Verwaltungsgericht Köln

Irakischer Flüchtling darf nicht nach Ungarn abgeschoben werden

Aufgrund gravierender Mängel im ungarischen Asylverfahren hat das Verwaltungsgericht Köln die Abschiebung eines Irakers nach Ungarn gestoppt. Dort seien die Kapazitäten erschöpft und die Unterbringung nicht menschwürdig.

Das Verwaltungsgericht Köln hat die Abschiebung eines irakischen Flüchtlings nach Ungarn gestoppt. In dem am Donnerstag veröffentlichten Urteil verwiesen die Richter auf Mängel im ungarischen Asylverfahren. Die Aufnahmekapazitäten in dem Land seien aktuell gänzlich erschöpft, erklärte das Gericht: Den 2.500 Aufnahmeplätzen stünden rund 70.000 im ersten Halbjahr eingereiste Flüchtlinge gegenüber. Von einer menschenwürdigen Unterbringung weiterer Asylsuchender könne daher nicht ausgegangen werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (Az: 3 K 2005/15.A)

Der Iraker hatte im März in Deutschland einen Asylantrag gestellt. Weil durch einen Abgleich seiner Fingerabdrücke festgestellt wurde, dass er sich bereits in Ungarn aufgehalten hatte, lehnte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge seinen Antrag ab und ordnete die Abschiebung an. Nach der Dublin-III-Verordnung müssen Flüchtlinge in dem EU-Land Asyl beantragen, das sie zuerst betreten haben.

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Dagegen klagte der Mann und erklärte, er traue den ungarischen Behörden nicht. Bei einem Bombenanschlag habe er ein Auge und Teile seines Beins verloren und benötige medizinische Behandlung. In Ungarn habe man sich jedoch nicht um seine Verletzungen gekümmert, sondern ihn inhaftiert.

Das Verwaltungsgericht Köln hob nun die Abschiebungsanordnung auf. Die Richter begründeten ihre Entscheidung unter anderem damit, dass nach ungarischem Recht Asylbewerber, die nach der Dublin-III-Verordnung nach Ungarn abgeschoben werden, bis zu sechs Monate in Haft genommen werden könnten. Die Behörden machen davon nach Angaben des Gerichts flächendeckend und ohne Einzelfallprüfung Gebrauch. Die Flüchtlinge erhielten oftmals keine medizinische Betreuung und die Haftanstalten erfüllten nicht die hygienischen Mindeststandards, hieß es.

Anfang Juli hatte bereits das Verwaltungsgericht Münster die Abschiebung eines syrischen Flüchtlings nach Ungarn im vorläufigen Rechtsschutzverfahren gestoppt. Auch die Münsteraner Richter verwiesen auf gravierende Mängel im Asylsystem des Landes. Flüchtlingen drohe dort eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung, erklärte das Gericht. (Az.: 2L 858/15.A) (epd/mig)