Beschneidung

Rabbiner wegen Körperverletzung angezeigt

Ein jüdischer Rabbiner wurde in Anlehnung an das Urteil des Kölner Landgerichts wegen Körperverletzung angezeigt. Der Zentralrat der Juden und die Rabbinerkonferenz sind empört. Sie fordern Rechtssicherheit.

Donnerstag, 23.08.2012, 8:28 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 28.08.2012, 8:04 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Der Rabbiner der jüdischen Gemeinde im oberfränkischen Hof, David Goldberg, wurde wegen Körperverletzung angezeigt. Grund ist die religiös motivierte Beschneidung. Die Anzeige erstattete ein hessischer Arzt aus Hessen, der sich auf das Urteil des Kölner Landgerichts bezieht. Ein Einzelrichter hatte entschieden, dass diese Praxis eine strafbare Körperverletzung darstellt.

„Die Anzeige gegen den Rabbiner in Hof zeigt uns nochmals sehr eindringlich, wie notwendig jetzt eine rechtliche Regelung ist, die die Beschneidung aus religiösen Gründen weiterhin ausdrücklich erlaubt“, erklärte Dieter Graumann, Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland.

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Kriminalisierung von Juden und Muslimen
Es dürfe einfach nicht sein, dass Juden aufgrund der Ausübung ihrer bloßen religiösen Pflicht „plötzlich auf geradezu bösartige Weise rüde stigmatisiert und sogar kriminalisiert werden“. Die Anzeige sei diskriminierend, unsensibel und diffamiere auf „ungeheuerliche Weise die gesamte jüdische wie auch die muslimische Gemeinschaft“ hierzulande.

Graumann weiter: „Ich habe jedoch volles Vertrauen in die deutschen Behörden, dass sie auch bis zu einer endgültigen Gesetzesverabschiedung verantwortungsbewusst und klug agieren werden auf eine Weise, die es weiterhin ermöglichen wird, jüdisches und muslimisches Leben wie bisher hier fortzusetzen.“

Schwerwiegende Folgen des Urteils
Der Kölner Rabbiner Jaron Engelmayer von der Orthodoxen Rabbinerkonferenz Deutschland (ORD) ist laut der Jüdischen Allgemeine „empört darüber, dass die Bevölkerung durch das Beschneidungsurteil motiviert wird, Anzeigen gegen unsere Mohelim zu erstatten, und davon de facto Gebrauch macht, sodass die Staatsanwaltschaft ernsthaft über Ermittlungen nachdenken muss“. Dies zeige ganz klar auf einer neuen und bisher „nur“ befürchteten Ebene, „wie schwerwiegend die Folgen des Urteils für uns sind“.

Der angezeigte Rabbiner arbeitet seit 1997 in der Gemeinde Hof. Der gebürtige Israeli lebt seit Anfang der 90er-Jahre in Deutschland und ist qualifizierter Mohel, der religiös motivierte Beschneidungen vornehmen kann. (mig) Aktuell Gesellschaft

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  1. Mercks sagt:

    Juden müssen sich halt genauso wie alle anderen Menschen an unsere Gesetze halten. Der Grund warum der Rabbiner Goldberg angeklagt wird, liegt an dessen Homepage auf der er auf eine sehr provokante Art und Weise behauptet er würde immer noch Beschneidungen ohne Betäubung an unmündigen Kindern ausführen (wortwörtlich).

    Der Rabbiner Goldberg hat provoziert und jetzt muss er halt die Suppe auslöffeln. Es wurden ja nicht alle Rabbiner und Mogel angeklagt, sondern nur derjenige der sich daneben benommen hat.

    „dass die Bevölkerung durch das Beschneidungsurteil motiviert wird, Anzeigen gegen unsere Mohelim zu erstatten, und davon de facto Gebrauch macht, sodass die Staatsanwaltschaft ernsthaft über Ermittlungen nachdenken muss“. “

    Ja klar, was denn sonst? Ihr seid nichts Besonderes. Begreift es endlich!

  2. einBeobachter sagt:

    Hinweis an die Red: ein hessischer Arzt aus Hessen ;-) LOL ;-)
    Zur Sache: Ich verstehe die Aufregung nicht. Gehen wir es einmal von der „anderen“ Seite an: Entweder es gibt nun Rechtsbeugung oder es gibt sie nicht. Das Gesetz war da, keiner hat den Mund aufgemacht. Es gibt genügend jüdische Rechtsanwälte, aktive Juden, die stellen sich ein Armutszeugnis aus, wenn sie meinen, DAS hätten sie sich nicht denken können. Jetzt wurde das Gesetz angewendet. Kein Einwand dagegen zu hören, daß der Richter Recht gesprochen hat. Man will aber, daß Ausnahmen gemacht werden. Das Recht müßte also gebeugt werden oder novelliert. Anlaßnovellen jedesmal wenn irgendeiner Interessensvertretung irgendetwas nicht paßt ? Das wäre eine für die Justiz unmöglich zu handelnde Flut. Tilt !
    Ausnahmen ? Für wen ? Wer bestimmt, für wen ? – das Selbe in Grün nicht bei der Justiz, sondern in den Parlamentsclubs – TILT ! Nahe an der Realität, aber es könnte noch etwas schlimmer kommen und wenn man nicht bald aufhört, verschiedene Leute mit Glacéhandschuhen anzufassen, dann wird es auch schlimmer kommen.

  3. einBeobachter sagt:

    Ergänzung: Rechtsleerer Raum als Alternative ? Da sehe ich einige Leute, die jetzt so laut sind, mit ganz, ganz schlechten Karten am Tisch sitzen. Ich spreche niemandem religiöse Motive ab, aber jene die laut sind, denen ist’s eigentlich egal, das sind Profis, die machen nach Möglichkeit ihr Leben lang nichts Anderes und vielen geht’s ganz gut damit. Die schwimmen auch nach einem TILT noch auf der Suppe. Anderswo vielleicht, aber sie haben dann gleich ein Thema und ein Ziel, auf das sie professionell schimpfen können.

  4. aloo masala sagt:

    @Mercks

    Ich habe mir die Homepage des Rabbiners genauer angeschaut (http://www.beschneidung-mohel.de/index.html). Die von Ihnen genannte provokante Aussage konnte ich dort nicht finden. Was ich fand ist, dass in der Regel Betäubungen durchgeführt werden außer bei Säuglingen. Er begründete das wortwörtlich wie folgt:

    „Findet die Beschneidung am 8. Tag statt, wird kein Betäubungsmittel injiziert. Betäubungsmittel die injiziert (gespritzt werden) tragen ein weit höheres Risiko als der Schmerz durch den Schnitt. Der Schmerz ist bei kleinen Babys minimal, weil das Schmerzempfinden noch nicht voll ausgebildet ist.“

    Es wäre gut, wenn Sie Ihre Behauptung belegen.

    Die Auffassung, dass Rabbiner Goldberg provoziert und dass Juden einfach nicht begreifen wollen, dass sie nichts Besonderes seien, sagt uns wenig etwas über den Rabbiner und die Juden aus aber um so mehr über Sie.

  5. Cengiz K sagt:

    …Das Gesetz war da, keiner hat den Mund aufgemacht…

    Welches Gesetz? Es gibt nur eine fehlerhafte Urteilsbegründung eines Richters, der von Tuten und Blasen keine Ahnung hat..

  6. Songül sagt:

    „Der Schmerz ist bei kleinen Babys minimal, weil das Schmerzempfinden noch nicht voll ausgebildet ist“

    Gewagte Aussage. Dafür, dass der Schmerz minimal sein soll, schreien die Kleinen aber mächtig. Würde mich ja sehr interessieren, ob Mediziner dies genauso sehen.

  7. G. Bundschuh sagt:

    Das Recht auf freie Religionsausübung beinhaltet nicht das Recht, ohne medizinische Indikation die körperliche Integrität anderer Menschen zu verletzen. In Artikel 2 des GG ist alles hinreichend geregelt. Dort steht, daß das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (wozu auch die Ausübung der Religion gehört), exakt da endet, wo Grundrechte anderer verletzt werden. Und eines dieser Grundrechte ist da gleich mit genannt, nämlich das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Es ist meiner Meinung nach einfach krank und pervers, kleinen Kindern am Penis rumzuschneiden. Gott will garantiert nicht, daß man das kleinen, wehrlosen Kindern antut.

  8. Antonius Theiler geb. 1941 sagt:

    40 Jahre durch die Wuste keine Beschneidung.

    Lese 3.Mose 12, 1-5

    3.Mose 12,2
    Rede zu den Söhnen Israel: Wenn eine Frau empfängt und ein männliches Kind gebiert, so wird sie sieben Tage unrein sein; wie in den Tagen der Unreinheit ihres Unwohlseins wird sie unrein sein. Das sind 40 Tage Unreinheit. Das heißt die Wöchnerin konnte sich nur 40 Tage erholen von der Geburt.

    3.Mose 12,5
    Und wenn sie ein weibliches Kind gebiert, so wird sie zwei Wochen unrein sein wie bei ihrer Unreinheit. Und 66 Tage soll sie wegen des Blutes der Reinigung daheim bleiben.
    Das sind 80 Tage Unreinheit. Das heißt die Wöchnerin konnte sich 80 Tage erholen von der Geburt. Der Mann schuftete und sorgte für den Haushalt 80 Tage und hatte keine Ruhe bis ihm die Zunge aus dem Maul hing.

    Eine Möglichkeit beim Mutterschafts-Schutz eine Menge Kohle zu sparen. (Regt euch auf! )

    Aus diesen Geboten kann man erkennen, dass diese Gesetze nicht von Gott gegeben sind. Sie dienen der Vermehrung der männlichen Krieger.

    Das biologische Gesetz lautet bei der Vermehrung: Das biologisch schwächere Geschlecht pflanzt sich fort.

    Buch Josua 5, 5
    Denn das ganze Volk, das auszog, war beschnitten gewesen; aber das ganze Volk, das in der Wüste unterwegs bei ihrem Auszug aus Ägypten geboren worden war, hatte man nicht beschnitten.

    Die Groß-Beschneidungs-Aktion nach der Überschreitung des Jarden, im Feldlager Gilgal am Hügel Arolot diente dazu, dass die Krieger erhöhte Abwehrkräfte bei Verletzungen des anstehenden Gemetzels haben. Antibiotika gab es noch nicht. Die Kanaanäer wurden ausgerottet und soldatenübliche Vergewaltigungen gab es nicht. Schlau, der liebe Gott der Eindringlinge.

    Über die Beschneidung der Kinder sollten Sie wissen:

    Abraham war 99 Jahre alt als er sich und seine Knechte und Sklaven beschneiden ließ.
    Warum befahl dieser Gott der Liebe nicht die Freilassung der Sklaven?

    Moses wurde im Weidenkorb ausgesetzt, er war nicht beschnitten.

    40 Jahre zogen die Israeliten durch die Wüste und beschnitten ihre Kinder nicht.

    Mit 200 Vorhäuten Erschlagener kaufte David seine Frau von König Saul.

    Dr. Theodor Herzel, der geistige Vater des Staates Israels, lies seinen Sohn Hans nicht beschneiden.

    Dr. Herzel schrieb in seinem großem Sozialwerk:

    „Der Judenstaat“

    „Werden wir also am Ende eine Theokratie haben? Nein! Der Glaube hält uns zusammen, die Wissenschaft macht uns frei. Wir werden daher theokratische Velleitäten unserer Geistlichen gar nicht aufkommen lassen“ (Velleitäten: Der Oberbegriff = Wünsche )

  9. Mercks sagt:

    @aloo masalaa
    „Die Auffassung, dass Rabbiner Goldberg provoziert und dass Juden einfach nicht begreifen wollen, dass sie nichts Besonderes seien, sagt uns wenig etwas über den Rabbiner und die Juden aus aber um so mehr über Sie.“

    Wissen Sie was!? Ja, man kann aus meinem Kommentar antisemitismus herauslesen, aber auch nur wenn mein Kommentar vom Artikel getrennt gelesen wird. Haben Sie den Artikel gelesen? Dort wird geradezu so getan, als gäbe es für Rabbiner eine komplett andere Rechtsnorm, als für andere Menschen. Hätten Sie den Artikel gelesen, dann wüssten Sie von was ich rede.

    Es hat kein Problem damit zu geben, wenn ein Rabbiner rechtmässig angeklagt wird. Oder gilt unser Rechtsstaat immer nur dann, wenn es den Religiösen genehm ist? Bestimmt nicht! Die Religiösen haben viel profitiert unter dem Recht der Religionsfreiheit und nun müssen sie halt auch mal etwas nachgeben, wenn andere Rechte durch ihre Riten eingeschränkt werden. Wenn man damit nicht leben kann, dann ist man hier am falschen Platz. Es ist halt einfach so! Sorry!

  10. aloo masala sagt:

    @Mercks: Sie behaupten, der Rabbiner würde auf seiner Homepage provozieren. Ich habe Sie gebeten, dass Sie mir die besagte Passage zeigen. Das machen Sie nicht. Das ist auch aufschlussreich.

    @Songül: Es geht mir hier weniger darum, ob der Rabbiner mit seiner Behauptung recht hat sondern mehr darum, ob er sich in irgendeiner Weise provozierend geäußert hat. So wie das in seiner Webseite dargestellt ist und unter Berücksichtigung der Tatsache, dass er Betäubungen vornimmt, stehen Mercks Behauptungen unbelegt im Raum, bis er mir das Gegenteil zeigt.