Faktencheck

Die Wahrheit über die Einwanderung von Bulgaren und Rumänen

Seit der CSU-Parole, „Wer betrügt, der fliegt“, debattiert Deutschland über den Missbrauch von Sozialleistungen und vermeintliche Armutsflüchtlinge aus Bulgarien und Rumänien. Ob und was am CSU-Vorstoß dran ist, hat das MiGAZIN in einem Faktencheck zusammengefasst.

Kurz vor dem Jahreswechsel machte die CSU Front gegen sogenannte „Armutszuwanderer“. „Wer betrügt, der fliegt“, hieß der zugespitzte Slogan. Anlass für diesen Vorstoß ist die vom 1. Januar an auch für Rumänen und Bulgaren geltende volle EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit. Das könnte zum Missbrauch der deutschen Sozialsysteme führen, so die CSU. Doch wie begründet ist diese Sorge? Hier der MiGAZIN-Faktencheck:

Was hat sich am 1. Januar geändert?
Seit dem 1. Januar 2014 haben rumänische und bulgarische Staatsangehörige die gleichen Rechte wie alle anderen EU-Bürger: Sie haben das Recht auf einen uneingeschränkten EU-Arbeitsmarktzugang, dürfen in der gesamten EU arbeiten und sich für drei Monate grundsätzlich ohne Erlaubnis in jedem EU-Land aufhalten. Ein Anrecht auf längeren Aufenthalt haben beispielsweise Arbeitnehmer, Selbstständige, Familienangehörige, Studierende und unter bestimmten Umständen auch Arbeitssuchende. Ein Daueraufenthaltsrecht besteht erst nach fünf Jahren.

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Wie viele Bulgaren und Rumänen leben in Deutschland?
Laut Ausländerzentralregister machen bulgarische (145.000) und rumänische (262.000) Staatsangehörige etwa 5,5 Prozent der ausländischen Bevölkerung in Deutschland aus.

Ist Deutschland das Top-Zielland von Bulgaren und Rumänen?
Nein, ein großer Teil der Rumänen und Bulgaren befindet sich in anderen EU-Ländern. Allein in Spanien und Italien leben jeweils eine Million Bulgaren und Rumänen.

Ist im Jahr 2014 mit einem Anstieg zu rechnen?
Eine Prognose ist derzeit nicht möglich. Es ist jedoch davon auszugehen, dass der Zuzug aus Rumänien und Bulgarien mit Herstellung der vollen Arbeitnehmerfreizügigkeit zum 1. Januar 2014 weiter zunehmen wird. Experten schätzen den Anstieg auf 100.000 bis 180.000 Personen.

Sind mit erheblichen Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt zu rechnen?
Hierzu teilt die Bundesregierung mit: „Nach den in Zusammenhang mit der Herstellung der Arbeitnehmerfreizügigkeit der EU-8-Staaten gewonnenen Erfahrungen ist nicht davon auszugehen, dass erhebliche Auswirkungen auf dem Arbeitsmarkt hervortreten werden.“

Kommen die meisten EU-Ausländer aus Rumänien und Bulgarien?
Nein, im Jahr 2012 wanderten im Saldo insgesamt 286.000 Menschen aus anderen EU-Ländern nach Deutschland ein. Spitzenreiter war Polen mit einem Wanderungssaldo von etwa 68.000 Personen. Rumänien belegte mit deutlichem Abstand (44.000) den zweiten Platz, Bulgarien lag mit 24.000 Personen auf Platz fünf.

Sind Rumänen und Bulgaren überdurchschnittlich arbeitslos?
Nein, ganz im Gegenteil: Die Arbeitslosenquote unter den erwerbsfähigen Bulgaren und Rumänen betrug Mitte 2013 rund 7,4 Prozent – und damit unter dem der ausländischen Bevölkerung (15 Prozent) und sogar unter dem Wert der Gesamtbevölkerung (7,7 Prozent).

Quellen: Die Quelle für diesen Faktencheck bildet in erster Linie die Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Linkspolitikerin Ulla Jelpke. Weitere Quellen sind das Jahresgutachten 2013 des Sachverständigenrates für Integration und Migration (SVR) sowie ein Bericht des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).

Beziehen Rumänen und Bulgaren häufiger Sozialleistungen als andere Ausländer?
Nein, jeder zehnte Bulgare und Rumäne war Mitte 2013 als Arbeitsloser oder „Aufstocker“ auf Hartz-IV-Leistungen angewiesen. Das liegt unter dem Wert aller Ausländer (15 Prozent). Der Anteil von rumänischen und bulgarischen Staatsangehörigen an allen Hartz-IV-Beziehenden betrug im selben Vergleichszeitraum nur 0,6 Prozent – dies waren gerade einmal 38.000 Personen.

Gibt es Belege für den Missbrauch von Sozialleistungen im großen Stil?
Nein, trotz parlamentarischer Anfragen der Linksfraktion hat die Bundesregierung bisher keinen Beleg vorlegen können. EU-Justizkommissarin Viviane Reding hingegen erklärte in diesem Zusammenhang: „Wir sehen, dass wir sehr niedrige Zahlen von EU-Bürgern haben, die nach Deutschland kommen und im sozialen Bereich etwas empfangen. Die meisten zahlen ein und bekommen nichts heraus“. Auch die EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström bezeichnete die Klagen über Sozialmissbrauch als „hoch übertrieben“.

Was ist dran am Vorwurf, viele Bulgaren und Rumänen seien Scheinselbstständige, um Sozialleistungen zu erschleichen?
Ende 2012 waren rund 17.000 rumänische 12.000 bulgarische Selbstständige registriert. Von ihnen bezogen insgesamt 1.530 bzw. 5,3 Prozent ergänzende Sozialleistungen, was nicht automatisch auf Scheinselbstständigkeit schließen lässt. Zum selben Stichtag gab es in Deutschland insgesamt 124.720 Selbstständige, die ergänzende Sozialleistungen bezogen. Bulgaren und Rumänen machten hiervon lediglich 1,2 Prozent aus.

Was ist dran am Vorwurf, Bulgaren und Rumänen kämen vor allem wegen des Kindergeldes nach Deutschland?
Laut Bundesagentur für Arbeit bezogen Ende 2012 insgesamt 1,1 Millionen Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit Kindergeld. Davon entfielen rund 27.000 bzw. 2,45 Prozent auf rumänischen und bulgarischen Staatsangehörige. Ihr Bevölkerungsanteil an allen Ausländern hingegen beträgt mit 5,5 Prozent mehr als das doppelte der Kindergeldquote.

Was ist dran an der Behauptung, aus Bulgarien und Rumänien kämen vor allem Armutsflüchtlinge?
Hierzu gibt es keine Belege. Auch die Bundesregierung ist der „Auffassung, dass es sich bei der Zuwanderung aus Rumänien und Bulgarien nicht in erster Linie um sogenannte ‚Armutsflüchtlinge‘ handelt“.

Wie qualifiziert sind Rumänen und Bulgaren, die nach Deutschland kommen?
Genaue Zahlen liegen nicht vor. Allerdings weist der Sachverständigenrat für Integration und Migration in seinem Jahresgutachten darauf hin, dass der Anteil der eingewanderten Hochqualifizierten aus Bulgarien und Rumänien im Alter von 25 bis 44 Jahren mit 20,9 Prozent über dem der Mehrheitsbevölkerung (18,1 Prozent) im gleichen Alter liegt.

Unterm Strich: Profitiert Deutschland von der Einwanderung von Bulgaren und Rumänen?
Die Berechnung der Auswirkungen von Einwanderung auf öffentliche Finanzen und Sozialstaat sind sehr komplex. Zu berücksichtigen sind etwa Bildungsausgaben, die häufig in den Herkunftsländern erbracht wurden, und vor allem die Ein- und Auszahlungen der Rentenversicherungssysteme. Aufgrund der günstigen Altersstruktur der Migranten entstehen gerade hier Gewinne für den Sozialstaat.

Mehrere Studien kommen deshalb zu dem Ergebnis, dass die ausländische Bevölkerung in Deutschland einen positiven Nettobeitrag zu der fiskalischen Bilanz des Sozialstaates leistet, selbst wenn sie viel stärker von Arbeitslosigkeit betroffen ist und Leistungen der Grundsicherung bezieht. Dies gilt auch für Einwanderer aus Bulgarien und Rumänien. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) etwa führt aus, dass zwar der Anteil der Ausländer, die Sozialleistungen beziehen, sehr viel größer ist als der der deutschen Staatsbürger. Dafür erhalten Deutsche aufgrund des hohen Durchschnittsalters in sehr viel größerem Umfang Leistungen aus der Rentenkasse. „Während rund die Hälfte der deutschen Bevölkerung steuer- oder beitragsfinanzierte Transferleistungen bezieht, so ist dies weniger als ein Viertel der Neuzuwanderer aus Bulgarien und Rumänien“, so das IAB.

Gibt es auch Nachteile, wenn Bulgaren und Rumänen nach Deutschland kommen?
Ja, für Rumänien und Bulgarien. Rumänische Gewerkschaften etwa schätzen, dass seit 1989 rund 20.000 Krankenschwestern und 30.000 Ärzte ihre Heimat verlassen haben. Diese Fachkräfte, die aufgrund des demografischen Wandels vor allem in Deutschland gebraucht werden, fehlen heute in ihren Heimatländern. Zudem stellt die Auswanderung von Fachkräften auch einen immensen finanziellen Verlust für diese ohnehin ärmeren EU-Länder dar, wenn man berücksichtigt, dass die Bildung staatlich finanziert wird.

Ist es nicht trotzdem gut, dass die CSU Wiedereinreisesperren bei Missbrauch von Sozialleistungen fordert?
Wiedereinreisesperren, wie sie die CSU fordert, sind nach dem EU-Recht wegen des überragenden Werts der Freizügigkeit nur in sehr begrenzten Ausnahmefällen möglich, nämlich nur bei akuten Gefahren für die öffentliche Ordnung. Rechtliche Möglichkeiten, um ungerechtfertigten oder gar missbräuchlichen Ansprüchen auf Aufenthalt oder Sozialleistungen entgegenzuwirken, gibt es im deutschen Recht ohnehin.

Ist es nicht gut, dass die CSU Sozialleistungen in den ersten drei Monaten ausschließen will?
Die Forderung, Sozialleistungen während der ersten drei Monate auszuschließen, entspricht bereits der deutschen und europäischen Rechtslage. Das deutsche Sozialrecht sieht darüber hinaus eine pauschale Ausschlussregelung für Unionsangehörige vor, die eine Arbeit suchen. Sozialgerichte zweifeln, ob diese Regelung mit EU-Recht vereinbar ist. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs von September 2013 ist jedenfalls ein pauschaler Ausschluss EU-rechtswidrig. Nach diesem Urteil müsste in jedem Einzelfall geprüft und abgewogen werden, ob einer EU-Bürgerin oder einem EU-Bürger Leistungen zustehen oder nicht.

Wenn doch die Faktenlage keinen Grund zur Sorge gibt, wieso poltert dann die CSU trotzdem gegen vermeintliche Armutsflüchtlinge aus Rumänien und Bulgarien?

Gute Frage.