Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Straßburg, Menschrechte, EuGH, Europa
Das Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg © James Russell @ flickr.com (CC 2.0)

EuGH-Präsident

Obergrenze für Asylbewerber rechtlich nicht möglich

Eine Obergrenze bei der Aufnahme von Flüchtlingen wird immer wieder gefordert. Dabei ist gemeinhin bekannt, dass das juristisch nicht machbar ist. Nun hat sich der Präsident des Europäischen Gerichtshofs zu Wort gemeldet.

Dienstag, 19.01.2016, 8:24 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 20.01.2016, 17:08 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Der Präsident des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), Koen Lenaerts, hat starke rechtliche Bedenken gegen eine Flüchtlings-Obergrenze. „Man muss folgendes beachten: Immer wenn jemand asylberechtigt ist, hat er nach dem Unionsrecht das Anrecht darauf, als Flüchtling anerkannt zu werden“, sagte Lenaerts der Neuen Osnabrücker Zeitung. „Das ist schwer vereinbar mit irgendeiner Zahl oder Obergrenze.“ Eine Obergrenze für die Aufnahme von Asylbewerbern wird vor allem von der CSU gefordert.

Lenaerts geht davon aus, dass die EU-Staaten die Flüchtlingskrise lösen werden: „Ich glaube, dass die derzeitigen Probleme überwindbar sind.“ Die EU werde daran nicht zerbrechen, sondern diese Krise meistern, wie sie schon zahlreiche Krisen zuvor gemeistert habe, sagte der Belgier, der dem Gerichtshof in Luxemburg seit dem vergangenen Oktober vorsteht.

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Der Jurist erinnerte daran, dass die EU immer strikt gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention handeln müsse. So müssten alle EU-Länder gemeinsame Mindest-Standards bei der Unterbringung von Flüchtlingen einhalten, solange sie den Asylantrag einer Person prüfen. (epd/mig)

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