Hamburg

Erster Staatsvertrag mit Muslimen in Deutschland

Der erste Staatsvertrag mit Muslimen in Deutschland ist kein großer Wurf. Über schulfrei an islamischen Feiertagen kommt er kaum hinaus. Die meisten Punkte haben deklaratorischen Charakter. Muslime trotzdem zufrieden.

Seit 2007 laufen die Verhandlungen über Verträge mit islamischen Verbänden bereits. Jetzt, nach fünf Jahren, ist es soweit. Die Verhandlungen sind erfolgreich abgeschlossen. Damit legt Hamburg den ersten Staatsvertrag mit Muslimen vor. Unterzeichnet wird der Vertrag vom DITIB-Landesverband Hamburg, der Schura und der VIKZ, dem Rat der Islamischen Gemeinschaften in Hamburg des Verbandes der Islamischen Kulturzentren sowie der Alevitischen Gemeinde Deutschland.

Gegenstand des Vertrages sind sowohl Aspekte der praktischen Religionsausübung muslimischer und alevitischer Bürger, wie religiöse Feiertage. So wird die Regelung über die Feiertage eine konkrete Rechtsänderung nach sich ziehen: Die höchsten islamischen und alevitischen Feiertage werden danach den Status kirchlicher Feiertage, vergleichbar mit dem Buß- und Bettag, erhalten. Für die Praxis bedeutet das: Schüler können Unterrichtsbefreiung verlangen und Arbeitnehmer können freinehmen, wenn die Arbeitsabläufe in ihren Betrieben das zulassen. Arbeitnehmer müssen Urlaub nehmen oder nacharbeiten. Schüler müssen den versäumten Unterricht allerdings nicht nachholen, was auch für alle kirchlichen Feiertage gilt.

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Wie gehabt
Weitere Vertragspunkte sind: Religionsunterricht, Bestattungswesen, Fragen der Wertegrundlagen der grundgesetzlichen Ordnung oder der Bau von Moscheen. Viel Neues enthält der Vertrag aber nicht. Es wird auf bereits geltendes Recht verwiesen.

Darüber hinaus ist im Rahmen der Verhandlungen der Frage der rechtlichen Einordnung islamischer Verbände als Religionsgemeinschaften nachgegangen worden. Hierzu eingeholte Gutachten haben bestätigt, dass alle verhandelnden islamischen Verbände als Religionsgemeinschaften anzusehen sind.

Staatsvertrag ohne Anerkennung
Ein Wermutstropfen aus muslimischer Sicht: Die Frage, ob die islamischen Religionsgemeinschaften auch die Voraussetzungen für die Verleihung der Rechte einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft erfüllen und damit einen den Kirchen vergleichbaren Rechtsstatus für sich beanspruchen könnten, war nicht Gegenstand der Verhandlungen. Öffentlich-rechtliche Befugnisse wie z. B. die Erhebung von Kirchen- und Kultussteuern sind daher auch nicht Gegenstand der vertraglichen Regelungen. Ebenso wenig sieht der Vertrag finanzielle Förderungen für die Religionsgemeinschaften vor.

Außen vor gelassen wurden auch Fragen zum Tragen des Kopftuchs. Der Vertrag enthält keinen Passus, der das Tragen von Kopftüchern insbesondere bei Bediensteten des Staats rechtlich gestattet oder untersagt. Hamburgs Erster Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) zeigt sich hier pragmatisch: „Es gibt dazu in Hamburg keine generelle Regelung, und es wird auch künftig keine geben“. Es gebe keinen Grund an einer funktionierenden Praxis zu rütteln: Bei Konflikten werde eine Lösung für den Einzelfall gesucht.

Verfassungsrechtlich wackelig
Wenig überzeugend kommt die Ausgestaltung des Religionsunterrichts daher. Der Vertrag sieht einen abwechselnden Unterricht vor: Ein christlicher und ein muslimischer Lehrer sollen den Schülern abwechselnd die Religion näherbringen. Eine wackelige Angelegenheit: Unterm Strich stellt das aber Religionskunde dar und keinen bekenntnisorientierten Religionsunterricht, wie es die Verfassung vorschreibt.

Tipp: Fragen und Antworten zum Staatsvertrag sowie die Verträge mit DITIB, der Schura und der VIKZ sowie der Alevitischen Gemeinde können als PDF-Dateien heruntergeladen werden.

Dennoch ist dieser Vertrag ein Novum in Deutschland und hat Symbolcharakter. Scholz würdigte den erfolgreichen Abschluss der Vertragsverhandlungen als „integrationspolitischen Fortschritt“ und als „Signal der Bereitschaft zu einem kooperativen Miteinander“. Mit dem Vertrag „wollen wir grundlegende Regelungen über das Verhältnis der Stadt zu den drei islamischen Verbänden DITIB, Schura und VIKZ sowie der Alevitischen Gemeinde treffen. Wir nehmen damit die Anwesenheit des Islam und des Alevitentums als in unserer Gesellschaft gelebter Religionen zur Kenntnis. Wenn auch viele Regelungen der beiden Verträge lediglich das geltende Recht wiederholen, so wollen wir den islamischen und alevitischen Gemeinden mit der Bestätigung ihrer Rechte und Pflichten den Platz in der Mitte unserer Gesellschaft einräumen. Hierfür gibt der Vertrag ein deutliches Signal. Er bezeichnet im Übrigen den Beginn einer Kooperation und nicht ihr Ende. Er wird sich zu bewähren haben. Daran werden wir gemeinsam arbeiten müssen.“

Muslime trotzdem zufrieden
Ähnlich euphorisch waren die Reaktionen der Vertreter der islamischen Religionsgemeinschaften. Zekeriya Altuğ (DITIB Hamburg), sprach dem Vertrag eine „historische Bedeutung“ zu. Gleichzeitig sei er „ein staatliches Bekenntnis zur Akzeptanz der Hamburger Muslime als gleichberechtigte, gleichwertige Mitbürger“. Durch den Vertrag werden zwar keine neuen Rechte geschaffen und es handele sich vielmehr um eine Wiederholung und Zusammenfassung verfassungsrechtlich und gesetzlich garantierter Rechte und Pflichten. „Aber auch dieser deklaratorische Charakter des Vertrages ist uns sehr wichtig, da es ein Novum in Deutschland darstellt, dass Muslime als institutionelle Akteure vom Staat anerkannt werden“, so Altuğ.

Daniel Abdin (Schura) bewertet den Vertrag als einen „wichtigen Schritt hin zur institutionellen Anerkennung des Islam in Deutschland“. Erstmals stünden in einem Bundesland Religionsgemeinschaften als Vertragspartner des Staates. Auch Murat Pırıldar (VIKZ) und Aziz Alsandemir (Alevitische Gemeinde Deutschland) zeigten sich erfreut über den Abschluss der Verhandlungen.

Allerdings steht der formell Beschluss des Senats noch aus. Die Verträge werden voraussichtlich im Herbst der Bürgerschaft zugeleitet. Erst mit deren Zustimmung (einfache Mehrheit reicht) können sie in Kraft treten. (eb)