Beschneidung

Rabbiner wegen Körperverletzung angezeigt

Ein jüdischer Rabbiner wurde in Anlehnung an das Urteil des Kölner Landgerichts wegen Körperverletzung angezeigt. Der Zentralrat der Juden und die Rabbinerkonferenz sind empört. Sie fordern Rechtssicherheit.

Donnerstag, 23.08.2012, 8:28 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 28.08.2012, 8:04 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Der Rabbiner der jüdischen Gemeinde im oberfränkischen Hof, David Goldberg, wurde wegen Körperverletzung angezeigt. Grund ist die religiös motivierte Beschneidung. Die Anzeige erstattete ein hessischer Arzt aus Hessen, der sich auf das Urteil des Kölner Landgerichts bezieht. Ein Einzelrichter hatte entschieden, dass diese Praxis eine strafbare Körperverletzung darstellt.

„Die Anzeige gegen den Rabbiner in Hof zeigt uns nochmals sehr eindringlich, wie notwendig jetzt eine rechtliche Regelung ist, die die Beschneidung aus religiösen Gründen weiterhin ausdrücklich erlaubt“, erklärte Dieter Graumann, Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland.

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Kriminalisierung von Juden und Muslimen
Es dürfe einfach nicht sein, dass Juden aufgrund der Ausübung ihrer bloßen religiösen Pflicht „plötzlich auf geradezu bösartige Weise rüde stigmatisiert und sogar kriminalisiert werden“. Die Anzeige sei diskriminierend, unsensibel und diffamiere auf „ungeheuerliche Weise die gesamte jüdische wie auch die muslimische Gemeinschaft“ hierzulande.

Graumann weiter: „Ich habe jedoch volles Vertrauen in die deutschen Behörden, dass sie auch bis zu einer endgültigen Gesetzesverabschiedung verantwortungsbewusst und klug agieren werden auf eine Weise, die es weiterhin ermöglichen wird, jüdisches und muslimisches Leben wie bisher hier fortzusetzen.“

Schwerwiegende Folgen des Urteils
Der Kölner Rabbiner Jaron Engelmayer von der Orthodoxen Rabbinerkonferenz Deutschland (ORD) ist laut der Jüdischen Allgemeine „empört darüber, dass die Bevölkerung durch das Beschneidungsurteil motiviert wird, Anzeigen gegen unsere Mohelim zu erstatten, und davon de facto Gebrauch macht, sodass die Staatsanwaltschaft ernsthaft über Ermittlungen nachdenken muss“. Dies zeige ganz klar auf einer neuen und bisher „nur“ befürchteten Ebene, „wie schwerwiegend die Folgen des Urteils für uns sind“.

Der angezeigte Rabbiner arbeitet seit 1997 in der Gemeinde Hof. Der gebürtige Israeli lebt seit Anfang der 90er-Jahre in Deutschland und ist qualifizierter Mohel, der religiös motivierte Beschneidungen vornehmen kann. (mig) Aktuell Gesellschaft

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  1. Songül sagt:

    @aloo masala
    Bezog mich nicht auf die angebliche Provokation. War nur eine Feststellung, da ich sehr überrascht war von der Aussage.
    Da die Beschneidung bei jüdischen Jungen in der Regel am achten Tag vorgenommen wird, können wir eben nicht von der Tatsache ausgehen, dass der Mohel Betäubungen vornimmt.
    Ob dies nun seine individuelle Entscheidung ist oder aber die Regel darstellt, vermag ich nicht zu beurteilen.
    Der für beide Seiten zufriedenstellende Kompromiss im Ausland sieht eine Durchführung durch eine/n Fachfrau/mann unter Betäubung vor. In diesem Fall werden beide Bedingungen nicht erfüllt. Frage mich, was die jüdische Gemeinde in den besagten Ländern macht. Bin mal gespannt, wie der Kompromiss in Deutschland aussieht.
    Das einzige Land, das die Beschneidung strafrechtlich verfolgen lassen wollte, wird zum einzigen Land, in dem die Beschneidung von Nichtmedizinern ganz ohne Betäubung durchgeführt werden darf.
    Reinstes Kasperltheater…

  2. Ernesto Leyser sagt:

    Hat doch wieder einmal so ein geldgieriger Judenlümmel, und dazu noch ein Rabbiner, einen ehrlichen arischen Arzt um sein Geschäft gebracht.
    Warum wurde nie Anzeige gegen den Papst erstattet, der in seiner Zeit als Bischof und Erzbischof in Deutschland die Hand über Geistliche gehalten hat, die Kinder sexuell misbraucht haben? Oder waren das schutzwürdie „Liebesbekundungen“ diesen Kindern gegenüber? Daran verdient ja kein Arzt.

  3. Pingback: Ethikrat zu Beschneidungen – Kompromiss ohne Schmerzen | MiGAZIN