Versprechen eingelöst

Kabinett erlaubt Beschneidung von Jungen

Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Beschneidung verabschiedet. Damit löst die Bundesregierung ihr Versprechen ein, die Beschneidung von Jungen zu erlauben. Muslime und Juden zeigen sich erfreut. Kritiklos kommt die Neuregelung aber nicht davon.

Donnerstag, 11.10.2012, 8:30 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 17.10.2012, 2:24 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Die religiös motivierte Beschneidung von Jungen bleibt straffrei. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, die am Mittwoch im Kabinett verabschiedet wurde. Damit hat die Bundesregierung ihr Versprechen eingelöst, eine schnelle Lösung für das Beschneidungsproblem zu finden. Noch im Mai dieses Jahres hatte ein Urteil des Kölner Landgerichts die religiös motivierte Beschneidung eines Jungen als rechtswidrige Körperverletzung gewertet und eine hitzige Debatte angestoßen.

Seit dem herrscht Rechtsunsicherheit vor allem bei Muslimen und Juden. Die jetzt geschaffene Regelung im Sorgerecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs soll Abhilfe schaffen. Danach ist die Beschneidung von Jungen erlaubt, wenn sie fachgerecht, schonend, mit Betäubung und nach vorheriger Aufklärung von einem Arzt durchgeführt wird. In den ersten sechs Lebensmonaten des Sohnes dürfen dem Gesetzentwurf zufolge auch Nicht-Mediziner die Beschneidungen vornehmen. Dieser Passus soll jüdischen Mohels ermöglichen, die keine Ärzte sind aber entsprechend ausgebildet wurden, Beschneidungen durchzuführen. Ein Eingriff darf aber nicht durchgeführt werden, wenn das Kindeswohl gefährdet wird. So etwa, wenn gesundheitlichen Risiken drohen.

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Muslime und Juden zufrieden
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) zeigte sich nach dem Kabinettsbeschluss zufrieden mit dem Gesetz. Die Regelung bringe „unterschiedliche Interessen in einen angemessenen Ausgleich“ und beseitige die rechtliche Verunsicherung. Der neue § 1631d BGB stelle klar, dass die Beschneidung in Deutschland auch künftig möglich ist. „Der heutige Beschluss des Kabinetts ist bereits ein wichtiges Signal, um die entstandene Verunsicherung zu beseitigen.“

Zufrieden zeigten sich auch Muslime und Juden über den Gesetzesbeschluss. Aiman Mazyek, Vorsitzender des Zentralrats der Muslime freute sich im Bayerischen Rundfunk vor allem über die geschaffene Rechtssicherheit. Mit diesem Gesetz werde das „unmissverständliche Signal von Deutschland“ ausgehen, dass Juden und Muslime nicht kriminalisiert würden. Ebenso lobte Dieter Graumann, Vorsitzender des Zentralrates der Juden, die Gesetzespläne: „Das ist ein ausgesprochen lebenskluger, ausgewogener und fairer Gesetzentwurf.“

Kritik vom Ethikrat
Allerdings blieb die Neuregelung nicht kritiklos. Vor allem die offene Tür für jüdische Mohels wird vom Mainzer Medizinier und Mitglied des Deutschen Ethikrates, Ilhan Ilkılıç, angegriffen. Es sei extra betont worden, dass es keine Sonderregelungen für religiös motivierte Beschneidungen geben soll. Nun werde aber eine Gruppe bevorzugt. Dies sei ein Doppelstandard. Der Mediziner sprach sich dafür aus, ausschließlich Ärzten den Eingriff zu erlauben.

Kritik kaum auch vom Rechtsexperten der Linksfraktion, Wolfgang Neskovic. Er bezeichnete den Gesetzesentwurf als einen „parlamentarischen Schnellschuss auf Kosten der Kinderrechte“. Er verstoße gegen das Grundgesetz und sei mit dem Völkerrecht nicht vereinbar. Ähnliche Einwände erhob auch die Deutsche Kinderhilfe. „Während die Ohrfeige verboten ist, soll nun ein irreversibler, mit den Risiken von erheblichen Nebenwirkungen verbundener und ausgesprochen schmerzhafter Eingriff egal aus welchen Gründen erlaubt werden“, mahnte Vorstandsvorsitzender Georg Ehrmann. (hs) Leitartikel Politik

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  1. Horst Sauer sagt:

    man müsste alle Politiker die einem solchen Gesetz zustimmen, wegen Anstiftung und Beihilfe zur vorsätzlicher schwerer Körperverletzung anzeigen.

  2. Silentium sagt:

    Das ist doch eine ganz klare Körperverletzung. Wieso ist das Kabinett so feige und erlaubt diese?

  3. Zensus sagt:

    Nur die Ruhe, das BVG wird diesen Kotau wieder kassieren.

  4. Cengiz K sagt:

    Nur die Ruhe, das BVG wird diesen Kotau wieder kassieren…
    Ich halte dagegen..

    ..Das ist doch eine ganz klare Körperverletzung. Wieso ist das Kabinett so feige und erlaubt diese?..
    Wahrscheinlich wegen der „unverbrüchlichen Solidarität“.. Schon witzig, wie ein überqualifizierter Richter, die Beschneidung bei moslemischen Jungens verbietet, und der Gesetzgeber bei jüdischen Babies wieder erlaubt, so dass moslemische Jungens wieder beschnitten werden dürfen.. Als deutscher Moslem hat man/frau ja richtig Glück gehabt, dass die BRD ein Rechtsstaat ist, und seine moslemische Minderheit respektiert….

    ..wegen Anstiftung und Beihilfe zur vorsätzlicher schwerer Körperverletzung anzeigen…
    aus dejure.org:
    …StGB § 226
    Schwere Körperverletzung

    (1) Hat die Körperverletzung zur Folge, daß die verletzte Person
    1. das Sehvermögen auf einem Auge oder beiden Augen, das Gehör, das Sprechvermögen oder die Fortpflanzungsfähigkeit verliert,
    2. ein wichtiges Glied des Körpers verliert oder dauernd nicht mehr gebrauchen kann oder
    3. in erheblicher Weise dauernd entstellt wird oder in Siechtum, Lähmung oder geistige Krankheit oder Behinderung verfällt,…