Kann jemand, der an den Armen und Beinen gefesselt ist und in einer Zelle auf einer Matratze liegt, ein Feuer anzünden? Ja, sagte am Donnerstag das Magdeburger Landgericht. Denn der Polizist Andreas S. wurde lediglich der fahrlässigen Tötung schuldig gesprochen und muss eine Geldstrafe von 10.800 Euro zahlen. Laut Anklage soll der Polizist den Feueralarm zweimal ausgeschaltet haben. Als man erst viel später die Gefängniszelle öffnete, fand man Jalloh tot auf.
Trotz Urteilsspruch bleiben viele Fragen offen: „Unklar bleibt die Brandursache und es ist vor allem nicht geklärt, warum die Ermittlungen so schleppend waren“, sagt Verena Haan, Expertin für Polizei und Menschenrechte bei Amnesty International in Deutschland. Auch das Netzwerk „PRO ASYL“ kritisiert die Ermittlungen: So sei die Version des Geschehens, die das Gericht zugrunde legt, absurd. Die Frage nach Drittverschulden am Feuertod von Jalloh würden systematisch ausgeblendet. Darüber hinaus sei das Feuerzeug erst drei Tage später bei einer Durchsuchung der Asservate aufgetaucht und nicht schon bei der ersten Spurensicherung. Die Internationale Liga für Menschenrechte hatte zuvor gefordert, neue Ermittlungen einzuleiten.
Das erste Verfahren gegen den Polizisten vor dem Landgericht Dessau im Dezember 2008 hatte S. der Körperverletzung im Amt freigesprochen. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil allerdings im Januar 2010 wieder auf.