OVG lässt Berufung zu

Darf die Polizei Bahnreisende wegen der Hautfarbe kontrollieren?

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. Die Richter erlaubten der Polizei, Bahnreisende aufgrund der Hautfarbe zu kontrollieren. Jetzt geht der Fall in die zweite Runde.

Talha ist gemeinsam mit ihrem Bruder Adjatay und ihrem zwei Wochen alten Baby im Auto unterwegs. In Charlottenburg werden sie von Polizeibeamten gestoppt und beschimpft: „Halt die Klappe, du mit deinem Affenbaby“ und „Wir sind hier nicht in Afrika“. Talha zeigt die Beamten wegen Beleidigung an. Die Polizeibeamten fühlen sich ebenfalls beleidigt. „Sie kontrollieren uns nur, weil wir Schwarz sind“, habe Talha gesagt. Vor Gericht werden beide Verfahren eingestellt – still und leise.

Nicht so der bundesweit bekannt gewordene Fall eines 25-jährigen Kasseler Studenten. Er war im Dezember 2010 auf einer Regionalstrecke von Kassel nach Frankfurt/Main von zwei Bundespolizisten einzig aufgrund seiner Hautfarbe kontrolliert worden. Da dies nicht das erste Mal passierte und er sich nach dem Vorfall zunächst sogar selbst vor einem Strafgericht wieder fand, klagte er diesmal gegen die Maßnahme – ohne Erfolg.

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Zweite Runde
Das Verwaltungsgericht Koblenz erlaubte der Bundespolizei, Bahnreisende einzig aufgrund ihrer Hautfarbe verdachtsunabhängig zu kontrollieren. Das Urteil stieß bei Menschenrechtsorganisationen auf Empörung und scharfe Kritik. Dazu gehörte das Deutsche Institut für Menschenrechte, das von einem Verstoß „gegen das grund- und menschenrechtliche Diskriminierungsverbot“ spricht. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) befürchtete gar „schwere Folgen für das Zusammenleben in Deutschland“.

So sah es auch der Kasseler Student. Er legte Berufung beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz ein an und erzielte einen Teilerfolg. Der Senat lies die Berufung gegen die Entscheidung zu. In seinem Beschluss bescheinigen die Richter dem Verfahren grundsätzliche Bedeutung und spricht der Berufung hinreichende Erfolgsaussichten zu.

Der Göttinger Rechtsanwalt Sven Adam, der den 25-jährigen Kläger vertritt, zeigt sich erleichtert: „Durch die Zulassung der Berufung sind wir dem Ziel der Aufhebung des Urteils des VG Koblenz einen entscheidenden Schritt näher gekommen. Nun beginnt eine völlig neue Runde, in der geprüft wird, ob die Beamten bei der Kontrolle tatsächlich verhältnismäßig gehandelt haben“. (hs)