16 Optionspflichtige ausgebürgert

Justizministerin kündigt Liberalisierung des Staatsbürgerschaftsrechts an

Im Bundestagswahljahr stellt Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger eine Reform des Staatsbürgerschaftsrechts in Aussicht. Viel mehr Menschen sollen die doppelte Staatsbürgerschaft bekommen.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat eine Reform des Staatsbürgerschaftsrechts in Aussicht gestellt. Ziel sei es, mehr doppelte Staatsbürgerschaften zu erlauben. Insbesondere die seit 2000 geltende Optionsregelung werde überprüft. Sie gehöre „auf den Prüfstand, wenn es dazu führt, dass sich Menschen von Deutschland abwenden“, sagte die stellvertretende FDP-Vorsitzende.

„Wir sollten uns einer weiteren Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts nicht verschließen und die doppelte Staatsangehörigkeit auf eine rechtlich breitere Basis stellen“, fügte sie hinzu. „Integration kann auch durch doppelte Staatsbürgerschaft gefördert werden, wie die vielen Fälle von gut integrierten Bürgern mit Doppelstaatsbürgerschaft zeigen“, so die Ministerin in Spiegel online.

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Überfälliger Schritt
Für Memet Kılıç, migrationspolitischer Sprecher der Grünen-Bundestagfraktion, ist das ein längst überfälliger Schritt: „Schon 2009 hat die Bundesregierung angekündigt, die Optionsregelung zu prüfen. Während die Bundesjustizministerin dies nach über 3 Jahren erneut ankündigt, verlieren die ersten Betroffenen schon die deutsche Staatsbürgerschaft“, so Kılıç, der auf eine aktuelle Antwort der Bundesregierung verweist.

Danach haben allein im Januar 2013 bereits 16 Betroffene ihre deutsche Staatsbürgerschaft verloren. 756 Betroffene sollen noch keine Erklärung abgegeben haben, welche Staatsangehörigkeit sie beibehalten wollen. Auch ihnen droht die Ausbürgerung.

Optionspflicht trifft Türkeistämmige
Wie aus der Antwort der Bundesregierung weiter hervorgeht, sind vor allem Türkeistämmige von der Optionsregelung betroffen – 68 Prozent aller Optionspflichtigen. Mit großem Abstand folgen Menschen aus den Ländern des ehemaligen Jugoslawiens (14,5 Prozent), Iran (3,7), Vietnam (1,5), Pakistan (1,2) und Afghanistan (1,1).

Weiter teilt die Bundesregierung mit, dass sich zum Stichtag 31. Dezember 2011 rund 2.400 Optionspflichtige für und 32 gegen die deutsche Staatsbürgerschaft entschieden haben; gut 450 haben einen Antrag auf Beibehaltung beider Staatsbürgerschaften gestellt, von denen 195 erteilt wurden.

Deutsche unter Vorbehalt
Im laufenden Jahr werden rund 3.300 junge Deutsche das Optionsverfahren durchlaufen müssen. In den Jahren 2014 bis 2017 sind hiervon jeweils bis zu 7 000 Personen betroffen. Im Jahr 2018 steigt die Zahl der Optionspflichtigen steil an auf zum Teil deutlich über 40 000 im Jahr.

Kılıç abschließend: „Die Botschaft der Optionsregelung an die hier geborenen jungen Menschen lautet: ‚Ihr seid lediglich Deutsche unter Vorbehalt.‘ Ein fatales Signal. Wir sind der Meinung, dass es keine Deutschen 1. und 2. Klasse geben darf!“

Nach dem Optionsrecht müssen in Deutschland geborene Kinder ausländischer Staatsbürger, die aus Nicht-EU-Staaten kommen, bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres nachweisen, ob sie ihre ausländische Staatsbürgerschaft aufgegeben oder verloren haben. Tun sie das nicht, verlieren sie ihre deutsche Staatsbürgerschaft. (es)