Nordrhein-Westfalen

Piraten fordern: Nicht-EU-Bürger sollen wählen dürfen

Bei Kommunalwahlen sollen in Zukunft auch Nicht-EU-Bürger mitwählen dürfen. Das fordern die Piraten im Landtag mit einem Antrag, über den das Parlament am Freitag beraten hat. Die Initiative „Mehr Demokratie“ unterstützt die Forderung.

„Der Ausschluss von Nicht-EU-Bürgern von der Teilnahme an kommunalen Wahlen und Abstimmungen stellt ein nicht zu rechtfertigendes demokratisches Defizit dar und ist außerdem ein Integrationshemmnis“, heißt es im Antrag der Piratenfraktion. Durch den Ausschluss vom Wahlrecht sehen die Piraten alle Einwohner diskriminiert, die keine Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedsstaates haben.

„In NRW haben mehr als eine Million Menschen kein Wahlrecht, obwohl sie oft schon lange hier leben. Viele dieser Menschen zahlen Steuern und engagieren sich gesellschaftlich, mitentscheiden dürfen Sie aber nicht“, kritisiert Alexander Trennheuser, Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie.

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Ausländerwahlrecht in anderen Ländern
Nach Angaben von Mehr Demokratie haben weltweit bereits 45 Demokratien ein allgemeines Ausländerwahlrecht auf lokaler, regionaler oder auch nationaler Ebene eingeführt. Zu den Vorreitern gehören europäische Nachbarn wie Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Irland, Luxemburg, die Niederlande und Schweden. Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Wahlrechts ist in der Regel eine bestimmte Aufenthaltsdauer, die je nach Land zwischen sechs Monaten und fünf Jahren beträgt.

Mehr Demokratie befürwortet ein Kommunalwahlrecht für alle Ausländer, die sich länger als fünf Jahre legal in Deutschland aufhalten. Um dies zu ermöglichen, müsste aber zuerst das Grundgesetz entsprechend geändert werden.

SPD und Grüne am Zug
Die Piraten beantragen deshalb, dass der Landtag die Landesregierung auffordert, durch eine Bundesratsinitiative zur Änderung des Grundgesetzes die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass dauerhaft in Deutschland lebende Ausländer das kommunale Wahlrecht erhalten und in ihrer Stadt an Bürgerentscheiden teilnehmen können. SPD und Grüne hatten im vergangenen Jahr in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, sich hierfür einzusetzen.

Am Ende der Beratung wurde der Antrag an den Ausschuss für Kommunalpolitik sowie an den Integrationsausschuss weitergeleitet. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. (bk)