mal konsequent umzusetzen : überwiegend viele kahlköpfige, tätowierte, stiefeltragende Urdeutsche haben auch in Köln auf übelste Weise Gewalt gegen die Staatsgewalt geleistet, ergo ist die Diskriminierung dieser Personengruppe (welche sind das dann? Alle Deutschen? Alle Ossis? Oder nur die Sachsen?) gerechtfertigt?!? Also gut, dass wir ein AGG haben und Menschen mir Verstand in der Justiz…