Beschwerdebrief-Kampagne

Aktion soll Rassismus bei der Polizei sichtbar machen

Mit einer Beschwerdebrief-Aktion sollen Menschen, die Opfer von Polizeigewalt und Racial Profiling geworden sind, handlungsfähig gemacht werden. Ziel der Kampagne ist es auch, Rassismus bei der Polizei sichtbar zu machen.

Täglich finden unzählige verdachtsunabhängige Personenkontrollen statt in der Bahn oder auf der Straße. Ins Visier der Polizei geraten vor allem Menschen mit „ausländischem Aussehen“. So sorgte ein Fall eines deutschen Studenten für Aufsehen. Im Dezember 2010 wurde er von zwei Polizeibeamten angesprochen und aufgefordert, sich auszuweisen. Er weigerte sich und es kam zu einem Rechtsstreit. Einer der beiden Beamten gab vor Gericht zu, dass sie Leute ansprechen, die „als Ausländer“ erscheinen und der Student sei „aufgrund seiner Hautfarbe ins Raster gefallen“.

Den eigentlichen Zündstoff dieses Falles lieferte das Verwaltungsgericht Koblenz: die Kontrolle sei zulässig, entschieden die Richter. Sie beriefen sich auf Gesetzesbestimmungen, welche die Polizei ermächtigt, an bestimmten Orten – wie etwa in Zügen oder Bahnhöfen – verdachtsunabhängig Personenkontrollen durchzuführen. Dabei könnten sich die Beamten an Erfahrungswerten orientieren.

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Rassismus erst in zweiter Instanz erkannt
Erst in zweiter Instanz hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz einen Verstoß gegen das Grundgesetz und eine verbotene Diskriminierung erkannt. Das Verfahren wurde, nachdem sich Vertreter der Bundespolizei für die Kontrolle im Zug entschuldigt haben, durch übereinstimmende Erledigungserklärungen beendet.

Seit diesem Fall wächst die Wahrnehmung von „Racial Profiling“ in der Öffentlichkeit. Zuletzt hat das Deutsche Institut für Menschenrechte in einer Studie die Streichung der Rechtsgrundlagen für solche Kontrollen gefordert. Diese Forderung findet immer mehr Unterstützer. Eine aktuelle Beschwerdebrief-Aktion soll dieser Forderung noch einmal Rückenwind geben.

Download: Der vorformulierte Beschwerdebrief für Betroffene kann hier und der Brief für Zeugen kann hier heruntergeladen werden. Der Brief geht an die Bundespolizei, eine Kopie an info@kop-berlin.de. Weitere Informationen finden Sie auf kop-berlin.de.

Beschwerdebrief-Aktion
Die Initiative Schwarzer Menschen in Deutschland (ISD) und die Kampagne für Opfer rassistischer Polizeigewalt (KOP) möchten Betroffene handlungsfähig und strukturelle Probleme des Racial Profiling sichtbar machen. „Wem Racial Profiling wiederfährt oder wer es beobachtet ist ab jetzt aufgerufen, seine Stimme zu erheben“, so ISD und KOP in einer gemeinsamen Erklärung. Dafür wurden Musterbriefe formuliert für direkt Betroffene wie für Zeugen.

„Es gibt eine Vielzahl von traumatisierenden Vorfällen, die sich tagtäglich hinter schalldichten Türen auf Polizeirevieren ereignen. Von offizieller Seite wird meist von ‚bedauerlichen Einzelfällen durch Polizeibeamt_innen‘ gesprochen. Genau an diesem Punkt setzt die geplante Kampagne mit der Vorlage eines Beschwerdebriefes an die Bundespolizei an“, so die Initiatoren weiter. Das Beschwerdesystem sei simpel: „Einfach die formulierten Protokollvorlage ausfüllen und an die Bundespolizei senden – eine Kopie geht an KOP“. (hs)