Juden und Muslime

Bundeswehr weit vom Soll entfernt

Die Bundeswehr verfügt über keine jüdischen und muslimischen Militärseelsorger. Auch sonst ist die Bundeswehr auf jüdische und muslimische Soldaten nicht eingestellt, wie aus einer Antwort der Bundesregierung hervorgeht.

„Für je eintausendfünfhundert evangelische Soldaten wird ein Militärgeistlicher berufen.“ Das ist im „Vertrag der Bundesrepublik Deutschland mit der Evangelischen Kirche in Deutschland zur Regelung der evangelischen Militärseelsorge“ im Artikel 3 Absatz 1 geregelt. Diese Regelung wird analog auch auf andere Religionen angewandt.

Laut Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen entfielen im Jahr 2012 aber tatsächlich jedem 687. evangelischen und jedem 654. katholischen Soldat ein entsprechender Seelsorger.

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Betreuung durch christliche Seelsorger
Nicht so bei jüdischen und muslimischen Soldaten. Deren „seelsorgerische Bedürfnisse […] werden mit Unterstützung der katholischen bzw. evangelischen Militärseelsorgerinnen und Militärseelsorger auf überkonfessioneller Basis durch individuelle Maßnahmen mit Schwerpunkt Lebensberatung und Krisenbewältigung erfüllt“, so die Bundesregierung.

Dabei gehen Schätzungen unterschiedlicher Quellen davon aus, dass mittlerweile 1.000 bis 1.200 muslimische und einige Hundert jüdische Soldaten bei der Bundeswehr ihren Dienst tun. Die Bundeswehr selbst habe keine Zahlen, wisse aber, dass die Zahl jüdischer und muslimischer Bundeswehrsoldaten unter der Schwelle von 1 500 liegt. Von den Soldaten würden Angaben zur Religionszugehörigkeit nur auf freiwilliger Basis erhoben, um den Anspruch auf Seelsorge und Religionsausübung sicherzustellen.

Keine koschere Verpflegung
Weiter teilt die Bundesregierung mit, dass im „Beirat für Fragen der Inneren Führung“ der Bundeswehr der Generalsekretär des Zentralrates der Juden in Deutschland seit März 2010 Mitglied ist. Die Aufgabe des Beirates ist es, den Bundesverteidigungsminister zu beraten. Auf die Frage, warum es keinen muslimischen Vertreter gibt, geht die Bundesregierung nicht ein.

Wie aus der Antwort allerdings hervorgeht, ist für jüdische und muslimische Soldaten auch die Einhaltung religiöser Speisevorschriften schwierig. „Die Bereitstellung koscherer Verpflegung ist in Truppenküchen grundsätzlich nicht möglich“, teilt die Bundesregierung mit.

Bundeswehr erlässt religiöse Gutachten
Und in Bezug auf das Fasten sähen das Judentum wie der Islam unter besonderen Bedingungen Ausnahmen vor, die von dieser religiösen Verpflichtung befreiten. „Diese Bedingungen dürften im Hinblick auf die Bundeswehr als erfüllt gelten“, führt die Bundesregierung ohne nähere Begründung aus. Und die Gebete „könnten auch nach Dienstschluss ‚in cumulo‘ nachgeholt werden“.

Dafür habe die Bundeswehr im Februar 2012 die „Charta der Vielfalt“ unterzeichnet. Auf zahlreichen Image-Kampagnen seien auch Soldaten mit Migrationshintergrund zu sehen. (eb)