Statistik

Hohe Einbürgerungsbereitschaft von Bulgaren und Rumänen

In der kontroversen Debatte um die Einwanderung von Bulgaren und Rumänen gerät in Vergessenheit, dass Einwanderer aus diesen Ländern eine hohe Einbürgerungsbereitschaft und damit eine besonders hohe Partizipationsbereitschaft zeigen.

Von Vesela Kovacheva Dienstag, 11.03.2014, 8:30 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 16.03.2014, 22:47 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

Im Zusammenhang mit der am 1. Januar in Kraft getretenen vollen EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit für Bulgaren und Rumänen wird seit Monaten über die Arbeitsmarktintegration und die Inanspruchnahme von Sozialleistungen von Zugezogenen debattiert. Die eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts gilt dabei vielen als zentraler Baustein einer erfolgreichen Integrationin die Aufnahmegesellschaft. Andere wichtige Aspekte des Integrationsprozesses werden hingegen vernachlässigt, darunter die hohe Einbürgerungsbereitschaft bulgarischer und rumänischer Zuwanderer.

Voraussetzung für eine Einbürgerung in Deutschland ist, dass man sich seit mindestens acht Jahren rechtmäßig in Deutschland aufhält, seinen Lebensunterhalt eigenständig sichert und in einem Einbürgerungstest ausreichende Landes- sowie Deutschkenntnisse nachweist. Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit ermöglicht eine gleichberechtigte politische Teilhabe, u.a. bei Bundes- und Landtagswahlen. Die Einbürgerung gilt zudem als Bekenntnis zu Deutschland als neuer Heimat. Das Bundesinnenministerium betrachtet die Einbürgerung als „entscheidenden Schritt auf dem Weg zu einer gelungenen Integration“ und „Signal für die Akzeptanz des Zuwanderers durch die deutsche Gesellschaft“.

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Einbürgerungszahl steigt seit der Jahrtausendwende
Laut Ausländerzentralregister (AZR) lebten im Jahr 2012 118.759 Menschen mit bulgarischer und 205.026 mit rumänischer Staatsangehörigkeit in Deutschland. Eigenen Auswertungen des AZR zufolge hätten sich 16 % der Bulgaren und 19 % der Rumänen einbürgern lassen können. Die 231.000 (Spät-)Aussiedler aus Rumänien sind in diesen Zahlen nicht erfasst, da sie die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 7 Staatsangehörigkeitsgesetz automatisch erwerben, sofern sie über eine Bescheinigung der Spätaussiedlereigenschaft (§ 15 BVFG) verfügen. Spät(Aussiedler) aus Bulgarien sind statistisch nicht erfasst.

Angaben des Statistischen Bundesamts zufolge steigt die Anzahl der Einbürgerungen von Bulgaren und Rumänen seit der Jahrtausendwende kontinuierlich. So ist der Anteil an allen Einbürgerungen im Zeitraum von 2006 bis 2012 bei Bulgaren von 0,3 % auf 1,5 % und bei Rumänen von 1,1 % auf 2,1 % gestiegen. Der Anteil einer bestimmten Migrantengruppe an der Gesamtzahl der Einbürgerungen ist dabei maßgeblich von der Anzahl der im Land lebenden Migranten einer Nationalität abhängig. Entsprechend weisen die großen Migrantengruppen in Deutschland – Zugewanderte aus der Türkei (33.200, 30 %), aus der Region Serbien, Montenegro, Kosovo (6.100, 5 %), Polen (4.500, 4 %) und Griechenland (4.200, 4 %) – auch die meisten Einbürgerungen auf.

Einbürgerungen bulgarischer und rumänischer Staatsangehöriger in Deutschland (2006 - 2012); *AEP: ausgeschöpftes Einbürgerungspotential; Quelle: Statistisches Bundesamt © Migration und Bevölkerung

Einbürgerungen bulgarischer und rumänischer Staatsangehöriger in Deutschland (2006 – 2012); *AEP: ausgeschöpftes Einbürgerungspotential; Quelle: Statistisches Bundesamt © Migration und Bevölkerung

Einbürgerungspotenzial überdurchschnittlich hoch
Neben den absoluten und relativen Einbürgerungszahlen ist eine weitere Kennzahl für die Bestimmung der Einbürgerungsbereitschaft von Bedeutung: das sogenannte ausgeschöpfte Einbürgerungspotential (AEP). Dabei wird zum einen berechnet, wie viele Personen einer bestimmten Herkunftsgruppe bereits seit zehn oder mehr Jahren in Deutschland leben und damit eine der zentralen Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllen. Zum anderen wird erhoben, wie viele davon sich tatsächlich einbürgern lassen.

Mit 10,1 % bei Bulgaren und 6,8 % bei Rumänen ist das AEP im Jahr 2012 im Vergleich zu anderen Nationalitäten überproportional hoch. Es übersteigt mehrfach sowohl das durchschnittliche AEP aller ausländischen Bürger in Deutschland (2,4 %) als auch das der EU-Bürger (1,2 %). Wie aus der Tabelle ersichtlich wird, ist im Zeitraum 2006 bis 2012 das AEP bei Bulgaren kontinuierlich von 4,1 % auf 10,1 % gestiegen, während es sich bei Rumänen zwischen 5,2 % und 13,1 % bewegte.

Einbürgerung als Ausweg
Diese hohe Einbürgerungsbereitschaft könnte dadurch erklärt werden, dass sich Rumänen und Bulgaren im EU-Ausland und in Deutschland aufgrund bestehender Ressentiments benachteiligt fühlen und in der Annahme der deutschen Staatsangehörigkeit einen Ausweg aus der Diskriminierungssituation sehen. Darüber hinaus gehen sie im Verhältnis zu anderen Zuwanderergruppen überproportional häufig einer dauerhaft sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nach und erfüllen damit auch die zweite zentrale Voraussetzung für eine Einbürgerung.

Beim Vergleich der Einbürgerungsquoten zwischen EU-Bürgern und Drittstaatlern ist zu berücksichtigen, dass seit August 2007 bei EU-Bürgern und Schweizern die Mehrstaatigkeit grundsätzlich hingenommen wird, so dass Eingebürgerte aus diesen Staaten ihre bisherige Staatsangehörigkeit beibehalten können (§ 12 Abs. 2 StAG). Seither machten 98 % aller eingebürgerten Rumänen und Bulgaren von diesem Recht Gebrauch, was dem EU-Durchschnitt entspricht. Die hohen Einbürgerungszuwächse zwischen den Jahren 2006 und 2008 sind vermutlich auf diese Neuregelung zurückzuführen, weil vielen die Einbürgerungsentscheidung leichter gefallen sein dürfte. Gesellschaft Leitartikel

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