Österreichische Befindlichkeiten

Wegsperren und Vergessen

Nur tragische Ereignisse, wie die Vergewaltigung eines 14-Jährigen in der Justizanstalt Wien-Josefstadt zwingen Gesellschaft und Politik dazu, hinter die Mauern der Gefängnisse zu schauen. Die übrige Zeit bleiben diese Schicksale unbekannt.

Von Helga Suleiman Dienstag, 30.07.2013, 8:24 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 04.08.2013, 13:40 Uhr Lesedauer: 6 Minuten  |  

Denk dir, das was jetzt Himmel ist und Wind,
Luft deinem Mund und deinem Auge Helle,
das würde Stein bis um die kleine Stelle
an der dein Herz und deine Hände sind.
Und was jetzt in dir morgen heißt und dann
und: späterhin und nächstes Jahr und weiter –
das würde wund in dir und voller Eiter
und schwäre nur und bräche nicht mehr an.

Rainer Maria Rilke schrieb diese Zeilen im Gedicht „Der Gefangene“ 1906. Die Gefängnisse waren nicht dieselben. Der Stein ringsum ist geblieben. Und wer kann schon ermessen, ob die Menschen damals mehr oder anders litten als heute?

___STEADY_PAYWALL___

Was in Österreich in den letzten Wochen über die Gegenwart in Gefangenenhäusern an die Öffentlichkeit drang, lässt erschauern. Zumal es sich im Anlassfall um einen 14-jährigen Jugendlichen handelte, der von drei älteren Jugendlichen in einer U-Haft Zelle schwerst sexuell misshandelt worden war.

Eine Jugendrichterin nannte das zu Recht „Folter“. Sie berichtete, dass Jugendliche in dieser Anstalt nicht nur während des Nachtdienstes, sondern an Wochenenden bereits ab 13:00 in die Zellen gesperrt werden, wochentags ab 15:00. Ein Arzt beklagte, dass die Jugendlichen bis zu 23 Stunden zu dritt und viert in den Zellen eingeschlossen bleiben.

Schon 2009 wurden diese Zustände in einem internen Bericht dem Justizministerium vorgelegt. Es folgte: keine Reaktion. Weitere vom Anti-Folter-Komitee des Europarates (CPT) sowie der Volksanwaltschaft öffentlich vorgebrachte Fälle schwerer Misshandlungen in österreichischen Gefängnissen wurden ebenso ignoriert, wie die im Jahr 2010 bekannt gewordenen mehreren Vergewaltigungen in deren Jugendabteilungen.

Die erste Reaktion der Justizministerin Beatrix Karl von der konservativen Volkspartei gleicht jener der berühmten Affen, die nichts sehen und hören wollen. Die Ministerin ließ aus ihrem goldenen Käfig der Bürokratie verlauten, dass Österreich noch nie einen besseren Vollzug gesehen hätte und es den Jugendlichen so gut ginge wie noch nie. Mit Sicherheit hat sich diese Dame nie die Mühe gemacht, mit auch nur einem inhaftierten Jugendlichen jemals selbst zu sprechen.

Die Ministerin kann sich ihre grad erfundene „Taskforce Jugend-U-Haft“ sparen, mit der sie versucht, Spuren der Entrüstung über ihre Aussagen zu verwischen. Eine im Jänner erschienene Studie der Opferschutzorganisation „Weißer Ring“ und dem Ludwig-Boltzmann-Institut über Jugendliche im Strafvollzug und deren Gewalterfahrungen gab eine klare Empfehlung ab: Untersuchungshaft und Strafhaft für Jugendliche sollten, wo es nur möglich ist, durch Alternativen ersetzt werden.

Im Gefängnis gilt das Gesetz des Stärkeren. Die Stimmung ist durch Aggressivität geprägt. Die Jugendlichen befinden sich in einem Zustand der Ohnmacht. Sie haben keine Möglichkeit, sich zu beschweren, weder über Mithäftlinge noch über Aufseher. Wenn sie es tun, haben sie von beiden Seiten Racheaktionen zu fürchten. Auch gegen das lange Eingesperrtsein in den Zellen gibt es keine Möglichkeit, sich zu wehren.

Die Vorschläge der ExpertInnen sind: Betreute Wohngruppen nach Schweizer Vorbild, der Einsatz der elektronischen Fußfessel sowie mehr und besser für den Umgang mit Jugendlichen ausgebildetes Personal.

Ministerin Karl sollte einen Lehrausflug in die Schweiz unternehmen. Der dortige Ansatz gilt als einer der vorbildhaftesten und zeigt sich, angesichts hoher Quoten der Wiedereingliederung von Jugendlichen, als höchst wirksam.

So ist es Vorschrift, die Untersuchungshaft bei Minderjährigen nur in Ausnahmefällen und erst nach Prüfung sämtlicher Möglichkeiten von Ersatzmaßnahmen anzuordnen und deren Dauer möglichst kurz zuhalten. (Der gequälte 14-jährige saß mehr als sechs Wochen in U-Haft) Pädagogisch und psychologisch geschultes Betreuungspersonal spricht regelmäßig mit den Jugendlichen und es ist die Möglichkeit zu einer Beschäftigung gegeben. Wenn klar ist, dass Jugendliche einer Unterbringung oder einer Therapie bedürfen, soll nicht bis zur gerichtlichen Beurteilung zugewartet, sondern mit der erforderlichen Maßnahme sofort begonnen werden, die dann auch die U-Haft ersetzen kann. (In Wien wurde erst nach Bekanntwerden der Vergewaltigung ein psychologisches Gutachten erstellt)

Die in der Schweiz vorgesehenen Maßnahmen und Sanktionen reichen vom Verweis über Wiedergutmachung durch gemeinnützige Arbeit und Geldstrafen bis hin zum Freiheitsentzug. Der allerdings erfolgt in Formen der Unterbringung in einem vernetzten System von Maß- und Strafnahmenvollzug. Unterschieden wird in offene und in geschlossene Unterbringung.

Bei der offenen Unterbringung kann der Freiheitsentzug bis zu einem Jahr in Form einer Halbgefangenschaft vollzogen werden. Für geringere Strafen gibt es Abstufungen von der tageweisen Unterbringung bis zur Umwandlung der Strafe in eine gemeinnützige Arbeit. Das ermöglicht den Jugendlichen den Verbleib in ihrem sozialen Umfeld. Bei schweren Delikten und erst nach dem 16. Lebensjahr wird meist eine Schutzmaßnahme in Form einer „Fremdplatzierung“ bzw. geschlossenen Unterbringung verfügt.

Die offene Unterbringung erfolgt in ein Heim, eine Wohngemeinschaft, eine Pflegefamilie oder auch in Lehrlings- und Behindertenheime. Den Jugendlichen wird Beginn oder Fortsetzung ihrer Ausbildung ermöglicht.

Die geschlossene Unterbringung darf niemals aus disziplinarischen Gründen erfolgen. Vielmehr wird auch hier auf medizinische und psychologische Betreuung gesetzt. Ein Beispiel für diese geschlossene Unterbringung ist das Maßnahmenzentrum Uitikon – es lohnt sich einen Blick in dessen Leitbild zu werfen.

In Österreich gibt es monarchisch anmutende Traditionen im Strafvollzug. Wie kann man davon ausgehen, dass durch den Entzug von Selbstverantwortung und Mündigkeit ein Mensch in die Lage kommen kann, sein Leben neu zu gestalten? Ein System, das durch Angst, Druck und Zwang agiert, das den Gefangenen Selbstwert und Würde nimmt – welche Persönlichkeiten wird es entlassen?

Dieses System zwängt Menschen auf engstem Raum zusammen und überlässt sie sich selbst, anstatt dafür zu Sorge zu tragen, dass sie über Angebote zu Basisbildung sowie Bildung überhaupt, Kraft für ein alternatives Leben finden. Dieses System fragt nicht danach, warum sich Menschen außerhalb des Rahmens von Gesetzen stellen oder eben dorthin gestellt werden.

Es gilt, dringend darüber nachzudenken, warum gerade die Zahl der inhaftierten MigrantInnen und der Frauen ständig steigt! Es gibt allen Grund dazu, sich den strukturellen Gründen zuzuwenden. Denn: Was ist von einer zunehmend elitär-rücksichtslosen Leistungs- und Wohlstandsgesellschaft zu erwarten, die nach ihren eigenen Gesetzen lebt und mit ihrem Handeln einerseits Ausschluss und Elend erzeugt und andererseits nicht–konforme Verhaltensformen und Lebensweisen kontrolliert und sanktioniert?

So dramatisiert sich die Tragödie. Die Justiz investiert gerne Geld in mehr und mehr technische Überwachungsmaßnahmen, aber nicht in die Ausbildung des Personals und nicht in eine menschenwürdige Unterbringung und effektive Maßnahmen zur Resozialisierung. Allein die Selbstmordrate von durchschnittlich 15 pro Jahr ist in österreichischen Gefängnissen höher als in anderen Ländern – und dabei sind die Schubhäftlinge, deren Tod die Öffentlichkeit selten oder gar nicht erreicht, nicht miteinbezogen!

Fest steht, dieses Land sperrt gerne ein. Österreich hat eine der höchsten Gefangenenraten in der EU. Der Sicherheitsbericht 2011 verlautete, dass in Österreich 104 von 100.000 Personen inhaftiert waren, in Deutschland nur 87, in der Schweiz nur 77.

Liegt es an der bis heute wirkmächtigen Tradition der autoritären Systeme der Vergangenheit mit all ihren Kriegsgefangenen-, Anhalte- und Konzentrationslagern in diesem Land? Oder am grassierenden Neoliberalismus? Oder ist es die schaurige Kombination aus beiden? Aktuell Meinung

Zurück zur Startseite
MiGLETTER (mehr Informationen)

Verpasse nichts mehr. Bestelle jetzt den kostenlosen MiGAZIN-Newsletter:

UNTERSTÜTZE MiGAZIN! (mehr Informationen)

Wir informieren täglich über das Wichtigste zu Migration, Integration und Rassismus. Dafür wurde MiGAZIN mit dem Grimme Online Award ausgezeichnet. Unterstüzte diese Arbeit und verpasse nichts mehr: Werde jetzt Mitglied.

MiGGLIED WERDEN
Auch interessant
MiGDISKUTIEREN (Bitte die Netiquette beachten.)

  1. Dr. Maria Macek sagt:

    Egal wo auf der Welt gilt, dass im Gefängnis ein Mensch nur lernt, anderen die Freiheit zu entziehen und das was er dort sonst so alles erlebt. Wird er dort vergewaltigt, lernt er zu vergewaltigen. Wird er dort geschlagen, lernt er zu schlagen. Wird er eingesperrt, lernt er, anderen die Freiheit zu entziehen. Klüger und besser raus kommen kann dort keiner. Abgesehen davon, ist es eine große Schande für ein Land, wenn es meint, es nötig zu haben, Kinder einzusperren. Wofür fürchtet sich Österreich? Vor seinen eigenen Kindern? Wenn ja, hat Österreich selbst in der Erziehung und Bildung etwas falsch gemacht und nicht diejenigen, die im Gefängnis sitzen. Wenn nicht, warum sperrt man sie ein und weg – was im übrigen auch für psychisch Kranke, Schubhäftlinge etc. gilt. Über das sollte sich die Politik der Republik Österreichs samt deren Legisiten den Kopf zerbrechen.