Beschneidung

Rabbiner wegen Körperverletzung angezeigt

Ein jüdischer Rabbiner wurde in Anlehnung an das Urteil des Kölner Landgerichts wegen Körperverletzung angezeigt. Der Zentralrat der Juden und die Rabbinerkonferenz sind empört. Sie fordern Rechtssicherheit.

Der Rabbiner der jüdischen Gemeinde im oberfränkischen Hof, David Goldberg, wurde wegen Körperverletzung angezeigt. Grund ist die religiös motivierte Beschneidung. Die Anzeige erstattete ein hessischer Arzt aus Hessen, der sich auf das Urteil des Kölner Landgerichts bezieht. Ein Einzelrichter hatte entschieden, dass diese Praxis eine strafbare Körperverletzung darstellt.

„Die Anzeige gegen den Rabbiner in Hof zeigt uns nochmals sehr eindringlich, wie notwendig jetzt eine rechtliche Regelung ist, die die Beschneidung aus religiösen Gründen weiterhin ausdrücklich erlaubt“, erklärte Dieter Graumann, Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland.

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Kriminalisierung von Juden und Muslimen
Es dürfe einfach nicht sein, dass Juden aufgrund der Ausübung ihrer bloßen religiösen Pflicht „plötzlich auf geradezu bösartige Weise rüde stigmatisiert und sogar kriminalisiert werden“. Die Anzeige sei diskriminierend, unsensibel und diffamiere auf „ungeheuerliche Weise die gesamte jüdische wie auch die muslimische Gemeinschaft“ hierzulande.

Graumann weiter: „Ich habe jedoch volles Vertrauen in die deutschen Behörden, dass sie auch bis zu einer endgültigen Gesetzesverabschiedung verantwortungsbewusst und klug agieren werden auf eine Weise, die es weiterhin ermöglichen wird, jüdisches und muslimisches Leben wie bisher hier fortzusetzen.“

Schwerwiegende Folgen des Urteils
Der Kölner Rabbiner Jaron Engelmayer von der Orthodoxen Rabbinerkonferenz Deutschland (ORD) ist laut der Jüdischen Allgemeine „empört darüber, dass die Bevölkerung durch das Beschneidungsurteil motiviert wird, Anzeigen gegen unsere Mohelim zu erstatten, und davon de facto Gebrauch macht, sodass die Staatsanwaltschaft ernsthaft über Ermittlungen nachdenken muss“. Dies zeige ganz klar auf einer neuen und bisher „nur“ befürchteten Ebene, „wie schwerwiegend die Folgen des Urteils für uns sind“.

Der angezeigte Rabbiner arbeitet seit 1997 in der Gemeinde Hof. Der gebürtige Israeli lebt seit Anfang der 90er-Jahre in Deutschland und ist qualifizierter Mohel, der religiös motivierte Beschneidungen vornehmen kann. (mig)