NSU-Prozess

Der Tunnelblick der Bundesanwaltschaft

Vor dem Münchner Oberlandesgericht bekämpfen sich Ankläger und Nebenkläger. Die einen wollen harte Urteile, die anderen die ganze Wahrheit. Die entscheidende Frage lautet: Ist das NSU-Trio wirklich ein Trio und wieso hält die Bundesanwaltschaft an der Drei-Täter-These fest?

Von Michael Kraske Montag, 10.02.2014, 8:30 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 13.02.2014, 23:05 Uhr Lesedauer: 14 Minuten  |  

Es war nur eine Randnotiz beim NSU-Prozess, deren Brisanz die meisten Medien schlicht ignorierten. Der Journalist Thomas Moser machte kürzlich öffentlich, was nach dem Willen der Bundesanwaltschaft hinter verschlossenen Türen bleiben sollte: Demnach hatten gleich vier Bundesanwälte ausgewählte Journalisten zum Hintergrundgespräch gebeten. Moser selbst war nicht dabei, über den Inhalt hätten ihm anschließend Kollegen berichtet. Nach Darstellung Mosers sei es den Bundesanwälten in der vertraulichen Runde vor allem darum gegangen, unliebsame Medienberichte als unsachlich und unredlich abzustempeln. Darüber hinaus sei der Nebenklageanwalt Yavuz Narin persönlich diskreditiert worden.

Kungelrunden mit exklusiven Informationen sind journalistischer Alltag. Sie dienen dazu, Appetithappen auszuwerfen und sich damit Kontrolle zu erkaufen. Was mal mehr, mal weniger gut gelingt. Wenn die Darstellung Mosers zutrifft, dann versuchen die staatlichen Ankläger im NSU-Prozess jedoch über selektive Vertraulichkeit hinaus aggressiv, gegen begründete Zweifel die Deutungshoheit über den gesamten Komplex herzustellen. Mehr noch: Sie versuchten, gezielt Einfluss auf die Art der Berichterstattung zu nehmen und kritische Verfahrens-Beteiligte zu beschädigen. Moser prangert an: „Wenn die Bundesanwaltschaft sich über Medien beschwert und über einen Opferanwalt herzieht, ist das nicht mehr ihre Zuständigkeit.“

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Der von Moser erhobene Manipulationsvorwurf hat damit zu tun, dass immer neue Fakten und Hinweise die offizielle Version der Anklage erschüttern. Die Bundesanwaltschaft hat sich in ihrer Anklage darauf festgelegt, dass das so genannte „Terror-Trio“ nahezu allein agierte. „Deren wahre Identität und terroristische Zielsetzung war nur einem eng begrenzten Kreis von wenigen Unterstützern und Gehilfen bekannt. Anhaltspunkte für eine Beteiligung ortskundiger Dritter an den Anschlägen des NSU oder eine organisatorische Verflechtung mit anderen Gruppierungen haben die Ermittlungen nicht ergeben“, so die Bundesanwaltschaft zu Prozessbeginn. An dieser Linie hält sie bis heute fest.

Opferanwalt Yavuz Narin, der die Angehörigen des am 15. Juni 2005 in München ermordeten Theodoros Boulgarides vertritt, hält dagegen: „Jeder Eingeweihte weiß, dass das Trio engste Verflechtungen mit dem Blood & Honour-Netzwerk hatte, mit Waffen und Geldmitteln versorgt wurde, auf die Logistik zurückgreifen konnte und Unterschlupf fand.“ In der Tat: In Chemnitz zum Beispiel bereitete das sächsische Personal des Blood & Honour-Netzwerks um Jan W. nicht nur den Weg in den Untergrund, sondern leistete vielfältige Hilfe, ohne die das Leben in der Illegalität kaum denkbar gewesen wäre. Narin kritisiert öffentlich, die Bundesanwaltschaft versuche, das Verfahren im Sinne einer vorherrschenden Staatsdoktrin abzuhandeln. Danach dürfe es nur Einzeltäter geben, nicht aber gewalttätige rechtsextremistische Strukturen.

Nur ein Terror-Trio? Eine intellektuelle Beleidigung!
Man muss kein Verschwörungstheoretiker oder Spinner sein, um die These vom weitgehend allein agierenden Terror-Trio anzuzweifeln. Die Bundesarbeitsgemeinschaft kritischer Polizisten hat im vergangenen Oktober bemerkenswert deutlich Stellung bezogen: „Wir gehören zu den wenigen, die nicht auf der Linie der Bundesanwaltschaft die 3-Täter-These mit noch wenigen Unterstützern, die auf der Anklagebank in München sitzen, vertreten.“ Die organisierten Polizeibeamten kritisieren ein publizistisches Einschwenken auf diese offizielle Täter-Theorie: „Das widerspricht jeder Analyse der bekannt gewordenen Fakten und Zusammenhänge. Ja, es stellt für jeden vernünftig denkenden Menschen, der sich mit den Abläufen beschäftigt hat, eine intellektuelle Beleidigung dar.“

Beim Münchner NSU-Prozess zeichnet sich seit einiger Zeit ein unvereinbarer Konflikt zwischen staatlichen Anklägern und Nebenklagevertretern ab. Während die Bundesanwälte alles daran setzen, im Sinne der Anklage die Schuld von Zschäpe, Wohlleben und den Mitangeklagten nachzuweisen, um das höchst mögliche Strafmaß zu erreichen, drängen einige der Opferanwälte verstärkt darauf, alle Morde und deren Hintergründe umfassend aufzuklären, auf die Gefahr hin, dass die einzige Überlebende des „Terror-Trios“, Beate Zschäpe, am Ende sogar entlastet wird.

Der emeritierte Berliner Politikwissenschaftler Hajo Funke, der sowohl den NSU-Bundestagsuntersuchungsausschuss intensiv verfolgt hat als auch den Prozess in München, berichtet von einem denkwürdigen Gespräch, das er am Rande einer Tagung mit einem Vertreter der Bundesanwaltschaft geführt habe. Dabei habe er, Funke, gefragt, ob die Ankläger nicht zu den Morden von Kassel (Halit Yozgat, Internetcafé d. Verfasser) und Heilbronn (an der Polizistin Michèle Kiesewetter d. Verfasser) weiter ermitteln müssten. Daraufhin habe der Bundesanwalt sinngemäß geantwortet: Wenn man die Problematik der V-Leute mit rein nähme, wäre das ein Fass ohne Boden. Funke hatte zuvor gar nicht nach V-Leuten gefragt. Die Anekdote, die Funke bei einer Podiumsdiskussion der Friedrich-Ebert-Stiftung öffentlich machte, nährt die Vermutung, dass neben dem Beschleunigungsgebot, das die Anklagebehörde immer wieder anführt, um die eigene Arbeit zu rechtfertigen, auch ganz andere Motive den Fortgang der NSU-Ermittlungen bestimmt haben.

Der Verfassungsschützer im Internetcafé – wirklich nichts gehört und gesehen?
Während der Prozess im Modus juristischer Detailarbeit fortgesetzt wird, wird offenkundig, dass diverse Tatkomplexe noch längst nicht umfassend aufgeklärt sind. Ein Beispiel: Der Mord an dem 21-Jährigen Türken Halit Yozgat am 6. April 2006 in Kassel. Sowohl vor dem Bundestagsuntersuchungsausschuss als auch im Münchner Gerichtssaal hat der hessische Verfassungsschützer Andreas T., der zur Tatzeit im Internetcafé war, beteuert, nichts gesehen und gehört zu haben. Andere hörten ein tack, tack, tack – und T. will nichts gehört haben? Die Polizei hat T. seinerzeit als Tatverdächtigen behandelt und Telefonate abgehört. Aus einem Abhörprotokoll, das ein Gespräch von T. mit dem Verfassungsschutz-Kollegen F. wieder gibt, soll hervorgehen, dass Andreas T. der Polizei weniger gesagt hat als gegenüber seinem Vorgesetzten Lutz Irrgang. In dem abgehörten Telefonat rät der Kollege Andreas T., „so nah wie möglich an der Wahrheit“ zu bleiben und lobt ihn dafür, sich gegenüber Irrgang „nicht so restriktiv“ geäußert zu haben wie gegenüber den Ermittlern. Das legt den Schluss nahe, dass Andreas T. mehr weiß als er bislang zugibt.

Ein Kriminaldirektor äußerte im Bundestagsuntersuchungsausschuss die Vermutung, dass T. „nicht alles preisgab, was er hätte preisgeben können“. Der psychologische Dienst habe bis zuletzt vermutet, T. habe nicht alles erzählt. Er habe die Schussgeräusche hören und mit hoher Wahrscheinlichkeit die Leiche sehen müssen. Andreas T. hat zu jener Zeit einen V-Mann aus der Nazi-Szene geführt, dessen Bedeutung er vor Gericht herunter gespielt hat. T. selbst soll nach ZDF-Recherchen Gast im Bistro „Scharfe Ecke“ in Reinhardshagen gewesen sein, in dem auch Uwe Mundlos sowie Aktivisten von Blood & Honour verkehrt hätten.

Andreas T. nannte zudem fragwürdige Gründe, warum er sich nach dem Mord nicht als Zeuge gemeldet habe. So habe er nach einem Blick auf seine Stempelkarte rekonstruiert, er müsse einen Tag vor der Tat im Internetcafé gewesen sein. Diese Version ist wenig glaubwürdig, weil T. offenbar einen Tag nach dem Besuch im Internetcafé ins verlängerte Wochenende startete. Eigentlich Hinweise und Merkwürdigkeiten genug, um verfahrensrelevant zu sein. Die Rechtsanwälte Basay, Lucas und Kienzle stellten Beweisanträge, die darauf abzielten, die umfangreiche Akte zu Andreas T. beizuziehen und somit allen Verfahrensbeteiligten zugänglich zu machen. Bundesanwalt Herbert Diemer lehnte dies mit dem Hinweis darauf ab, dass die Akten bei der Bundesanwaltschaft eingesehen werden könnten. Was zunächst die absurde Folge hatte, dass T. ohne Kenntnis der vollständigen Ermittlungsakte vernommen werden musste. Leitartikel Meinung Politik

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  1. Wiebke sagt:

    Danke für den Artikel, diesen Überblick zu geben ist eine Leistung an sich.

    Nicht nur dieser Prozess und was dabei zutagekommt sondern schon andere Details des Umgangs mit rechtsradikalen Tätern in anderen Fällen machen mir Gänsehaut. . Wer das jetzt Paranoia nennt, dem unterstelle ich Wunschdenken.

  2. posteo sagt:

    Und Sebastian Edathy, der bislang den Untersuchungsausschuss geleitet und dessen Arbeit als noch nicht abgeschlossen beurteilt hat, tritt gesundheitshalber aus allen politischen Ämtern zurück. Liebes Redaktionsteam, glauben Sie mir, ich kenne niemanden, der die offizielle NSU-Story noch glaubt.

  3. Sinan A. sagt:

    Das Gericht in München kann diese Arbeit nicht leisten. Es wäre wirklich „ein Fass ohne Boden“, wie der Vertreter der Bundesanwaltschaft sagt, wenn man alle Beteiligten ermitteln wollte.

    Lasst wenigstens die fünf Leute, die da auf der Anklagebank sitzen, verurteilt werden. Mehr ist sowieso nicht drin. Die große Mehrheit der Deutschen hat kein Interesse an diesen gewaltbereiten Nazi-Strukturen, die empfinden keinen Zorn auf diese Leute, nur ein bißchen Scham, aber die ist auch schon längst verflogen.

  4. TaiFei sagt:

    posteo sagt: 10. Februar 2014 um 16:30
    „Und Sebastian Edathy, der bislang den Untersuchungsausschuss geleitet und dessen Arbeit als noch nicht abgeschlossen beurteilt hat, tritt gesundheitshalber aus allen politischen Ämtern zurück.“
    Der hätte eh nur festgestellt, dass man NUR mit Vorratsdatenspreicherung die NSU angeblich verhindert hätte.

  5. Rudolf Stein sagt:

    @posteo
    Ob Sie dieses Mail auch noch heute (14. Februar) schreiben würden? Ist Ihnen nicht schon damals klar gewesen, was die Formel „Aus gesundheitlichen Gründen“ heißt? Sie heißt im Klartext „Dreck am Stecken“. Und so ist es gekommen. Alle, die hofften, mit Edathy den „brutalsten aller Aufklärer“ zu haben, haben ein Eigentor geschossen. Wieder einer, der Wasser predigt und Wein trinkt. Manche feixen.

  6. posteo sagt:

    @Rudolf Stein
    Fakt ist, dass Edathy den Untersuchungsausschuss gut geleitet hat und, das ist das wesentliche, im letzten Sommer angekündigt hat, die Arbeit sei bis Herbst 2013 noch nicht abgeschlossen und müsse nach den BT-Wahlen fortgeführt werden.
    Krankheitshalber ein Amt aufgeben heißt doch nicht automatisch „Dreck am Stecken“ haben. Denken Sie z.B. an Matthias Platzeck.