Kopftuchverbot

Politik muss klares Zeichen setzen

Das Bundesverfassungsgericht hat das Kopftuchverbot gekippt, dem Gesetzgeber aber einen Stolperstein auf den Weg gelegt. Nun liegt es an der Politik: die Neuregelung kann für Vielfalt zu werben oder Islamhassern eine Steilvorlage liefern. Von Ekrem Şenol

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Kopftuchverbot erteilt dem Gesetzgeber eine Lehrstunde in Verfassungsrecht Grundkurs. Keine Religion darf gegenüber anderen Glaubensrichtungen bevorzugt oder benachteiligt werden. Genau das war in Nordrhein-Westfalen bisher der Fall. Während das Kopftuch auf dem höchstpersönlichen Kopf einer Lehrerin verboten war, durften christliche Kreuze und Kruzifixe an staatlichen Wänden hängen. Mit dieser Entscheidung ist die von Schwarz-Gelb geschaffene Ungleichbehandlung auf höchster Ebene Geschichte.

Zudem entschieden die Richter, dass das Kopftuch weder die negative Glaubensfreiheit tangiert noch das Elternrecht oder den staatlichen Erziehungsauftrag. Auch die pauschale Behauptung, der Kopftuch stehe für die Unterdrückung der Frau, „verbietet“ sich laut Verfassungsgericht.

___STEADY_PAYWALL___

Weshalb die Verfassungsrichter in ihrer Entscheidung dennoch eine Tür gegen das Kopftuch aufgelassen haben, bleibt indes rätselhaft. Danach kommt ein Verbot in Betracht, wenn eine hinreichend konkrete Gefahr für den Schulfrieden vorliegt. Wann das gegeben sein soll, lassen die Richter offen.

Im Einzelfall könnten also Kopftuchgegner an einer Schule einen Streit entfachen und so den Schulfrieden stören. Die Folge wäre ein Kopftuchverbot. Nicht die Unruhestifter, die Intoleranten würden also sanktioniert, sondern jene, die ein grundrechtlich geschütztes Recht in Anspruch nehmen. Ein klarer Fehltritt des Gerichts, den die Gesetzgeber der Länder nicht mitgehen dürfen. Sonst rufen sie die erwartbaren Provokationen von Islamhassern geradezu herbei – Pegida lässt grüßen.

Deshalb sollte der Gesetzgeber ein klares Signal senden: Religionsfreiheit gehört unstreitig zu Deutschland! Wer ein Problem damit hat, ist im Lichte unserer Verfassung selbst ein Problem. Das muss doch auch mal gesagt werden.