Doppelte Staatsbürgerschaft

CDU befürchtet Loyalitätskonflikte wegen Erdoğan

Während Bremen Nägel mit Köpfen macht und die umstrittene Optionspflicht im Staatsangehörigkeitsgesetz de facto abschafft, diskutiert die CDU im Bundestag immer noch über vermeintliche Loyalitätskonflikte.

Kinder ausländischer Eltern, die in Deutschland geboren sind, müssen sich in Bremen ab sofort nicht mehr bis zum 23. Geburtstag zwischen dem deutschen Pass und dem ihrer Eltern entscheiden. Die Hansestadt setzt den umstrittenen Optionszwang – wie bereits Hamburg – mit einer Übergangsregelung de facto aus.

Bis die Bundesregierung mit einem entsprechenden Gesetz für Rechtssicherheit sorgt, müssen Betroffene lediglich einen rein formalen Antrag auf Beibehaltungsgenehmigung für die deutsche Staatsbürgerschaft stellen. Damit schafft das Land Übergangsregelung und weist die Behörden darauf explizit hin. „Bis zu einer Änderung des Gesetzes durch die neue Bundesregierung ist Innensenator Ulrich Mäurer entschlossen, alles zu tun, um den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit durch die geltende Regelung zu verhindern“, heißt es dazu in einer Senatserklärung.

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Loyalitätskonflikte wegen Erdoğan
Unterdessen stellten CDU Politiker am gestrigen Donnerstag in einer Bundestagsdebatte zum Staatsangehörigkeitsrecht erneut unter Beweis, wie sehr sie mit der im schwarz-roten Koalitionsvertrag verankerten Abschaffung der Optionspflicht hadern. CDU Politiker Helmut Brand etwa sinnierte unter Beifall der CDU-Fraktion über die Vorteile der Optionspflicht. Als Hauptargument griff Brand auf mögliche Loyalitätskonflikte zurück. Auf Einwände von Oppositionspolitikern konterte Brand mit der Politik des türkischen Premierministers Recep Tayyip Erdoğan. Er versuche die Türkeistämmigen in Deutschland für sich zu vereinnahmen und nehme Einfluss auf sie.

Der Debatte waren gleich mehrere Vorlagen von den Grünen und der Linksfraktion vorausgegangen. Die Grünen drängten in ihrem Antrag unter anderem darauf, bis zur gesetzlichen „Abschaffung des Optionszwanges“ den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit von Betroffenen zu vermeiden. Angaben der Bundesregierung zufolge, verloren bereits 248 Menschen die deutsche Staatsangehörigkeit im Zuge der Optionspflicht. Grünen-Politiker Volker Beck machte darauf aufmerksam, dass auf den Schreibtischen der deutschen Ausländerbehörden gegenwärtig weitere 5.000 Fälle liegen, denen wegen der bestehenden Optionspflicht der Entzug der deutschen Staatsangehörigkeit droht.

Gesetzesentwurf in einigen Wochen
Beck forderte Bundesinnenminister Thomas de Maizière – ähnlich dem Bremer Vorbild – auf, die Behörden anzuweisen, „dass jeder, der eine Beibehaltungsgenehmigung beantragt, sie entweder sofort behält, oder man das Verfahren ruhen lässt, bis der Gesetzgeber die Optionspflicht abgeschafft hat“. Beck weiter: „Der Optionszwang war, rechtspolitischer, integrationspolitischer Unsinn. Da darf man diesen Unsinn auch nicht weiter praktizieren.“ Die Grünen und die Linkspartei fordern in ihren Anträgen zudem, dass Betroffene, die ihre deutsche Staatsangehörigkeit aufgrund der Optionspflicht verloren haben, auf Antrag unbürokratisch und gebührenfrei wiedereinzubürgern.

SPD Politiker Rüdiger Veit hingegen verwies auf das geltende Recht, das ohnehin die Möglichkeit vorsehe, einen Antrag auf Beibehaltungsgenehmigung zu stellen, damit kein Verlust der Staatsbürgerschaft eintritt. Wichtig sei lediglich, dass dieser Antrag vor dem 21. Lebensjahr gestellt werde. Veit appellierte in diesem Zusammenhang an die Ausländerbehörden, gerade in diesen Fällen möglichst praktische und wohlwollende Lösungen zu finden. Im Übrigen, so Veit weiter, werde man sich natürlich Gedanken darüber machen, wie Menschen, die bereits eine Staatsbürgerschaft aufgrund der Optionspflicht verloren haben, bessergestellt werden. „Ob wir da mit unserem Koalitionspartner weiterkommen werden, werden wir sehen“, so Veit.

Was dabei herumkommen wird, wird sich nach Aussagen von Unionspolitikern erst in einigen Wochen zeigen. Dann nämlich werde man einen ersten Gesetzesentwurf zur Abschaffung der Optionspflicht vorlegen. (iu)