Berlin

Justizsenator erlaubt religiös motivierte Beschneidungen von Jungen

In Berlin bleibt die religiös motivierte Beschneidung von Jungen auch nach dem Kölner Urteil erlaubt, wenn die Eltern einwilligen. Das sieht eine vom Justizsenator Thomas Heilmann verabschiedete Rechtspraxis vor.

In Berlin wird grundsätzlich von der strafrechtlichen Verfolgung von religiös motivierten Beschneidungen abgesehen, wenn die Sorgeberechtigten nach einer Aufklärung über die gesundheitlichen Risiken schriftlich einwilligen und der Eingriff fachgerecht erfolgt. Zudem müssen die Eltern die religiöse Motivation und die religiöse Notwendigkeit der Beschneidung vor Religionsmündigkeit des Kindes nachweisen. Das gilt so lange eine bundesgesetzliche Regelung noch nicht geschaffen worden ist.

„Wir heißen muslimisches und jüdisches Leben in Berlin ausdrücklich willkommen. Das gilt auch für deren Religionsausübung“, so Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) am Mittwoch in Berlin. Fehlen aber eine oder mehrere Voraussetzungen, ist die Strafbarkeit jeweils im Einzelfall durch Staatsanwälte und Gerichte zu prüfen. „Ich habe die Hoffnung, in der schwierigen Übergangszeit wenigstens eine gewisse Erleichterung zu erzielen“, sagte Heilmann. Der Kölner Fall würde damit in Berlin eindeutig nicht strafrechtlich verfolgt.

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Per Brief informiert
Das Landgericht Köln hatte im Mai geurteilt, dass die Beschneidung eines Jungen grundsätzlich strafbar gewesen war und damit auch in Berlin für große Unsicherheit bei Ärzten sowie jüdischen und muslimischen Eltern ausgelöst. Einige Ärzte sowie das Jüdische Krankenhaus nehmen seither keine Beschneidungen mehr vor.

Senator Heilmann hat das Jüdische Krankenhaus am Dienstag in einem Brief über die Berliner Rechtspraxis informiert. Gleiches gilt für die Ärzte, die sich mit Fragen zum Thema Beschneidung an die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz und die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales gewandt hatten. (eb)