Verwaltungsgericht Münster

Keine Abschiebung nach Ungarn

Anders als bisher hat das Verwaltungsgericht Münster einer Abschiebung nach Ungarn nicht zugestimmt. Das Gericht bescheinigte dem Land gravierende Mängel im Asylsytem. Den Flüchtlingen drohe dort unmenschliche und erniedrigende Behandlung.

Das Verwaltungsgericht Münster hat vorläufig die Abschiebung eines syrischen Asylbewerbers nach Ungarn gestoppt. Bis zur endgültigen Entscheidung über die Klage des Mannes dürfe er nicht abgeschoben werden, erklärte das Gericht in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss im vorläufigen Rechtsschutzverfahren (AZ: 2L 858/15.A). Die jüngste Entwicklung in Ungarn gebe Anlass zu der Annahme, dass es gravierende Mängel im Asylsystem des Landes gebe und dem Mann dort eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung drohe. Der Beschluss ist nach Angaben des Gerichts eine Abkehr von seiner bisherigen Rechtssprechung.

Der Syrer war im Januar über Ungarn nach Deutschland eingereist und hatte hier einen Asylantrag gestellt. Weil durch einen Abgleich seines Fingerabdrucks festgestellt wurde, dass er sich bereits in Ungarn aufgehalten hatte, lehnte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge seinen Asylantrag ab und ordnete die Abschiebung nach Ungarn an. Nach der Dublin-III-Verordnung müssen Flüchtlinge in dem EU-Land Asyl beantragen, das sie zuerst betreten haben. Dagegen klagte der Mann und beantragte eine aufschiebende Wirkung seiner Klage.

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Die Richter folgten seinem Antrag und begründeten ihre Entscheidung unter anderem damit, dass sich in Ungarn zuletzt die Probleme bei der Unterbringung von Flüchtlingen zugespitzt hätten. Der ungarische Staat sei weder Willens noch in der Lage, die wachsende Zahl von Asylbewerbern unterzubringen und zu versorgen, erklärte das Verwaltungsgericht. Innerhalb eines halben Jahres seien mehr als 60.000 Flüchtlinge dort angekommen, für die es eine viel zu geringe Zahl staatlicher Unterbringungsplätze gebe. (epd/mig)