Französische Muslimin scheitert

Menschenrechtsgericht billigt Kopftuchverbot in Klinik

Kliniken in Frankreich dürfen ihren Mitarbeitern das Tragen von Kopftüchern verbieten. Das stelle keine Verletzung der Religionsfreiheit dar, entschied das Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Die Richter begründeten ihre Entscheidung mit der französischen Verfassung.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat das Kopftuch-Verbot für Angestellte an einem französischen Krankenhaus gebilligt. Die Regelung an der öffentlichen Klinik stelle keine Verletzung der Religionsfreiheit dar, entschieden die Straßburger Richter am Donnerstag. Sie verwiesen auf die französische Verfassung, laut der der Staat säkular ist und alle Religionen gleichermaßen achtet. (AZ: 64846/11)

Geklagt hatte eine ehemalige Sozialarbeiterin des Pariser Krankenhauses, die trotz Beschwerden mehrerer Patienten ihre Kopfbedeckung nicht ablegen wollte. Die Klinikleitung hatte daraufhin entschieden, den Arbeitsvertrag der Muslimin nicht mehr zu verlängern. Dagegen hatte die Frau vergeblich vor mehreren französischen Gerichten geklagt.

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Auch ihre Beschwerde vor dem Menschenrechtsgerichtshof blieb nun ohne Erfolg. Es stehe außer Frage, dass Mitarbeiter öffentlicher Einrichtungen volle Religionsfreiheit genössen, unterstrichen die Straßburger Richter. Daraus ergebe sich für sie jedoch kein Recht, ihren religiösen Überzeugungen Ausdruck zu verleihen, während sie sich an ihrem Arbeitsplatz befänden.

Es gelte auch das Recht der Patienten auf Gleichbehandlung zu berücksichtigen, hob der Menschenrechtsgerichtshof hervor. Die europäischen Staaten hätten einen Ermessensspielraum, was die Gewichtung der Religionsfreiheit und staatlicher Prinzipien angehe. Die Säkularität sei ein „grundlegendes Prinzip“ der französischen Republik und dürfe konsequent durchgesetzt werden, erklärten die Menschenrechts-Richter. (epd/mig)