Die Kopftuchverbote

Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie bitte die betroffenen Frauen und Mädchen.

Kopftuchverbote sind nicht in Stein gemeißelt und werden hoffentlich über kurz oder lang ebenso wie viele andere gesetzliche Vorschriften, die Frauen das Leben schwer gemacht haben, auf dem Müllhaufen der Geschichte landen.

Von Donnerstag, 25.04.2013, 8:28 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 13.03.2016, 11:12 Uhr Lesedauer: 5 Minuten  |  

2003 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass das islamische Kopftuch im Schuldienst nicht ohne ein entsprechendes Gesetz verboten werden kann. Daraufhin führten zwischen 2004 und 2006 acht Bundesländer, vornehmlich unter CDU/FDP-Regierungen, ein Verbot politischer, religiöser, weltanschaulicher oder ähnlicher äußerer Bekundungen in unterschiedlicher Ausprägung und Reichweite ein. Obwohl in den Gesetzestexten selbst das Wort „Kopftuch“ nicht vorkommt, 1 – das ist in der Regel erst in den Erläuterungen zum Gesetz schwarz auf weiß zu lesen – sind aufgrund der eindeutigen politischen Zielsetzungen im Vorfeld und der Tatsache, dass letztendlich lediglich Frauen mit Kopftuch betroffen sind, diese Gesetze unter dem Schlagwort “Kopftuchverbote” bekannt geworden.

Die politisch und medial bevorzugte und verbreitete Definition des Kopftuches als „Symbol“ reicht von dem eher noch harmlos anmutenden Bekenntnis zu einem rückwärtsgewandten Geschlechterrollenverständnis bis hin zu einem aggressiven Statement gegen den freiheitlich demokratischen Rechtsstaat. Kopftuchverbote wurden von verschiedenen politischen und gesellschaftlichen Gruppen als probates Mittel der Abwehr gegen solcherlei altmodische bis gefährliche Auffassungen deklariert und entfalteten eine unterschiedliche Wirkung im Alltag von Muslimen und Nichtmuslimen. Da fühlten sich einige Schulleiter ermutigt, die grundgesetzlichen Hürden flink zu überspringen und die eigene Bildungsstätte per Schulordnung zur kopftuchfreien Zone zu deklarieren, andere schickten Rundschreiben an Eltern, in denen sie diese in zunächst freundlichem, doch dann immer bestimmteren Ton dazu aufforderten, ihren Kindern das Fasten zu verwehren. Bisher unbehelligt mit Kopftuch berufstätige Frauen wurden zu Vorgesetzten zitiert und aufgefordert, das „Symbol“ jetzt, wo es amtlicherseits verboten sei, abzulegen, Praktikantinnen sollten sich dazu bereit erklären, dies auf Zuruf ebenfalls zu tun, ansonsten sei ein Praktikum leider nicht möglich. All dies war im Vorfeld der Gesetze absehbar, wurde jedoch geflissentlich ignoriert, vielleicht waren Kollateralschäden aus Sicht einzelner Akteure auch nicht unwillkommen.

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Mit der Zeit sind die dem Kopftuch zugeschriebenen negativen Deutungen Allgemeinwissen geworden und selbst bei denen, die eine differenziertere Sichtweise haben oder haben sollten, hat sich ein achselzuckender Fatalismus breitgemacht.

So ist in der Werbung für ein Projekt, das jungen Frauen mit Kopftuch beim Einstieg ins Berufsleben helfen soll, zu lesen, es werde an die Arbeitgeber appelliert, doch eine qualifizierte Bewerberin nicht nur wegen des Kopftuches abzulehnen und die jungen Frauen sollten überlegen, ob sie ihr Kopftuch nicht zeitweise ablegen könnten, um ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen. Was auf den ersten, unbedarften Blick – doch Organisationen, die sich mit Integration befassen, sollten nicht unbedarft sein – aussieht wie ein Geben und Nehmen, ist tatsächlich etwas ganz anderes: An denjenigen, der mit seiner ausschließlich auf das Kopftuch abzielenden Ablehnung einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz begeht, wird appelliert, davon doch bitte abzusehen, während diejenige, die ein grundgesetzlich geschütztes Recht in Anspruch nimmt, gebeten wird, doch davon bitte zeitweise abzusehen, um – ja, um was eigentlich zu erreichen oder zu gewährleisten? Den Seelenfrieden oder das blank geputzte Selbstbild einer Gesellschaft, die noch immer am Bild einer homogenen Gesellschaft, die die „richtige“ Lebensweise hat, festhält, obwohl die Realität längst zeigt, dass es viele „richtige“ Wege gibt?

Natürlich soll den jungen Frauen, die auf das Berufsleben vorbereitet werden, die Realität nicht schöngeredet werden, aber sie zu vorauseilendem Gehorsam zu ermutigen, darf weder Ziel noch Nebenprodukt eines Projektes sein, das der Integration dienen soll. Integration ist keine Einbahnstraße und so sollte auch den Arbeitgebern die rechtstaatliche Realität in aller Konsequenz deutlich gemacht werden.

Kopftuchverbote sind nicht in Stein gemeißelt und werden hoffentlich über kurz oder lang ebenso wie viele andere gesetzliche Vorschriften, die Frauen das Leben schwer gemacht haben, auf dem Müllhaufen der Geschichte landen. Heute kann sich kaum noch jemand vorstellen, dass bis 1958 bzw. 1977 Frauen nicht eigenständig darüber entscheiden konnten, ob sie einer Arbeit nachgehen, 2 es vor 1968 keine Mutterschutzfristen gab, eine sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz bis 1994 und eine Vergewaltigung in der Ehe bis 1997 rechtlich kein Straftatbestand war – all diese Defizite wurden jedoch seinerzeit nicht als solche gesehen, sie spiegelten das, was gesellschaftlicher Konsens, also „normal“ war. Viele Kopftuch tragende Frauen hat das gesetzliche Kopftuchverbot zurück ins Jahr 1977 katapultiert, nur, dass nicht der Ehemann darüber bestimmt, ob und wo sie arbeiten dürfen, sondern der Staat ihre Berufsfreiheit mit den beschriebenen Nebenwirkungen drastisch begrenzt. Umso wichtiger ist es, die Gesetzeslage genau zu kennen, denn nur auf diesem Hintergrund lässt sich eine (derzeit noch) rechtlich zulässige Ablehnung oder Ungleichbehandlung, die allein auf dem Tragen eines Kopftuches beruht, von einer Diskriminierung, gegen die rechtliche Schritte möglich sind, unterscheiden. Einen kompakten Überblick dazu bietet das Infoblatt des Aktionsbündnisses muslimischer Frauen mit dem Titel „Das islamische Kopftuch im Spiegel der Gesetze“.

Hoffen wir, dass das Kopftuchverbot in absehbarer Zeit in die Liste der überkommenen Gesetze eingereiht wird und in ein paar Jahren als Gegenstand soziologischer Forschungen als das beschrieben wird, was es ist: eine der Sackgassen auf dem nicht ganz schmerzlosen und keineswegs gradlinigen Weg in eine globalisierte Gesellschaft.

  1. Im Schulgesetz des Landes NRW, wo die meisten Betroffenen leben, heißt es in § 57 (Lehrerinnen und Lehrer), Absatz 4: „(4) Lehrerinnen und Lehrer dürfen in der Schule keine politischen, religiösen, weltanschaulichen oder ähnliche äußere Bekundungen abgeben, die geeignet sind, die Neutralität des Landes gegenüber Schülerinnen und Schülern sowie Eltern oder den politischen, religiösen oder weltanschaulichen Schulfrieden zu gefährden oder zu stören. Insbesondere ist ein äußeres Verhalten unzulässig, welches bei Schülerinnen und Schülern oder den Eltern den Eindruck hervorrufen kann, dass eine Lehrerin oder ein Lehrer gegen die Menschenwürde, die Gleichberechtigung nach Artikel 3 des Grundgesetzes, die Freiheitsgrundrechte oder die freiheitlich-demokratische Grundordnung auftritt. Die Wahrnehmung des Erziehungsauftrags nach Artikel 7 und 12 Abs. 6 der Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen und die entsprechende Darstellung christlicher und abendländischer Bildungs- und Kulturwerte oder Traditionen widerspricht nicht dem Verhaltensgebot nach Satz 1. Das Neutralitätsgebot des Satzes 1 gilt nicht im Religionsunterricht und in den Bekenntnis- und Weltanschauungsschulen.“
  2. Das Recht von Frauen auf Berufstätigkeit wurde erst 1958 (mit Erlaubnis des Ehemannes) bzw. 1977 (ohne Erlaubnis des Ehemannes) gesetzlich verankert.
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  1. TaiFei sagt:

    @Mo
    Universitäten und Schulen, soweit nicht ausdrücklich privat, sind öffentlicher Raum. Wenn dort das Tragen von Kopftücher verboten ist, dann ist das Tragen im öffentlichen Raum eingeschränkt oder etwa nicht? Aber darum geht es Ihnen ja nicht, oder?
    Ein Kopftuch-Verbot im öffentlichen Raum ist ein Eingriff in Persönlichkeitsrechte. Im übrigen umfasst öffentlicher Raum eben nicht alles außer der eigenen Wohnung. Bars, Cafés, Kaufhäuser o.ä. sind z.B. kein öffentlicher Raum. Allerdings sind die Grenzen etwas fließend, wenn diese in Verbindung mit öffentlichen Gebäuden bestehen, wie Einkaufspromenaden in Bahnhöfen oder Flughäfen. Auch wenn da die Betreibergesellschaften ein Hausrecht besitzen (wie Unis und Schulen auch) dürfen hier Personen nicht ohne weiteres ausgeschlossen werden.

  2. posteo sagt:

    Liebe Tai Fei,

    da Sie auf meinen Beitrag so ausführlich Stellung genommen haben möchte ich mich auch nochmals äußern.

    Ds mit dem Thor-Steinar-T-Shirt habe ich als Beispiel für ein politisches Kleidungsstück genommen, dass nebenbei eine verfassungsfeindliche Gesinnung ausdrückt. Aber das ist nicht der Punkt. Das Neutralitätsgeot umfasst auch an sich erlaubte politische Symbole, wie z.B. Anti-Atomkraft-Sticker, Parteiabzeichen oder Gewerkschaftsmützen. Ich habe das mit erwähnt, weil mit dieser Gleichbehandlung politischer und religiöser Symbole ein wesentlicher Charakterzug der sekulären Gesellschaft zum Ausdruck kommt. Nämlich das beides gleichwertig nebeneinander steht und damit eben auch in Konkurrenz treten kann.

    Zu dem Kruzifixverbot: Ich gebe zu, das wird je nach Region unterschiedlich streng oder locker gehandhabt und es ist durchaus möglich, dass Eltern in einzelnen Schulen nochmal nachhaken müssen, aber sie bekommen aufgrund des Grunsatzurteils dann auch Recht.

    Religionsunterricht: Ein Thema für sich. Der Reli.unterricht widerspricht nicht dem Recht auf negative Religionsfreiheit, insofern er nur für die Schüler verpflichtend ist, die Mitglieder der beiden Amtskirchen (katholisch oder evangelisch) sind, und das auch nur bis 14. Ab 14 gilt der Mensch in Deutschland nämlich als Religionsmündig. Wohlgemerkt, auch wenn die Eltern eines jüngeren katholischen oder evangelischen Schülers ihr Kind vom reli.unterricht abmelden wollen, dürfen sie das nicht, wenn Sie und ihr Kind Kirchenmitglied sind. (Das ist noch so eine Altlast von kirchlichen Herrschaftsrechten, an denen interessanterweise auch die linksgerichteten Parteien nicht wirklich rütteln wollen. Ein Sachverhalt, den ich ich ehrlich gesagt auch in meinen nurmehr 50 Jahren noch nicht ganz durchblickt habe.)
    Alle anderen Schüler, meines Wissens auch Muslime, können sich von der ersten Klasse an frei entscheiden, ob Reli oder Ethik.

    Meine persönliche Meinung dazu ist, dass es besser gewesen wäre, den bekenntnisorientierten Reli.unterricht zugunsten eines einheitlichen Ethikunterrichts für alle zu ersetzen. In Baden-Württemberg haben wir jetzt die Situation das wir Katholisch, Evangelisch, Sunnitisch, Alevitisch und Ethik haben. Wenn jetzt noch die christlich Orthodoxen als ebenfalls große Gruppe ihren eigenen Reliunterricht wollen sind wir bei 6 verschiedenen Unterrichten usw. usw. Daher sollte man die Glaubenslerziehung ganz aus den Schulen heraus zu nehmen und in die private Verantwortung der Eltern zu stellen.

    Chemopatientinnen. Nun gut, zwischen dem Turbanlook, den sich diese Frauen gerne aufbinden und dem strengen islamischen Hijab besteht für mich ein stilistischer Unterschied. Dazu muss ich sagen, dass ich gegen einen Kompromiss, wie z.B. eine Baskenmütze oder eben ein flottes Turbantuch für muslimische Lehrerinnen nichts einzuwenden hätte. Dieser Kompromiss wurde aber versäumt.

    Soviel nochmal von mir
    Mit freundlichen Grüßen
    posteo

  3. Lionel sagt:

    Schulen zählen zwar zu den öffentlichen Einrichtungen, Schulgebäude und Schulgelände sind aber kein öffentlicher Raum.
    In Klassenzimmern ist klar, dass sich dort nur Schüler und Lehrer aufhalten dürfen.
    Das gilt aber auch für das Schulgelände – die Anwesenheit von schulfremden Personen ist dort verständlicherweise nicht erwünscht.
    Eine Beschränkung oder ein Verbot des Tragens von kopftüchern im öffentlichen Raum existiert in deutschland nicht.

  4. mo sagt:

    @TaiFai
    Ich denke, man kann die Wikipedia-Definition akzeptieren:
    „Mit öffentlichem Raum (auch öffentlichem Bereich) wird der ebenerdige Teil einer Gemeindefläche, oder einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verstanden, der der Öffentlichkeit frei zugänglich ist und von der Gemeinde bewirtschaftet und unterhalten wird. Im Allgemeinen fallen hierunter öffentliche Verkehrsflächen für Fußgänger, Fahrrad- und Kraftfahrzeugverkehr, aber auch Parkanlagen und Platzanlagen. Der Begriff findet überwiegend Anwendung in der Stadtplanung und Verkehrsplanung. Der öffentliche Raum steht dem privaten Raum gegenüber. Öffentliche Gebäude stellen eine andere Form öffentlicher Einrichtungen dar.“

    Wenn Sie „Straße“ durch „öffentlicher Raum“ ersetzen wird Ihre Aussage, in manchen Rechtsstaaten dürften Frauen auf der Straße kein Kopftuch tragen zu: in manchen Rachtsstaaten dürften Frauen im öffentlichen Raum kein Kopftuch tragen und das ist falsch. Dass in bestimmten Bereichen des öffentlichen Raumes das Tragen eingeschränkt sei, ist eine andere Behauptung.

    Warum sagen Sie nicht einfach Schulen und Universitäten, wenn Sie Schulen und Universitäten meinen?

    „Aber darum geht es Ihnen ja nicht, oder?“
    Worum es mir geht, weiß nur ich. Und wenn ich Ihren Kommentar zu Ihren Gunsten auslege, indem ich die falsche Begrifflichkeit als Missverständnis auslege, sollten Sie mir nicht unterstellen, dass es mir um etwas anderes geht.

  5. TaiFei sagt:

    posteo sagt: 29. April 2013 um 21:34
    „Religionsunterricht: Ein Thema für sich. Der Reli.unterricht widerspricht nicht dem Recht auf negative Religionsfreiheit, insofern er nur für die Schüler verpflichtend ist, die Mitglieder der beiden Amtskirchen (katholisch oder evangelisch) sind, und das auch nur bis 14. Ab 14 gilt der Mensch in Deutschland nämlich als Religionsmündig. Wohlgemerkt, auch wenn die Eltern eines jüngeren katholischen oder evangelischen Schülers ihr Kind vom reli.unterricht abmelden wollen, dürfen sie das nicht, wenn Sie und ihr Kind Kirchenmitglied sind. (Das ist noch so eine Altlast von kirchlichen Herrschaftsrechten, an denen interessanterweise auch die linksgerichteten Parteien nicht wirklich rütteln wollen. Ein Sachverhalt, den ich ich ehrlich gesagt auch in meinen nurmehr 50 Jahren noch nicht ganz durchblickt habe.)
    Alle anderen Schüler, meines Wissens auch Muslime, können sich von der ersten Klasse an frei entscheiden, ob Reli oder Ethik.“
    Also das mit dem Reli.Unterricht sehe ich durchaus als Widerspruch, auch wenn der freiwillig ist. So werden hier ja zumeist christl. Religionen bevorzugt. Sunnitisch und Alevitisch werden ganz sicher nicht flächendeckend angeboten, was auch wenig Sinn machen würde. Imho gehört reiner Reli-Unterricht in die Gemeinde. Die Schule sollte sich auf Ethik beschränken. Hier werden ja auch alle Religionen behandelt. Leider gibt es in DE ja noch einige Altlasten kirchlicher Herrschaftsrechte auch über den Reli-Unterricht hinaus.
    Das mit dem Kompromiss „Kopftuch ja – Hijab nein“ ist ein zweischneidiges Schwert. Grundsätzlich ändert ein Kleidungsstück ja nichts an der Qualifikation der Person. Ich gebe zu, eine Dozenten, welche komplett verhüllt (also auch das Gesicht) vor mir steht, könnte ich wenig ernst nehmen, zumal das die Kommunikation auch erschwert, die ja viel nonverbal über Mimik abläuft. Allerdings scheint mir dieser konkrete Fall auch eher akademisch. Ich denke dennoch, dass sich das nicht wirklich mit Ihren Bsp. „Anti-Atomkraft-Sticker, Parteiabzeichen oder Gewerkschaftsmützen“ vergleichen lässt. Diese verwenden ja eindeutig Symbole, Botschaften. Ein Kleidungsstil an sich ist interpretierbar. So tragen orthodoxe Juden z.B. oft schwarze Hüte. Ich tage auch Hüte und habe auch einen schwarzen, bin aber kein Jude. Ja ich weiß, ein Hijab oder gar Niqab ist wesentlich extremer, aber letztendlich doch nur eine Frage der Gewohnheit.
    @mo
    „Wenn Sie “Straße” durch “öffentlicher Raum” ersetzen wird Ihre Aussage, in manchen Rechtsstaaten dürften Frauen auf der Straße kein Kopftuch tragen zu: in manchen Rachtsstaaten dürften Frauen im öffentlichen Raum kein Kopftuch tragen und das ist falsch. Dass in bestimmten Bereichen des öffentlichen Raumes das Tragen eingeschränkt sei, ist eine andere Behauptung“
    Da gebe ich Ihnen bis zu einem gewissen Punkt durchaus recht. Das Einschränken ist aber bereits ein Eingriff in die persönliche Freiheit. Oder sehe ich das falsch? Ich sehe hier auch keinen Grund. Ersten schadet ein Kopftuch keiner anderen Person, zweitens ist es als Kleidungsstück sehr wohl interpretierbar. Man kann Kopftuch tragen ohne Muslima zu sein und umgekehrt. Wenn diese Grenze erstmal gefallen ist, was kommt dann als nächstes?

  6. Sara sagt:

    Ich versteh gar nicht, warum alle denken, dass sie das Recht haben mir vorzuschreiben wie ICH mich kleiden müsste?!?
    Ich trage auch ein Kopftuch und das seit 7 Jahren, ich liebe mein Kopftuch!
    Klar, als ich mich dazu entschieden habe, hatte ich auch bedenken, krieg ich ein Job, was sagen meine Lehrer…
    Ich kann eins sagen, mein Kopftuch trag ich nicht nur wegen meiner Religion, es hat mich gelert, dass Menschen auch mal einsehen müssen, dass nicht immer ihre Meinung stimmt. Wieso reduziert ihr uns auf das Kopftuch?
    Ja ich möchte nicht das jeder Mann denkt, dass ich zu haben bin, ja ich verdeke meine Reize und ja ich trage es weil mir die Religion das Kopftuch vorschreibt, aber es war meine Entscheidung!!!
    Ich finde genau wie mich keiner dazu zwingen sollte ein Kopftuch zu tragen, um eine gute Muslima zu sein…sollte mich keiner zwingen mein Kopftuch abzulegen, um den vorstellungen der modernen Frau gerecht zu werden..Menschen sollten akzeptieren, dass die Freiheit sich dadurch auszeichnet, sich gegenseitig zu akzeptieren, trotz den verschiedenen Sichtweisen.

  7. Dada sagt:

    Hallo an alle !
    Ich bin auch eine Muslima , Ich trage auch Kopftuch , und Ich würde mein Kopftuch nie absetzen .Wer hat das recht mir vorzuschreiben oder mir was zu verbieten: NIEMAND und NIE …….Ihr redet und Ihr denkt Ihr erleichtert uns das Leben wenn Ihr uns was verbietet .Ihr denk wir werden gezwungen zu Sachen die eigentlich unser freie Wille , doch eigentlich Seid Ihr die die uns zu etwas zwingen das wir NICHT möchten! Ihr habt nichts besseres zu tun als sich mit Muslimischen Frauen zu beschäftigen.

    Liebe Grüße,

  8. Schülerin sagt:

    @Umbecco

    In meiner Schule gibt es wenige die Kopftuch tragen, ich eingeschlossen und jeder von uns werden von den meisten akzeptiert und jeder von uns hat deutsche Freunde. Das Kopftuch führt nicht zu soziale Trennungen in der Schule. Ich will mein Kopftuch bzw. mein Hijab tragen und ich will nicht, dass man meine Freiheit einschränkt. Wieso dieser Verbot? Das Tragen macht mich glücklich, damit störe ich niemandens Frieden oder Freiheit oder sonstwas. Wieso dann verbieten? Wieso werden WIR nicht gefragt was WIR Muslimas wollen? Ich mach das in erster Linie, weil es Gott von mir will und später ist auch ein Grund dazu gekommen: Nämlich dass ich nicht nach meinem Aussehen beurteilt werden. Selbst eine hübsche Frisur kann vieles wirken und wird auch zum Flirten z.B. benutzt da kann kein Mann hier behaupten, dass DAS sie nicht anmacht! Wenn Leute immer mit sowas kommen, wie kann man dann ein friedliches Zusammenleben erhoffen?

  9. Lionel sagt:

    Glücklicherweise existiert hier weder ein Flirtverbot, noch ein Kopftuchverbot.
    Niemand zwingt muslimische Frauen dazu ihr Kopftuch abzulegen – sie können sich ganz frei auch in der Burka oder mit Niqab entfalten.
    Ein Schüler an einer staatlichen Schule hat jedoch Anspruch darauf von religiösen oder weltanschaulichen Bekundungen seiner Lehrer verschont zu bleiben – nur darum geht es.

  10. Umbecco sagt:

    @dada
    @Schülerin
    Danke für die Bestätigung, dass das Kopftuch doch ein Symbol ist und nicht nur ein Kopftuch.
    Der Grund warum mich ihre Meinung zum Kopftuch nicht interessiert ist rein logischer Natur geschuldet! Ich frag ja auch kein Nazi ob er es in Ordnung findet wenn es ein Springerstiefelverbot in Schulen gäbe, er würde sich auch in seiner Freiheit braubt fühlen.
    Ich nenne das nicht Freiheitsberaubung sondern Gleichberechtigung. Aber zugegeben „freiheitsberaubung“ klingt, als wären Sie ein Opfer unserer Gesellschaft.
    Als ich noch zur Schule ging hiess es immer, man sollte seine Kopfbedeckung abnehmen. Religionen können da keine Ausnahmen für sich in Anspruch nehmen.