Bades Meinung

Die ‚Festung Europa‘ und der Tod im Meer.

Flucht und Asyl werden seit den Schiffsunglücken mit Hunderten Toten auf dem Mittelmeer kontrovers diskutiert. Aus humanitärer Perspektive erscheint dabei die EU-Migrationsagenda als Reform und Fiasko zugleich. Von Prof. Klaus J. Bade

Am Ende seiner Amtszeit (1998-2005) meldete sich Bundesinnenminister Otto Schily im Zusammenhang der Diskussion um Flucht und Asyl mit dem Vorschlag zu Wort, nach Europa strebende Flüchtlinge und Asylsuchende weit vor den europäischen Grenzen in Aufnahmeeinrichtungen genannten Auffanglagern aufzuhalten und damit auch die steigende Zahl der Opfer bei der illegalen Zuwanderung über das Mittelmeer zu begrenzen. Das weckte in humanitär engagierten Kreisen die nicht unbegründete Vorstellung, dass es hier mehr um defensive Sicherheitspolitik als um humanitäre Erwägungen gehe.

Mit ähnlichen, allerdings differenzierteren und weitgreifenderen Überlegungen zu nunmehr ‚Transitzentren‘ genannten Aufnahmeeinrichtungen trat zuletzt der amtierende Bundesinnenminister Thomas de Maizière hervor. Hintergrund waren die dramatisch steigenden Zahlen von illegal über das Mittelmeer zuwandernden Flüchtlingen und Asylsuchenden sowie die Katastrophen auf See.

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Info: Das international renommierte Osnabrücker ‚Institut für Migrationsforschung und Interkulturelle Studien (IMIS)‘ feiert am 29.5.2015 im Schloss zu Osnabrück das zwanzigste Jubiläum seiner Gründung. IMIS-Gründungsdirektor Prof. Dr. Klaus J. Bade, der seit seiner Emeritierung 2007 in Berlin lebt, hält dazu den Festvortrag, der im Juni in den IMIS-Beiträgen erscheinen wird. Das MiGAZIN veröffentlicht aus aktuellem Anlass vorab einen Auszug aus diesem Vortrag.

Obgleich de Maizière aus den Misserfolgen der ein Jahrzehnt zuvor umstrittenen sogenannten Lagerideen von Otto Schily gelernt hatte, begegneten seinen Vorstellungen dennoch ähnliche Zweifel: Die Flüchtlingshilfsorganisation Pro Asyl etwa sprach von einem „klaren Signal der Absage an die Lebensrettung“ und wertete de Maizières Vorschlag als „zynisches Marketing“, um das durch massive Interventionen aus dem Bundesinnenministerium beförderte Ende des italienischen Rettungsprogramms „Mare Nostrum“ für Bootsflüchtlinge im Mittelmeer zu verschleiern bzw. „human zu verkaufen“. 1

Das BMI und das Scheitern von ‚Mare Nostrum‘

Nach den verheerenden Flüchtlingskatastrophen im Mittelmeer hatte die italienische Regierung im Oktober 2013 ihre grandiose nationale Rettungsmission „Mare Nostrum“ gestartet, die nur zu rund 10 Prozent von der EU mitfinanziert wurde. Im Zusammenwirken von Marine und Küstenwache wurde von Italien ein rund 43.000 Quadratkilometer großer Teil des Mittelmeeres bis kurz vor die nordafrikanischen Küsten kontrolliert. Damit konnten allein 2014 rund 166.000 Flüchtlinge geborgen bzw. gerettet werden. Im November 2014 musste das Großprojekt wegen mangelnder Unterstützung durch die Europäische Union eingestellt werden.

Entscheidenden Anteil an seinem Scheitern hatten das Bundesinnenministerium und Bundesinnenminister de Maizière persönlich: Er hatte die italienische Rettungsmission beharrlich als „Beihilfe für das Schlepper-Unwesen“ und als illegale „Brücke nach Europa“ kritisiert. Und sein Haus bombardierte das italienische Innenministerium mit einschlägigen Vorwürfen, bis die Italiener schließlich aufgaben, was de Maizière dann kühl distanziert als „rein italienische Entscheidung“ interpretierte. 2

Die Folgen waren verheerend: Durch europäische Entscheidung wurde das große und erfolgreiche Rettungsprojekt Italiens ersetzt durch das vergleichsweise kleine und vorrangig auf Grenzschutz durch Flüchtlingsabwehr im europäischen Küstenraum konzentrierte EU-Projekt ‚Triton‘. Es läuft unter Kontrolle der europäischen Grenzschutzagentur ‚Frontex‘, die nach eigenem Bekunden ebenfalls primär für Grenzschutz und nicht etwa für die Seenotrettung zuständig ist. Die lag nun wieder allein bei der italienischen Küstenwache mit ihren begrenzten Möglichkeiten. Für ‚Triton‘ bezahlte die gesamte EU mit einem Monatsbudget von etwa 2,9 Millionen Euro dreimal weniger als die mit den geretteten Flüchtlingen allein gelassenen Italiener monatlich für ihr Rettungsprojekt ‚Mare Nostrum‘ ausgegeben hatten.

Flüchtlings- und Menschenrechtsorganisationen warnten, das Mittelmeer könne nun „wieder zum Massengrab werden“. Der einsame Tod in den Fluten wurde noch durch zwei weitere Entwicklungen vorprogrammiert:

Vor dem Hintergrund der europäischen Flüchtlingspolitik begannen Reeder damit, ihre Frachtschiffe aus Kostengründen an den wichtigsten Flüchtlingsrouten vorbei zu navigieren, um der verpflichtenden Seenotrettung, den damit verbundenen Kursänderungen und rechtlichen Scherereien bei der Anlandung der Flüchtlinge als illegalen Zuwanderern zu entgehen. Der UNHCR wiederum warnte, Privatboote würden aus den gleichen Gründen ihre Positionen gar nicht mehr durchgeben.

Vom Bundesinnenministerium und von de Maizière persönlich waren gegen ‚Mare Nostrum‘ immer wieder u. a. drei Argumente ins Feld geführt worden: Erstens würde das italienische Rettungsprojekt mit seinem bis in die nordafrikanischen Küstengewässer ausgreifenden Aktionsradius nur den Schleppern zuarbeiten. Sie würden massenweise Flüchtlinge in seeuntaugliche Schlauchboote oder kielbewehrte, aber marode Halbwracks pferchen und dann schon in den libyschen Küstengewässern Schiffbruch melden, um die in der Nähe patroullierenden Schiffe der italienischen Kriegsmarine zu Rettung und Übernahme der Flüchtlinge zu nötigen. Zweitens würde ‚Mare Nostrum‘ nur die Zuwanderung von Flüchtlingen verstärken und drittens zu noch mehr Opfern auf See führen.

Das erste Argument war in der Sache nicht abwegig, aber polemisch, die beiden anderen Argumente erwiesen sich als falsch: Nach dem Ende von ‚Mare Nostrum‘ erreichten allein in den ersten beiden Monaten des Jahres 2015 sogar noch mehr Zuwanderer Italien als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Und in den ersten Monaten des Jahres 2015, als die Seenotrettung nur noch bei den Booten der Küstenwache lag, sind im Mittelmeer mehr Flüchtlinge ertrunken als im gleichen Zeitraum jemals zuvor.

Von einer Entschuldigung des BMI für seine Fehleinschätzungen und deren Folgen ist nichts bekannt geworden. „Wir alle versagen“, bekannte aufrichtig sogar EU-Kommissar Günther Oettinger im April 2015, während de Maizière immerhin seinen Widerstand gegen eine größere humanitäre Hilfsaktion aufgab und zum allgemeinen Erstaunen überraschend konstatierte: „Seenotrettungen ist das Erste, Wichtigste und Dringlichste, was unverzüglich beginnen muss.“ Er brachte nun von sich aus sogar eine Quotenregelung für die Aufnahme von Flüchtlingen in den EU-Ländern ins Gespräch, die von deutscher Seite auf EU-Ebene, als Alternative zum dysfunktionalen Dublin-Reglement, vordem strikt abgewiesen worden war. 3

‚Transitzentren‘ in Afrika: Auffanglager mit Informationsangeboten

An solch mäandernden Argumentationen litt die Glaubwürdigkeit des Konzepts von de Maizière für Transitzentren, das sich in Wirklichkeit deutlich von den Plänen von Otto Schily unterschied und zum Teil auch bis dahin vergeblich vorgetragene Anregungen auch aus der EU-europäischen Debatte 4 sowie aus der wissenschaftlichen und öffentlichen Diskussion 5 aufnahm. Es ging dabei auch um eine verstärkte Öffnung legaler Zuwanderungswege anstelle illegaler Asylzuwanderungen, die auch in der deutschen Öffentlichkeit zunehmend befürwortet wird. 6

Durchaus im Sinne des Vorschlages von de Maizière zur Einrichtung von Transitzentren plante die EU-Kommission im Norden Nigers als Pilotprojekt ein Auffang- und Informationszentrum für Flüchtlinge einzurichten mit Informations-und Selektionsfunktionen gegenüber Asylsuchenden und Wirtschaftswandern:

Dort sollen EU-Delegierte die Migranten befragen: „Wenn ihre Fluchtgründe einen Anspruch auf Asyl nahe legen, soll ihnen eine sichere Weiterreise in die EU ermöglicht werden. Wer aus überwiegend wirtschaftlichen Gründen flieht, soll je nach Qualifikation in ein EU-Land vermittelt werden, das Arbeitskräfte sucht.“ Wer weder in die eine noch in die andere Kategorie passt, soll „in sein Herkunftsland zurückgeschickt werden“. 7

Das Letztere ist zweifelsohne blauäugig, weil der Rückweg quer durch Afrika kaum verordnet oder kontrolliert werden kann. Überdies würde sich aus der sicher größten Gruppe der nicht in die erstgenannten beiden Kategorien stammenden Migranten wohl weiterhin die illegale Zuwanderung über das Mittelmeer mithilfe von Schlepperorganisationen rekrutieren – soweit sie nicht durch die zugleich erwogenen „Mobilitätspartnerschaften“ mit nordafrikanischen Küstenländern und durch die Bekämpfung des Schlepperwesens blockiert werden kann. Gegenüber denjenigen aber, die dennoch die Grenzen der „Festung Europa“ erreichen, würde der Begriff „Wirtschaftsflüchtling“ dann vollends zum Kampfbegriff werden.

Die ‚Migrationsagenda‘ der EU: Reform oder Fiasko?

In der Mitte Mai 2015 vorgestellten ‚Migrationsagenda‘ der EU-Kommission 8 zu Migration, Flucht und Asyl geht es besonders um eine ausgewogenere Lastenverteilung bei der Aufnahme von Flüchtlingen und Asylsuchenden in der EU, um vorsichtige Annäherungen an die unter dem Stichwort ‚Resettlement‘ diskutierte An- bzw. Umsiedlung von Flüchtlingen, um die Abgrenzung von Flüchtlingen und Wirtschaftswanderern, um Seenotrettung im Mittelmeer und um die weitere Sicherung der Grenzen – gegen Flüchtlinge.

In der Migrationsagenda wird ein Verteilungsschlüssel nach den Kriterien Bevölkerungsgröße, Wirtschaftsleistung (BIP) und Arbeitslosenzahl vorgeschlagen, wobei die Zahl der schon im Land lebenden Asylbewerber angerechnet werden soll. 9 Diese kurzfristige Umverteilung soll als Vorläufer eines auf Dauer angelegten – bislang nicht mehrheitsfähigen – Quotensystems verstanden werden. Dabei dürfte sich das Ergebnis für Deutschland kaum wesentlich auswirken, weil das Land nach den neuen Bemessungskriterien etwa ebenso viele Asylanträge zu bearbeiten hätte wie bisher. Betroffen wären hingegen Staaten, die bislang kaum Asylbewerber aufgenommen haben – und deshalb zum Teil auch sogleich vorsorglich Protest einlegten.

Nach der EU-Migrationsagenda wird auch das schon erwähnte Auffang- und Informationszentrum der EU in Niger errichtet werden, das als Pilotprojekt für andere Herkunfts- und Transitländern dienen und jenseits des humanitären Bereichs selektive Zulieferungsfunktionen im Interesse der europäischen Arbeitsmärkte haben soll. 10

Der Kommissionsvorschlag zur Seenotrettung zielt weiter vorwiegend auf einen Mix von Rettung und Grenzsicherung bzw. Abwehr von Flüchtlingen und zwar mit der klaren Priorität von Abwehr vor Rettung: Ausbau des Überwachungssystems an den Seegrenzen der EU; Verdreifachung des Budgets für die Grenzsicherungs- und Rettungsoperationen ‚Triton‘ und ‚Poseidon‘ bei Ausdehnung ihres Operationsgebiets auf See. Und dies alles unter der Verantwortung der kaum kontrollierten Europäischen Grenzschutzagentur Frontex, die ihrerseits aufs Neue gestärkt werden soll:

Frontex wird nicht länger nur im Auftrag von EU-Staaten zwangsweise Abschiebungen („Rückführungen“) durchführen, sondern auch ermächtigt, „Migranten ohne Schutzanspruch auf Eigeninitiative zurückzuschicken“. Das wäre aus humanitärer Perspektive eine gerade angesichts der völlig unzureichenden Kontrolle von Frontex höchst problematische und widersprüchliche Entscheidung.

Und an die Stelle der vieldiskutierten Bekämpfung der Fluchtursachen in den Ausgangsräumen rückt die Bekämpfung der Symptome, nämlich der „Kampf gegen organisierte Schlepperbanden“. Frontex und Europol, die dazu verstärkt kooperieren sollen, haben dafür bereits das kämpferische Sonderteam „Joint Operation Team Mare (JOT-Mare)“ ins Leben gerufen, was geradewegs an militaristische Männerspiele bzw. PlayStation-Mentalitäten erinnert. Grotesker könnte der Wandel von der Rettung zur Abwehr wohl kaum beschrieben werden als mit dem Weg von ‚Mare Nostrum‘ zu ‚JOT-Mare‘. 11

Schiffchen versenken im Mittelmeer

Besonders absurd erscheint in diesem Zusammenhang der Vorschlag, Schleuserboote schon vor den nordafrikanischen Küsten zu zerstören. Das wäre eine Art bellizistischer Showeffekt; denn die Schleuserboote sind ohnehin als Totalverlust einkalkuliert und die Rechnung der Schlepperorganisationen ginge auf, wenn die Flüchtlinge an Bord der EU-Einsatzschiffe Europa erreichen würden. Und eine Zerstörung von verdächtigen Transportmitteln an Land wäre ein Eingriff in die Souveränitätrechte Libyens, für den es ein UN-Mandat kaum geben dürfte. Mit alldem rückt Migration ganz offiziell und formell in den Bereich der „gemeinsamen Sicherheit-und Verteidigungspolitik“ (GSVP), deren Einsatzteams bereits in Niger und Mali operieren und, so der Vorschlag, „noch mehr in die Verstärkung des Grenzschutzes der beiden Länder einzubinden“ sind.

Die desinformative militärisch-politische Begleitmusik ist nicht nur dreist, sondern geradezu eine Beleidigung für die aufgeklärte Öffentlichkeit. Dazu nur zwei Beispiele:

  1. Die Nachricht über die ‚Aufklärung‘ auf hoher See im Mittelmeer, die den bewaffneten Einsätzen zum militärischen Planspiel ‚Schiffe Versenken‘ 12 angeblich vorausgehen muss: Das macht staunen im Blick auf das EU-Überwachungssystems EUROSUR. Seine Elektronik tastet den Mittelmeerraum ab auf der Suche nach als Feindbewegung verstandenen Kursverläufen von vermutlichen Schlepperbooten und könnte nötigenfalls selbst einen Schiffbruch feinkörnig dokumentieren. Für die besagte ‚Aufklärung‘ der Kriegsschiffe mit Kampf- bzw. Versenkungsauftrag könnte also zumindest bereichsweise eine schlichte Datenabfrage genügen.
  2. Die Nachricht, dass die nationalen und internationalen Nachrichtendienste zusammengeschaltet werden sollen, um mit vereinten Kräften Schlepperaktivitäten auszuspionieren: Die seit langem im Feld aktiven und in ihren Erkundungen erfolgreichen Nachrichtendienste wissen in Wirklichkeit ziemlich genau, wie und wo die Schlepperorganisationen funktionieren. Sie wissen oft sogar, wann und wo die Schaluppen und Ruderboote abgehen, um geräuschlos die vor der Küste wartenden größeren Schlepperboote zu erreichen, die mit ihren Kursverläufen dann auf den Überwachungsschirmen von EUROSUR um so klarer zu orten sind.

Botschaft im Klartext: Die elektronische Aufklärung und die Nachrichtendienste sehen und hören sehr viel. Was als Information nicht freigegeben wird, das sollte auch nicht gehört und gesehen werden, Seenotfälle mit Todesfolge eingeschlossen, um die humanitär engagierte Öffentlichkeit nicht noch mehr zu echauffieren.

Nicht ohne Grund gibt es die SOS-Rettungsinformationen des italienischen Flüchtlingsrats, mit deren Hilfe indes oft nur noch die Position von Untergang und Tod zu orten war. Es gab hinreichend Recherchen des Rats, die das bewusste Weghören von Rettungsdiensten und das Wegsehen von an den Unglücksorten vorbeifahrenden Frachtern dokumentierten.

Es gibt deswegen jetzt die privaten Aktivisten und Aktivistinnen von ‚Watch the Med‘, die das durch unterlassene Hilfeleistung beförderte Massensterben auf See nicht länger hinnehmen wollten. Sie haben deshalb das ‚Alarm Phone‘ eingerichtet, bei dem Flüchtlinge in Seenot anrufen können, wenn Rettungsdienste nach Notrufen nicht tätig werden – wenn sie noch Zeit dazu finden und wenn die Schlepper ihnen die Mobiltelefone nicht abgenommen haben. 13

Rettung und Abwehr

Klar bleibt insgesamt, das auch bei dem Papier der EU-Kommission vor der Rettung die Abwehr steht und dass die Abwehr nach der Rettung durchlässig nur dort sein wird, wo dies aus humanitären Gründen unabweisbar ist oder den Interessen europäischer Länder an bestimmten Arbeitskräften entspricht. Damit würde die prekäre Entscheidung über Akzeptanz und Nichtakzeptanz nach humanitären und wirtschaftlichen Gründen so weit wie möglich vor die Grenzen der ‚Festung Europas‘ ausgelagert.

Noch gefährlicher ist aus menschenrechtlicher Perspektive der Vorschlag, zur Beschleunigung der Asylverfahren mithilfe des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen (EASO) und in Kooperation mit Frontex und Europol ein neues „Hotspot“-System an den Außengrenzen der EU zu errichten. Damit sollen an den Grenzen Migranten zügig registriert, Asylanträge vorgeprüft, Antragsteller mit Aussicht auf Erfolg sogleich auf EU-Staaten verteilt und abgelehnte Antragsteller konsequenter und rascher abgeschoben werden können. Dabei soll Frontex mit Drittstaaten, z.B. Ägypten und Tunesien, kooperieren, die sich in bilateralen Abkommen dazu verpflichtet sollen, bei der Abschiebung ihrer Landsleute zu helfen, was, wie es in einem italienischen Vorschlag heißt, „einen echten Abschreckungseffekt produzieren“ würde. 14

Damit schließt sich in der ‚Festung Europa‘ der Teufelskreis bei der Bearbeitung der Gestaltungsbereiche Flucht und Asyl im Koordinatensystem von Sicherheitspolitik und Gefahrenabwehr. In diesem Schattenreich stirbt der schon lange in der Agonie liegende Leitgedanke des deutschen Asylrechts endgültig ab.

Erinnern wir uns an die Warnung des Rechtswissenschaftlers Hermann von Mangoldt (CDU) bei den Beratungen zu dem berühmten, nur vier Worte umfassenden Grundrecht auf Asyl (Art 16 GG) im Parlamentarischen Rat im Winter 1948/49: „wenn wir irgend eine Einschränkung aufnehmen würden, wenn wir irgendetwas aufnehmen würden, um die Voraussetzungen für die Gewährung des Asylrechts festzulegen, dann müsste an der Grenze eine Prüfung durch die Grenzorgane vorgenommen werden. Dadurch würde die ganze Vorschrift völlig wertlos.“ Wenn die Schattenseiten der EU-Migrationsagenda Wirklichkeit würden, wäre mit der Reform das Fiasko erreicht, vor dem von Mangoldt damals warnte.

  1. De Maizière schlägt Transitzentren vor, in: Süddeutsche Zeitung, 13.11.2014.
  2. Hierzu und zum Folgenden: Matthias Gebauer u.a., Angekündigte Katastrophe, in: Der Spiegel, 18/2015, S. 18-23, hier S. 21.
  3. Thomas Ludwig, EU-Quote für Flüchtlinge rückt näher, in: Handelsblatt 30.4.2015; EU-Kommission will Quotensystem zur Verteilung von Flüchtlingen, in: Migazin, 4.5.2015.
  4. Vgl. EU-Parlamentspräsident Martin Schulz: „Dutzendfach haben wir im Parlament legale Einwanderungsmöglichkeiten gefordert, dutzendfach sind wir an den Innenministern und Regierungschefs gescheitert.“ (zit. nach: Gebauer u.a., Angekündigte Katastrophe, S. 23).
  5. Vgl. hier u.v.a. Steffen Angenendt/Marcus Engler/Jan Schneider, Europäische Flüchtlingspolitik. Wege zu einer fairen Lastenteilung (SWP-Aktuell 2013/A 65), November 2013; Roger Zetter, Schutz für Vertriebene. Konzepte, Herausforderungen und neue Wege (Materialien zur Migrationspolitik, hg. v. d. Eidgenössischen Kommission für Migrationsfragen EKM), Bern-Wabern 2014; Jan Schneider/Steffen Angenendt, Krise der europäischen Asylpolitik. Kollektive Aufnahmeverfahren mit fairen Quoten errichten (SVR, Forschungsbereich, Kurzinformation 2015/1), Berlin 2015.
  6. Mehrheit der Deutschen für Flüchtlingsfähren im Mittelmeer, in: Migazin, 30.4. 2015.
  7. Gebauer, Katastrophe, S. 23. Erwogen wird in dem Papier zugleich die Möglichkeit „eine Art Pool an zuwanderungswilligen Arbeitskräften zu errichten, auf das staatliche Stellen sowie Arbeitgeber, angelehnt an das kanadische Modell, Zugriff haben.“ (Lea Wagner, Das neue Migrationskonzept der EU-Kommission, in: Migazin, 13.5.2015)
  8. European Commission, A European Agenda on Migration, Brüssel 13.5.2015.
  9. Im Sinne des Vertrags von Lissabon hat die EU bei der Migration aus Drittstaaten, deren Regelung Sache Mitgliedsstaaten ist, lediglich eine „koordinierende“ Funktion, obgleich es in den letzten Jahren mehrere Richtlinien für gemeinsame Kriterien in der Einwanderungs- und Asylpolitik gab.
  10. Bericht und Zitate nach: Lea Wagner, Das neue Migrationskonzept der EU-Kommission, in: Migazin, 13.5.2015.
  11. EU treibt Militäreinsatz gegen Schleuser voran, in: MiGAZIN, 18.5.2015.
  12. Matthias Gebauer, Operation ‚Schiffe versenken‘, in: SpiegelOnline, 11.5.32015; Albert Scherr, Der Feldzug gegen ‚Schlepper‘ wird scheitern, in: mediendienst integration (mdi), 22.5.2015.
  13. Vgl. www.watchthemed.de. Allgemein hierzu: Christian Jakob, Flüchtlinge Willkommen, S. 12.
  14. Fabio Ghelli, Neue Migrationsagenda der EU: Notfallplan zur Verteilung von Asylsuchenden, in: Mediendienst Integration, 15.5.2015; Neue Strategie gegen Flüchtlinge: EU will „echten Abschreckungseffekt produzieren“, in: SpiegelOnline, 21.3.2015.