Deutschland ist ein Einwanderungsland

Warum wir ein Ausländerwahlrecht brauchen

Millionen von Menschen hierzulande werden von Wahlen und Volksinitiativen ausgeschlossen. Deshalb bleibe die vielerorts zu Recht geforderte und geförderte Willkommenskultur nur eine leere Floskel, wenn sie nicht mit wirklichen Teilhabemöglichkeiten einhergehe, kommentiert Julia Lehmann vom Bündnis „Wahlrecht für Alle“.

In Deutschland leben mittlerweile rund 7,6 Millionen Menschen ohne deutschen Pass und das entspricht 9 Prozent der Bevölkerung. In Berlin macht der Ausländeranteil mit mehr als einer halben Million rund ein Viertel der Bevölkerung aus. Aufgrund des demografischen Wandels und des Fachkräftemangels werden diese Zahlen in Zukunft noch steigen. Deutschland wird somit weiterhin ein Zuhause für Menschen aus aller Welt, die hier arbeiten, Kinder großziehen und Freundschaften pflegen.

Diese Mobilität ist von der EU und nicht zuletzt auch von Deutschland ausdrücklich erwünscht. Neben den wirtschaftlichen Gründen auf Seiten der Regierungen, spielen für die MigrantInnen auch private Gründe wie Partnerschaften, Neugier oder der Wunsch nach Arbeit und Flexibilität eine Rolle, wenn es darum geht, Mobilitätsmöglichkeiten zu fördern, bzw. zu nutzen. Anders als die arbeitsrechtlichen Regelungen wurden die politischen Teilhabemöglichkeiten allerdings nie an die Erfordernisse der Zuwanderungsbewegungen angepasst. Um der wachsenden Vielfalt und nicht zuletzt auch den demokratietheoretischen Erfordernissen gerecht zu werden, muss sich Deutschland daher Gedanken über neue Formen der Teilhabe machen.

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Zusammengehörigkeit braucht gleichberechtigte Teilhabe

Menschen, die den Arbeitsplatz, die Schulen, Kindergärten und den Wohnort miteinander teilen, möchten auch gemeinsam über deren Rahmenbedingungen und Ausgestaltung mitentscheiden können. Ein gutes Beispiel hierfür ist der Volksentscheid zum Tempelhofer Feld, bei dem alle Anwohner gleichermaßen von der Entscheidung betroffen waren. Die Tatsache, dass allein in den angrenzenden Bezirken 160.000 Menschen ohne deutschen Pass leben und daher nicht an der Abstimmung teilnehmen konnten, ist mittlerweile auch für die Mehrheit der Berliner Bevölkerung nicht mehr nachvollziehbar. So würden laut einer aktuellen Forsa-Umfrage 69 Prozent der Berliner, EU-Staatsbürgern und Drittstaatenangehörigen gerne die Teilhabe an Volksentscheiden erlauben.

An dieser Stelle die Wohnbevölkerung weiterhin zwischen Menschen mit und ohne Pass zu unterteilen, kann nicht im Sinne eines funktionierenden, harmonischen Gemeinwesens sein.

Bekenntnis zur freiheitlichen, demokratischen Grundordnung bedarf nicht der Staatsbürgerschaft

Zuwanderer entscheiden sich bewusst zu emigrieren und sind bereit, dafür ihre bekannte Umgebung, ihre Familie und Freunde für teils unbestimmte Zeit zu verlassen. Sie arbeiten hier, schicken ihre Kinder in die Schule und bringen sich in das Gemeinwesen ein. Von diesen Menschen zu behaupten, sie würden sich nicht ausreichend zu Deutschland bekennen, solange sie nicht auch die Staatsbürgerschaft angenommen haben, ist absurd.

Darüber hinaus wird der Verweis auf die Staatsbürgerschaft bei der Frage nach dem Ausländerwahlrecht weder den Anforderungen der Demokratie noch denen der heutigen Arbeits- und Lebenswelt gerecht. So fordert man von den Arbeitnehmern Flexibilität und Mobilität und verlangt von ihnen gleichzeitig, dass sie bei jedem Umzug über Landesgrenzen hinweg eine neue Staatsbürgerschaft beantragen, wenn sie sich weiterhin politisch beteiligen wollen. Hinzu kommt, dass ein solcher Antrag – wie in Deutschland – viele Jahre in Anspruch nehmen kann.

Breites Bündnis für ein „Wahlrecht für alle“

Neben der Bevölkerung ist mittlerweile auch die Mehrheit der Parteien für eine Erweiterung des Wahlrechts. Im Berliner Bündnis „Wahlrecht für Alle“ engagieren sich Politiker der Grünen, der Linken, der SPD und der Piraten gemeinsam mit Vereinen, Gewerkschaften und Aktivisten für die Ausweitung des Wahlrechts sowohl für EU-Staatsbürger als auch Drittstaatenangehörige auf die Landesebene. Um dieses Ziel zu verwirklichen, fordern sie die Berliner Landesregierung auf, eine Bundesratsinitiative ins Leben zu rufen, die das Ausländerwahlrecht im Grundgesetz verankert.

Durch eine solche Ausweitung würde nicht nur die längst überholte Aufteilung der Bevölkerung in Deutsche, EU-Staatsbürger und Drittstaatenangehörige wegfallen, sondern auch Menschen ohne deutschen Pass die Teilhabe an Landeswahlen und Volksentscheiden ermöglicht werden.

Andere Länder machen es Deutschland vor

Die vielerorts zu Recht geforderte und geförderte Willkommenskultur bleibt nur eine leere Floskel, wenn sie nicht mit wirklichen Teilhabemöglichkeiten einhergeht. Die Ausweitung des Wahlrechts auf Menschen ohne deutschen Pass, könnte eine Möglichkeit sein, Teilhabe für alle zu gewährleisten, so wie es beispielsweise in England, Irland, Dänemark und Portugal bereits der Fall ist.

CDU-Politiker dürfte überraschen, dass die Einbürgerungsrate in diesen Ländern vergleichsweise hoch ist. Menschen sind also eher bereit, die Staatsbürgerschaft des jeweiligen Landes anzunehmen, wenn sie vorher schon wählen durften.