Kopftuchverbot bleibt

Weiter keine religiösen Symbole in Berliner Behörden

Berlin hält am Kopftuchverbot fest. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wonach generelle Verbote gegen die Religionsfreiheit verstoßen, tangiere das Berliner Neutralitätsgesetz nicht. Kritik kommt von den Muslimen.

Lehrer, Polizisten und Juristen in Berlin dürfen auch in Zukunft keine religiösen Symbole tragen. Der Senat der Hauptstadt billigte am Dienstag eine entsprechende Entscheidung von Innensenator Frank Henkel (CDU), das Berliner Neutralitätsgesetz nicht zu ändern, wie die Senatsverwaltung mitteilte. Das Gesetz untersagt den Angaben zufolge das Tragen religiöser und weltanschaulicher Symbole unter anderem in Polizei und Rechtspflege sowie an öffentlichen Schulen. Grund dafür ist laut Gesetz die „abstrakte Gefährdung“ der staatlichen Neutralität beziehungsweise des Schulfriedens.

Henkel sagte, die Regelung habe sich bewährt. Es sei politisch erstrebenswert und juristisch vertretbar, daran festzuhalten. Eine Änderung des Gesetzes sei nicht zwingend erforderlich. Henkel hatte das Neutralitätsgesetz nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom März einer Prüfung unterzogen. Die Karlsruher Richter hatten nach einer Klage zweier muslimischer Pädagoginnen aus Nordrhein-Westfalen entschieden, dass ein generelles Kopftuchverbot an öffentlichen Schulen gegen die Religionsfreiheit verstößt.

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Der Arbeitskreis Muslime in der SPD ist überzeugt, dass die Berliner Regelung dieser Rechtsprechung nicht entspricht. Sie kritisierte die Entscheidung des Senats und auch die SPD, sich für das Fortbestehen des Neutralitätsgesetzes zu entscheiden. In einem offenen Brief schreiben sie: „Wir sind eine plurale Gesellschaft, und wenn Frauen mit Kopftuch in der Schule nur putzen, aber nicht unterrichten dürfen“, sende man damit auch eine Aussage an die Kinder. Neutralität sehe anders aus: „Neutralität bedeutet, die Vielfalt unserer Gesellschaft als Normalität zu begreifen und überall zuzulassen und nicht Menschen auszugrenzen und sie mit Berufsverbot zu belegen“, so die Muslime in der SPD.

Kritik erntet die Entscheidung auch vom Islamrat. „Das Bundesverfassungsgericht hat klar entschieden, dass pauschale Verbote von religiösen Symbolen in Schulen nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Das Neutralitätsgesetz in Berlin widerspricht eindeutig diesem Grundsatz“, so Islamratsvorsitzender Burhan Kesici. Auch das Verbot religiöser Symbolik sei im Ergebnis parteiisch. Hier werde „eine falsche Neutralität vorgegaukelt“. Gleichzeitig werde die „gelebte Vielfalt in Deutschland behindert“. (epd/mig)