Brückenbauer

Von Mücken, Burkinis und Elefanten im Schwimmbad

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hält Roman Lietz zwar für einen weisen Kompromiss. Die Art und Weise, wie es medial aufbereitet wird, suggeriere jedoch wieder einmal das übliche Bild der integrationsunwilligen Muslima.

Freiheit ist immer die Freiheit des Andersdenkenden. Ohne Andersdenkende müssten wir auch nicht über Freiheit reden. Jeder von uns ist aber ein Andersdenkender, der Freiheit für eigene Standpunkte, Sichtweisen und Lebensentwürfen sucht. Das Streben nach Freiheit verbindet uns, schafft aber keine Verbindlichkeit. Verbindlichkeit gelingt durch andere Werte, Rechte, Pflichten. Der Spagat zwischen Freiheit und Verpflichtung ist nur über Kompromisse lösbar.

In diesem Sinne hat das Bundesverwaltungsgericht in dieser Woche einen Kompromiss zwischen Schulpflicht und individueller Freiheit gesucht: Eine muslimische Schülerin wurde verpflichtet am Schwimmunterricht teilzunehmen. Die Schul- und Schwimmpflicht schlägt in diesen (und anderen) Fällen das Freiheitsrecht. Die Schülerin behält die Freiheit ihren Körper mit einem Ganzkörperbadeanzug vor Blicken zu schützen. Ihr Wunsch, andere Badegäste nicht leicht bekleidet sehen zu müssen, wurde jedoch abgewiesen. Wer für sich Freiheit in Anspruch nehmen möchte, muss sich mit ungewöhnlichen Lebensentwürfen anderer arrangieren. Das gilt für die Bikini-Trägerin ebenso wie für die „Burkini“-Trägerin. Freiheit ist eben immer die Freiheit des Andersdenkenden.

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Das waren jetzt schon wieder 150 Wörter über das „Burkini-Urteil“. Nahezu jede Zeitung berichtet an hervorgehobener Stelle über diesen Rechtsstreit. Nur selten wird dabei erwähnt, dass die gesamtgesellschaftliche Relevanz des Urteils eher marginal ist. Laut der Studie Muslimisches Leben in Deutschland (S.184) verzichten nur rund zwei Prozent der muslimischen Schülerinnen aus religiösen Gründen auf den koedukativen Schwimmunterricht. Rund 53 % der muslimischen Mädchen springen zusammen mit ihren Klassenkameraden ins Schwimmbecken. In den meisten übrigen Fällen wird getrennter oder gar kein Schwimmunterricht angeboten.

Bildlich gesprochen hat das Thema also die Relevanz eines Mückenschwarms, der sich ins Hallenbad verirrt: Für die unmittelbar betroffenen Personen einschränkend, frustrierend aber mit etwas Aufwand ist ein Arrangement möglich. Die Art und Weise, wie das jüngste Urteil medial aufbereitet wird, suggeriert jedoch wieder das übliche Bild der integrationsunwilligen Muslima, deren Wertekanon vermeintlich nicht zur „abendländischen“ Kultur passt. Präsentiert wird uns ein Elefant im Schwimmbad: Sensationell, extravagant und bedrohlich.