Strukturelles Problem

Menschenrechtsverbände fordern unabhängige Kontrollinstanz zur Untersuchung von Polizeigewalt

In einer gemeinsamen Erklärung fordern namhafte Menschenrechtsorganisationen eine unabhängige Kontrollinstanz zur Untersuchung von Polizeigewalt. Die unzureichende Aufklärung polizeilicher Übergriffe sei ein strukturelles Problem.

„Die unzureichende Aufklärung rechtswidriger Gewaltanwendung durch Polizeibeamte ist ein strukturelles Problem und bürgerrechtlich nicht hinnehmbar“. Dieser Satz stammt von einem Zusammenschluss von namhaften Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International oder Internationale Liga für Menschenrechte. Sie fordern in einer gemeinsamen Erklärung vom Dienstag die Einführung einer allgemeinen Kennzeichnungspflicht für Polizeibedienstete.

Als Vorbild könne das Berliner Modell dienen. Dort wurde es bereits eingeführt und erleichtere zumindest, die Akteure rechtswidriger Übergriffe zu identifizieren. Daneben gibt es eine Vielzahl von selbst organisierten Aktivitäten, die eine wichtige Rolle bei der Kontrolle von polizeilichem Handeln einnehmen. Dazu gehören Demonstrationsbeobachtungen ebenso wie Untersuchungskommissionen, die zur Aufklärung bestimmter Fälle von Polizeigewalt oder Todesfällen im Polizeigewahrsam eingerichtet wurden, wie beispielsweise nach der Tötung von Dennis S. in Berlin Ende 2008 oder dem gewaltsamen Polizeieinsatz bei einer Demonstration gegen Stuttgart 21 im Herbst 2010.

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„Diese Initiativen sind notwendig, um zumindest partiell eine Kontrolle polizeilichen Handelns von außen zu gewährleisten. Sie allein reichen aber nicht aus. Auch die Kontrolle durch die Landtage ist hilfreich, aber nicht ausreichend, da sie nur punktuell mutmaßlich rechtswidriges Handeln durch die Polizei aufgreift, nicht aber kontinuierlich und systematisch“, so die Menschenrechtsorganisationen.

Kein Feigenblatt
Als weiteres Element einer besseren Kontrolle polizeilichen Handelns bedürfe es daher der Einrichtung von unabhängigen Untersuchungsinstanzen, die Beschwerden der Betroffenen entgegen nehmen und Fälle rechtswidriger Polizeigewalt eigenständig untersuchen. Sie sollten mit ausreichenden Ressourcen ausgestattet und für jedermann zugänglich sein.

„Solche Institutionen sind nicht neu, sondern in vielen (europäischen) Ländern zum Teil schon seit Jahren eingerichtet. Auch in Deutschland gab es mit der Polizeikommission in Hamburg für einige Jahre eine solche Instanz, die jedoch unzureichend ausgestattet war. Damit solche Kommissionen nicht zu einem Feigenblatt werden und ihre Funktion tatsächlich erfüllen können, müssen sie bestimmte Mindestanforderungen erfüllen“, so die Initiatoren des Aufrufs. (hs)