Baden-Württemberg

Integrationsministerium lockert Flüchtlingsunterbringung

Mit neuen Regelungen, die seit Monatsbeginn gelten, will das baden-württembergische Integrationsministerium die Lebensbedingungen der Asylbewerber und Flüchtlinge, aber auch die Unterbringungspraxis der Aufnahmebehörden in den Kreisen erleichtern.

„Im Vorgriff auf die Novellierung des baden-württembergischen Flüchtlingsaufnahmegesetzes haben wir einige Neuerungen im Sinne von mehr Humanität und auch mehr Flexibilität auf den Weg gebracht“, teilte Baden-Württembergs Integrationsministerin Bilkay Öney (SPD) am Freitag in Stuttgart mit.

Nicht zuletzt die höheren Zugangszahlen bei den Asylbewerbern erfordern dem Ministerium zufolge flexiblere Lösungen bei der Unterbringung. So werde den Kreisen durch eine neue Verordnung erlaubt, Asylbewerber wesentlich früher als bislang aus der vorläufigen Unterbringung in den Gemeinschaftsunterkünften zu entlassen. Dadurch würde schneller Platz für Neuzugänge aus der zentralen Aufnahmeeinrichtung in Karlsruhe geschaffen. Die Dauer der Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft, die derzeit im Durchschnitt noch mehr als zwei Jahre betrage, könne sich dadurch nahezu halbieren.

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An einem Strang ziehen
Öney appellierte dabei an die Kooperationsbereitschaft der kreisangehörigen Gemeinden, die für die sogenannte Anschlussunterbringung in den meist kommunalen Wohnungen zuständig sind. „Das System der Flüchtlingsunterbringung in Baden-Württemberg kann nur funktionieren, wenn alle Ebenen – Land, Kreise und Gemeinden – an einem Strang ziehen“, betonte Ministerin Öney.

Stadt- und Landkreise, die durch die unerlaubte Einreise von Ausländern ohne Asylbewerberstatus besonders belastet sind, erhalten künftig einen Ausgleich durch Anrechnung auch dieses Personenkreises auf ihre Unterbringungsquote.

Mehr Flexibilität
Die aktuellen Bestimmungen des Integrationsministeriums lassen im Übrigen zu, dass anstelle von Gemeinschaftsunterkünften verstärkt Wohnungen für die Unterbringung von Flüchtlingen herangezogen werden können, in erster Linie für schutzbedürftige Personen. „Wir wollen den Stadt- und Landkreisen damit auch die Möglichkeit geben, flexibler mit dem Angebot des regionalen Wohnungsmarkts zu arbeiten.“

Weitere Erleichterungen, etwa mehr Flexibilität bei der Gewährung von Geldleistungen neben reinen Sachleistungen, runden das Maßnahmenpaket des Integrationsministeriums ab. „Essenspakete dürften dabei allmählich der Vergangenheit angehören,“ zeigte sich die Ministerin überzeugt. Öney versprach in diesem Zusammenhang, dass Fragen der Erstattung von Kosten, die sich für die Stadt- und Landkreise durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Asylbewerberleistungsgesetz ergeben, schnell geklärt werden sollen. „Ich strebe einen fairen Ausgleich zwischen Land und Kommunen an.“

Einheitlicher Maßstab
Angesichts der landesweit angespanntem Unterbringungssituation ist es laut Öney erforderlich, dass jeder der 44 Stadt- und Landkreise die nach seiner Einwohnerzahl bemessene Unterbringungsquote erfülle. Die Landesaufnahmestelle für Flüchtlinge in Karlsruhe müsse bei der Zuteilung von Asylbewerbern an die Kreise einen einheitlichen Maßstab anlegen und könne hiervon keine Ausnahmen mehr machen.

Öney: „Ich halte es schon aus Gründen der Solidarität unter den Kreisen für geboten, dass jeder in gleichem Maße seiner gesetzlichen Verpflichtung nachkommt.“ Öney forderte die Stadt- und Landkreise auf, angesichts der aktuellen Zugangssituation pragmatische Lösungen für die Unterbringung zu suchen und nicht allein auf künftige Vorgaben des Landes zu warten. Sie sicherte zu, dass künftige Unterbringungsstandards mit praktikablen Übergangslösungen für die Kreise verknüpft würden. (hs)