Nach CERD-Rüge

Bundesregierung fordert neue Ermittlungen gegen Sarrazin

Die Bundesregierung stellt in seiner Stellungnahme an den UN-Antirassismus-Ausschuss schärfere Gesetze gegen Rassismus in Aussicht. Außerdem soll erneut geprüft werden, ob Thilo Sarrazins Äußerungen strafrechtlich geahndet werden können.

Montag, 15.07.2013, 8:30 Uhr|zuletzt aktualisiert: Freitag, 19.07.2013, 1:20 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

In einer Verbalnote an den Antirassismus-Ausschuss der Vereinten Nationen (CERD) stellt die Bundesregierung Änderungen der Gesetzgebung gegen Rassismus in Aussicht. „Die Bundesregierung prüft aktuell die deutsche Gesetzgebung zur Strafbarkeit rassistischer Äußerungen im Lichte der Äußerungen des Ausschusses“, heißt es darin nach Informationen des Tagesspiegels. Zudem sei die Berliner Staatsanwaltschaft gebeten worden, „jede Möglichkeit zu prüfen, die Entscheidung zur Verfahrenseinstellung zu überdenken“.

Die Erklärung der Bundesregierung ist eine Reaktion auf eine CERD-Rüge vom April dieses Jahres. Der UN-Ausschuss hatte Deutschland vorgeworfen, die Äußerungen Thilo Sarrazin zu Türken und Arabern nicht geahndet zu haben. Innerhalb von 90 Tagen sollte sich Deutschland erklären, mit welchen Maßnahmen sie reagiert wolle.

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CERD-Rüge Auslöser
Auslöser der CERD-Rüge war ein Strafantrag der Türkischen Gemeinde Berlin-Brandenburg (TBB) wegen Beleidigung und Volksverhetzung, der 2009 von der Berliner Staatsanwaltschaft eingestellt wurde. Sarrazins Äußerungen seien von der Meinungsfreiheit gedeckt, lautete die Begründung. Der TBB gab nicht nach und wandte sich an den Antirassismus-Ausschuss.

Die jetzt bekannt gewordene Stellungnahme der Bundesregierung nahm der TBB „zu Kenntnis“. Sie fordert die Bundesregierung auf, unverzüglich Maßnahmen gegen Rassismus einzuleiten. TBB-Sprecherin Ayşe Demir appellierte an die Berliner Justiz, zu prüfen, ob das wegen Volksverhetzung und Beleidigung gegen Herrn Sarrazin eingestellte Strafverfahren wieder aufgenommen werden könne. Hierzu erwarte der TBB auch eine Aussage des Justizsenators von Berlin.

Unabhängige Beobachtungsstelle gefordert
Die Strafparagrafen Volksverhetzung und Beleidigung müssten deutlich konkretisiert und verschärft werden. Außerdem müsse – wie von CERD gefordert – das Thema Rassismus, in der Aus- und Fortbildung von Staatsanwälten, Richtern und Anwälten verstärkt zu berücksichtigen. Die Einrichtung einer unabhängigen Beobachtungsstelle von der Zivilgesellschaft wie in Großbritannien sei ebenfalls notwendig. Der Bundesvorsitzende der Türkischen Gemeinde in Deutschland (TGD), Kenan Kolat wandte sich ebenfalls an die Bundesregierung, zügig einen Ausschuss einzurichten, der die bestehenden Gesetze auf die Strafbarkeit rassistischer Äußerungen überprüft und Vorschläge hierzu gibt.

Der CERD-Rüge war ein Interview Thilo Sarrazins in der Zeitschrift „Lettre International“ im Herbst 2009 vorausgegangen. Darin sagte er über die türkischen und arabischen Migranten wörtlich: „Die Türken erobern Deutschland genauso, wie die Kosovaren das Kosovo erobert haben: durch eine höhere Geburtenrate. […] Ich muss niemanden anerkennen, der vom Staat lebt, diesen Staat ablehnt, für die Ausbildung seiner Kinder nicht vernünftig sorgt und ständig neue kleine Kopftuchmädchen produziert. Das gilt für 70 Prozent der türkischen und 90 Prozent der arabischen Bevölkerung in Berlin.“ Später gestand Sarrazin, dass diese Zahlen nicht belegt sind.

Medien uninteressiert
Dem Interview folgte Sarrazins Buch „Deutschland schafft sich ab“. Es wurde durch Vorabveröffentlichungen in der Bild und Der Spiegel zum meistverkauften Sachbuch seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland. Über Wochen und Monate hielt sich Sarrazin in den Schlagzeilen. Die CERD-Rüge und auch die jetzt bekannt gewordene Stellungnahme der Bundesregierung hingegen wurden von den Medien nur vereinzelt aufgegriffen. Kolat und Demir: „Der gesellschaftliche Diskurs über Rassismus muss in der Gesellschaft breiter debattiert werden.“ (bk) Leitartikel Politik

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  1. Cengiz K sagt:

    …Letztere, die Organisationen und Parteien, wurden ohne jeden Zweifel in den Osten importiert. Vor der Wende gab es dort keine rechtsextremistischen Parteien. …

    Exakt, die Mär von den Nazi-Ostdeutschen hält sich wacker an den Zitzen der Arroganz der elitären BRD-Hochkaste am Leben.. Die Kader für diese kamen aus dem Westen..

  2. Songül sagt:

    @aloo masala
    Nachdem ich mir die Beiträge noch einmal in Ruhe durchgelesen habe, verstehe ich deinen letzten Beitrag besser. Du hast selber in zwei deiner Beiträge auf die Widersprüchlichkeit der hiesigen Politik und Rechtsprechung verwiesen und in dem Zusammenhang das Beispiel Tasci-israelischer Terror verwiesen. Deine Schlussfolgerung alle, die Sarazzin verurteilt sehen wollen, würden sich aufgrund der widersprüchlichen Politik und Rechtsprechung, ins eigene Fleisch schneiden, ist tatsächlich ein Argument, das nicht außer Acht gelassen werden sollte.

  3. Marie sagt:

    Das kann ich beim besten Willen NICHT nachvollziehen: Weshalb schneiden sich alle, „die Sarrazin verurteilt sehen wollen“, aufgrund der „widersprüchlichen Politik und Rechtssprechung“ „ins eigene Fleisch“? Inwiefern schneiden sich diejenigen, die die diesbezügliche Politik und Rechtssprechung (m.E. zu recht) kritisieren, ins eigene Fleisch, haben die Kritiker die Politik und die Rechtssprechung zu verantworten und was um Himmels Willen hat der Fall Sarrazin mit „israelischem Terror/Tasci“ zu tun? Ich finde, Null komma gar nichts. Ziemlich abenteuerliche und nicht nachvollziehbare Argumentation, finde ich.

  4. Songül sagt:

    @Marie

    Tatächlich hat der Fall Sarazzin nicht viel mit „israelischem Terror/Tasci“ zu tun.
    Mein Beitrag ist stark abgekürzt, sehen Sie mir meine Schreib-/Tippfaulheit nach. Für meine Verhältnisse habe ich schon viel zu viel geschrieben. Hut ab vor Ihrem unermüdlichen Einsatz!
    Sich schriftlich mitzuteilen stellt m. E. eine Herausforderung dar und Missverständnisse sind programmiert.
    So denke ich z.B., dass Ihre politische Linie sich kaum von der aloo masalas unterscheidet. Ihre Wege unterscheiden sich lediglich.

    Wenn Sie sich die Mühe machen und die Beiträge noch einmal in Ruhe durchlesen, werden Sie vielleicht verstehen, worauf ich hinauswollte.

  5. Lionel sagt:

    Einmal hypothetisch angenommen, Sarrazin wäre wegen Volksverhetzung angeklagt und verurteilt worden – was wäre dann passiert?

    Zur Erinnerung: Bei Erscheinen seines Buches gab die Kanzlerin („Nicht hilfreich“) die Linie vor, und die Leitmedien (z. Bsp. das Tribunal bei ARD-Beckmannn oder der SPIEGEL: „krude“ Thesen) zogen nach.
    Im Prä-Internetzeitalter wäre Sarrazin damit erledigt gewesen.
    Doch dann passierte Folgendes: Die Kommentare der heftig diskutierten Anti-Sarrazin-Artikel unterstützten ganz überwiegend den Autor.
    Dann schwenkte BILD um: „Das wird man ja wohl noch sagen dürfen.“
    Es folgten die Pro-Sarrazin-Meinungsumfragen und die anderen Leitmedien zeichneten ein differenzierteres Bild – nicht zuletzt, um ihre Leserschaft nicht zu vergraulen.

    Daraus kann abgeleitet werden, dass Sarrazin im Falle seiner Verurteilung erst recht als Mätyrer erschienen wäre – ein Opfer der Gutmenschen und der herrschenden politischen Korrektheit.
    Das hätte zu einer Mobilisierung und Radikalisierung seiner Anhänger geführt – denn damit wäre der Beweis einer Fremdherrschaft, einer Diktatur der Schönredner, erbracht worden.