Bayerisches Landessozialgericht

Sozialämter dürfen Flüchtlingen das Taschengeld nicht kürzen

Der Bayerische Flüchtlingsrat spricht von einem „Paukenschlag“. Die bayerischen Sozialämter dürfen laut einem Gerichtsbeschluss Asylbewerbern das Taschengeld nicht länger kürzen oder streichen.

Donnerstag, 14.03.2013, 8:24 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 17.03.2013, 23:39 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Die bayerischen Sozialämter dürfen Asylbewerbern das Taschengeld nicht länger kürzen oder streichen. Das geht aus einem jetzt bekannt gewordenen Beschluss des Bayerischen Landessozialgerichts vom 24. Januar 2013 hervor. Für den bayerischen Flüchtlingsrat ist diese Entscheidung ein „Paukenschlag“.

„Wir freuen uns, dass das Landessozialgericht der langjährigen Praxis bayerischer Sozialämter ein abruptes Ende bereitet hat, Flüchtlingen über Jahre hinweg das soziokulturelle Existenzminimum zu kürzen oder ganz zu streichen“, kommentiert Alexander Thal, Sprecher des Bayerischen Flüchtlingsrats.

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Sozialministerin in der Pflicht
Das bayerische Landessozialgericht habe mit dieser Entscheidung eindeutig festgestellt, dass die Sanktionen nicht mehr aufrechterhalten werden dürfen und begründete den Beschluss mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Juli 2012. Die Karlsruher Richter hatten die bisherigen Sozialleistungen für Flüchtlinge als zu niedrig bemängelt und dem Gesetzgeber auferlegt, Abhilfe zu schaffen.

Der bayerische Flüchtlingsrat sieht jetzt Sozialministerin Christine Haderthauer (CSU) in der Pflicht. Sie müsse darauf reagieren und die menschenunwürdige Sanktionspraxis „sofort beenden!“ Thal weiter: „Wir fordern von ihr eine Weisung an die bayerischen Sozialämter, alle Sanktionen rückwirkend zum 18.07.2012 von Amts wegen aufzuheben. Ansonsten müssen die betroffenen Flüchtlinge, die womöglich den Gerichtsbeschluss nicht einmal kennen, selbst mit ihren jeweiligen Sachbearbeitern diskutieren, um die ihnen vorenthaltenen Sozialleitungen zu erhalten.“

Einheitlichkeit klargestellt
Für die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, Ulla Jelpke, ist diese Entscheidung „auch eine Ohrfeige für Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich“ (CSU). Laut Jelpke bastelt Friedrich seit Ende letzten Jahres an Plänen, Flüchtlinge in Deutschland zu einem Leben unterhalb des Existenzminimums zu zwingen, um dadurch von der Einreise abzuschrecken. „Dabei hat schon das Bundesverfassungsgericht klargestellt, dass migrationspolitische Erwägungen es nicht rechtfertigen, die Menschenwürde zu verletzen. Diese Rechtsauffassung wurde nun folgerichtig bestätigt“, so die Linkspolitikerin weiter.

Der Entscheidung des Landessozialgerichts lag der Fall einer Chinesin zugrunde. Ihr wurde wegen vermeintlicher falscher Angaben zu ihrer Identität das Taschengeld um 25 Prozent gekürzt worden. Dagegen erhob sie Widerspruch und erhielt Recht beim Regensburger Sozialgericht. Das Gericht wies die Stadt Regensburg an, die Sanktion aufzuheben und den Betrag in voller Höhe auszubezahlen. Dagegen legte die Stadt Regensburg beim Landessozialgericht Beschwerde ein und unterlag. „Damit ist landesweit einheitlich klargestellt, dass alle Flüchtlinge die vollen Leistungen erhalten müssen“, so der Bayerische Flüchtlingsrat. (hs) Aktuell Recht

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