Oberverwaltungsgericht Münster

Rechtsextremist bekommt keine Jura-Ausbildung

Rechtsextremisten darf die Ausbildung zum Juristen versagt werden. Das entschied das Oberverwaltungericht Münster. Solche Kandidaten seien „unwürdig“, für Gerichte, Staatsanwaltschaften, Behörden und Rechtsanwälte tätig zu sein.

Das Land Nordrhein-Westfalen darf einem wegen rechtsextremer Straftaten verurteilten Jurastudenten den Zugang zur Juristenausbildung verweigern. Das Oberverwaltungsgericht Münster wies den Eilantrag des Mannes ab, der sich erfolglos für den juristischen Vorbereitungsdienst im Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm beworben hatte. Nach dem Juristenausbildungsgesetz (JAG) NRW sei der Mann, der Mitglied der Partei „Die Rechte“ ist, aufgrund seiner mehrfachen Vergehen unter anderen wegen Volksverhetzung und Körperverletzung nicht würdig für den Staatsdienst, heißt es in dem am Donnerstag veröffentlichten Urteil. Die im Grundgesetz gewährleistete freie Wahl der Ausbildungsstätte ändere daran nichts. (AZ: 6 B 733/15)

Zuvor war der Mann bereits mit einem Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht Minden gescheitert (AZ: 4 K 441/15). Der Mann, der Mitglied im Bundes- und Landesvorstand der „Rechten“ ist, gehörte auch der mittlerweile verbotenen „Kameradschaft Hamm“ an. Zwischen 2004 und 2015 war er insgesamt zehn Mal wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Volksverhetzung, mehrfacher Beleidigung, Körperverletzung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte verurteilt worden.

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Die Summe, die Bandbreite sowie die Qualität der über einen Zeitraum von mehr als zehn Jahren begangenen Straftaten begründeten die Unwürdigkeit des Antragstellers, erklärte der 6. Senat des Oberverwaltungsgerichts Münster. Der juristische Vorbereitungsdienst, das sogenannte Rechtsreferendariat nach dem ersten Staatsexamen, diene der Ausbildung zu Berufen, deren wesentlicher Inhalt die Verwirklichung des deutschen Rechts sei. Die Referendare müssten eigenverantwortlich Aufgaben für die ausbildenden Gerichte, Staatsanwaltschaften, Behörden und Rechtsanwälte wahrnehmen. Diesen Anforderungen werde der wegen rechtsextremer Aktivitäten vorbestrafte Antragsteller nicht gerecht, hieß es. Das Urteil ist rechtskräftig. (epd/mig)