Goethe

Gesetz ist mächtig, mächtiger ist die Not

Zum Eigeninteresse des Goethe-Instituts an der Aufrechterhaltung von verpflichtenden Sprachkursen im Ausland vor dem Ehegattennachzug. Ein Gastbeitrag von Sevim Dağdelen.

Von Donnerstag, 05.04.2012, 8:28 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 14.06.2015, 20:22 Uhr Lesedauer: 4 Minuten  |  

Matthias Makowski, bis vor kurzem Leiter der Abteilung Sprache des Goethe-Instituts, rechtfertigte in der Süddeutschen Zeitung vom 2. April 2012 die seit 2007 geltende Regelung im Aufenthaltsgesetz, wonach Ehe- und Lebenspartner im Ausland einen Deutsch-Test bestehen müssen, bevor sie zu ihren Partnern in Deutschland ziehen dürfen. Die Überschrift des Beitrags lautete „Goethe und die Liebe“. Allerdings ist zu vermuten, dass der Namensgeber der deutschen Sprachinstitute sich im Grabe umdrehen würde, wenn er wüsste, wie die deutsche Sprache genutzt wird, um Liebende auseinanderzubringen bzw. um ihr Zusammenkommen zu erschweren.

Es ist bemerkenswert zu sehen, wie Verbandsinteressen eine realitätsnahe und abgewogene Sicht behindern können. Selbstverständlich ist das Goethe-Institut daran interessiert, die Vielzahl der infolge der neuen Regelung entstandenen Sprachkurse aufrecht zu erhalten. Sie stärken die Bedeutung des Instituts für die Politik, sorgen für finanzielle Einnahmen und schaffen Arbeitsplätze für Lehrkräfte. Soweit, so gut. Doch dass die allermeisten Menschen nicht freiwillig, sondern gezwungenermaßen in diese Kurse gehen, räumt auch Makowski ein. Die Betroffenen würden die deutsche Sprache nämlich lieber in Deutschland, im deutschen Sprachumfeld und mit Unterstützung ihrer Ehepartner erlernen. Makowski erklärt in entwaffnender Offenheit, dass für viele der Spracherwerb im Ausland so schwierig und belastend ist, etwa wenn ein Kurs nur in weiter Entfernung vom Heimatort angeboten wird, dass eine institutionelle „psychologische Begleitung“ erforderlich wird. Ist das, was das Goethe-Institut unter günstigem Lernumfeld versteht?

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Die zur Rechtfertigung vorgebrachte Aussage, dass Menschen, die erfolgreich einen Sprachkurs besucht haben, froh hierüber sind und die neuen Kenntnisse als „hilfreich“ empfinden, ist banal. Ja was denn sonst? Solche Erfolgserlebnisse hätten die Betroffenen aber genauso und umso mehr nach einem entsprechenden Kursbesuch in Deutschland! Das Lob der Sprachkurse im Ausland wird jedoch zynisch, wenn man bedenkt, was Makowski ausblendet: Nur eine Minderheit hat überhaupt die Möglichkeiten und Mittel, einen Sprachkurs des Goethe-Instituts im Ausland zu besuchen. In einigen Ländern gibt es überhaupt keine entsprechenden Angebote, in anderen lediglich in großen Städten und keinesfalls flächendeckend. So mussten im Jahr 2010 weltweit 77 Prozent aller Prüfungsteilnehmenden ohne vorherigen Kurs beim Goethe-Institut auskommen, und 37 Prozent von ihnen fielen bei der Deutsch-Prüfung durch. Hat Herr Makowski diese Menschen überhaupt im Blick? Die Bundesregierung schon. Sie nimmt es als Resultat ihrer Politik billigend in Kauf, dass viele tausend Menschen jährlich aufgrund einer unzureichenden Punktzahl in einem Sprachtest für eine unabsehbare Zeit zwangsweise von ihren Liebsten getrennt werden. Für die Betroffenen ist dies eine kaum erträgliche Zeit des Leidens und Verzweifelns an den deutschen Gesetzen, wie ich aus einer Vielzahl von Einzelfällen weiß. Ist Herr Makowski der Auffassung, dass die Gewährleistung des Menschenrechts auf Familienzusammenleben vom Bestehen eines Deutsch-Tests abhängig gemacht werden darf – und zwar ohne Rücksicht darauf zu nehmen, welche Bildungs- und Sprachlernerfahrungen, welche konkreten Sprachlernmöglichkeiten die Betroffenen haben und ob sie womöglich erst einmal alphabetisiert werden müssen? Nur ein von den realen sozialen Verhältnissen abstrahierendes vermeintliches Bildungsbürgertum kann eine solche Regelung mit einer ihr innewohnenden sozial selektiven Wirkung gut heißen und rechtfertigen. Der politische Kontext einer restriktiven Einwanderungspolitik nach Nützlichkeitskriterien darf aber nicht ausgeblendet werden.

Geradezu grotesk ist, wenn jetzt auch noch – unter dem schönfärberischen Titel „Übergangsmanagement“ – Spracherhaltungs-Angebote geschaffen werden sollen, da die im Ausland mühsam erworbenen Deutschkenntnisse bis zum Beginn des in Deutschland ohnehin noch einmal erforderlichen Sprachkurses zumeist wieder verloren gehen. Die Betroffenen fangen in Deutschland fast alle wieder bei Null an, wie selbst ein Vertreter der Ministerialbürokratie bei einer Anhörung im Deutschen Bundestag einräumen musste. Man könnte somit sagen, bei der Regelung handelt es sich um eine Schikane ohne Sinn und Verstand – wenn es nicht ihr eigentlicher, unausgesprochener Zweck wäre, die Einreise von sozial ausgegrenzten, bildungsbenachteiligten Menschen im Rahmen einer allgemein restriktiven Einwanderungspolitik zu erschweren.

Makowski räumt offen ein, dass der vorgebliche Zweck der Regelung, Zwangsverheiratungen zu verhindern, „natürlich“ nur „höchst begrenzt“ erfüllt werde. Und deshalb stimmt, was auch Makowski ahnt: Nachdem die Rechtsprechung in Deutschland so kläglich versagt hat, wird der Europäische Gerichtshof diese europa- und menschenrechtswidrige Regelung kippen, sobald er hierzu die Gelegenheit erhält. Deutschland hat mit der Auslagerung des Spracherwerbs ins Ausland einen Irrweg beschritten, bei dem ihm kaum ein anderes EU-Land gefolgt ist. Im Gegenteil: Selbst die ausländerrechtlich wahrlich nicht mit Samthandschuhen agierenden Niederlande haben diesbezüglich infolge der Rechtsprechung bereits einen Rückzieher machen müssen. Es ist nur noch eine Frage der Reihenfolge, ob der Gerichtshof zuerst einen Verstoß gegen EU-Recht im Allgemeinen oder einen Verstoß gegen das EWG-Türkei-Abkommen im Besonderen feststellen wird. Die Bundesregierung sollte im Interesse der Menschen hierauf nicht mehr warten und die Initiativen der Opposition im Bundestag zum Anlass nehmen, eine zutiefst ausgrenzende Regelung endlich zurückzunehmen. Denn die Liebe spricht nicht Deutsch. Aktuell Meinung

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  1. Udo sagt:

    Als einer der ersten, die im Jahr 2007 von der damals neuen, von CDU und SPD verabschiedeten, Regelung betroffen war, kann ich eigentlich nicht glauben, dass knapp fünf Jahre später diese schikanierende und offensichtlich erfolglose Praxis immer noch existiert. Ich danke Frau Dagdelen, den Linken und Grünen für ihren unermüdlichen Einsatz. Wer einen entprechenden Vorschlag beim „Dialog über Deutschland“ der Bundeskanzlerin unterstützen möchte, klicke auf unten stehenden Link. Hoffen wir, dass die europäischen Gerichte die Regelung endlich beanstanden. Die Regelung muss weg und zwar für alle Betroffenen, unabhängig von der Staatsangehörigkeit.

    https://www.dialog-ueber-deutschland.de/DE/20-Vorschlaege/10-Wie-Leben/Einzelansicht/vorschlaege_einzelansicht_node.html?cms_idIdea=10807

  2. Holger sagt:

    Begründungen für die Notwendigkeit des Spracherwerbs, zur Verfügung stehende Möglichkeiten im Ausland (insb. in Ländern der Dritten Welt) und die Auswirkungen sind MENSCHENVERACHTEND. Dazu kommt noch: Ich habe mich 2007 inhaltlich eingehend mit dem Kurs beschäftigt. Einen so didaktisch furchtbar aufgebauten Sprachlernkurs habe ich noch nicht gesehen. Aber wie im Artikel richtig gesagt: Es geht ja nicht in erster Linie darum ,dass Leute Deutsch lernen, sondern, dass sie draußen bleiben. Ich schäme mich für Deutschland! Diese Regelung muss weg.

  3. Hendrik sagt:

    DANKE! Als ich den Artikel von Herrn Makowski las, wusst ich auch nicht, ob ich über solche Dreistigkeit lachen oder weinen sollte. Es wird Zeit, dass die unsinnigen Zwangssprachkurse im Ausland abgeschafft werden – hoffentlich gibt es dafür irgendwann eine Mehrheit!

  4. sabine kern sagt:

    Also zu diesen thema möchte ich mich mal kurz und knapp ausdrücken. Es kan doch nicht sein das man den oder die ehegatten nicht nach deutschland holen kan da er nicht den sprachkurs geschafft hat dieses system ist absurt und verstöst gegen die menthalietäten der menschen wer so ein gesetz unterstützt er sollte sich mal selbst fragen was er machen würde wen seine ehegatte nicht nach deutschland kommen kan nur weil er den absurden sprachtest nicht geschafft hat… Zitat das Gesetz mus in eile von userer Bundeskanzlarin Fr.Merkel verbessert werden. Damit man wenigsten ein bischen sieht das unsere frau kanzlarin ein bischen mitgefühl für ihre mitmenschen hat! Den nichts ist wichtiger als dass, sich liebende vereinen!

  5. Dominik sagt:

    Zeit ist relativ. Schon 5 Jahre ist es her seit diese umstrittene Gesetzesänderung in Kraft getreten ist … erst 6 Monate ist es her als wir unser Kind verloren.

    Es gibt sicherlich abertausend Beispiele dafür, wo dieses vermeintlich schützende Gesetz (vgl. „öffentliche Interessen“ höherwertiger als das Grundgesetz bzgl. der Ehe) eher versagt anstatt zu wirken. Wir haben jedoch erkannt, dass es diesbezüglich nicht genug Öffentlichkeitsarbeit geben kann, um auch den Unbeteiligten vor Augen zu halten, wie sehr sich Deutschland hier selbst ad absurdum führt. Daher haben wir uns dazu entschlossen, einen weiteren bzw. unseren ganz persönlichen Fall zumindest als Kommentar auf dieser Seite weiter zu tragen.

    Ich bin deutscher Staatsbürger von Geburt an und habe meine russische Frau nach langer Zeit des Zusammenlebens, die mir erfreulicherweise durch meine berufliche Tätigkeit in Russland ermöglicht wurde, geehelicht. Ende letzten Jahres konnten wir sogar hoffnungsvoll in die Zukunft schauen, da sich unser Herzenswunsch nach Familienzuwachs endlich zu erfüllen schien. Aber: wir waren leider immer noch in Russland. Da meine Frau schon älter als 35 Jahre ist, wurde sie bei der Schwangerschaft sofort in die Klinik eingewiesen. Auf die wenig adäquaten Methoden der russischen Mediziner möchte ich an dieser Stelle nicht im Detail eingehen. Fakt ist jedoch, dass die Behandlung jeder vergleichbaren Situation in West-Europa zugegen lief. Das Ergebnis war dementsprechend, dass sie nach 3 Monaten strikter Bettruhe in der Klinik unser Kind verloren hat.
    Nach einigen Behandlungsfehlern (die in Russland jedoch nie ein Arzt freiwillig bescheinigen würde) haben wir uns darauf fixiert, unsere Familienplanung nur noch in Deutschland fortsetzen zu wollen.

    Wir sind wie die braven Schafe immer nur den offiziellen Weg gegangen. Alle Dokumente waren von Anfang an ok, es fehlt nur der Sprachtest. Ich scheute keine Kosten (wie bspw. Zahlung meiner Wohung in Deutschland + der Wohnung meiner Frau in ihrem Heimatort + Wohnung im Ort der nächsten Sprachschule + Lebenshaltungskosten + landesinterne Reisekosten und die üblichen Kosten für mein Russlandvisum und die Flüge um möglichst oft bei meiner Frau zu sein). Meine Frau scheute keine Mühen und begab sich sogar auf immens lange Reisen um einen Deutschkurs zu besuchen. Der nächste Partner des Goethe-Instituts liegt im Umkreis mindestens 500km entfernt.
    Was wird in diesen Kursen gelehrt? Wird man auf die Prüfung A1 (=unterstes Sprachniveau, vgl. Europäischen Referenzrahmen für Sprachen) vorbereitet?
    Ich überlasse die Entscheidung den Lesern. Die Anforderung auf A1 Niveau ist es, sich in einfachen Alltagssituationen verständigen zu können, wenn das Gegenüber langsam spricht und bereit ist zu helfen. Der Kurs bei einem qualifizierten Partnerunternehmen des Goethe-Instituts gibt jedoch keinerlei Einweisung in die deutsche Sprache und auch keine Erläuterungen zum besseren Verständnis in Landessprache. Man nimmt nicht einmal Rücksicht auf die Zielsetzung des Kurses. So musste meine Frau sich anhören: „In diesem Anfängerkurs haben 90% der Teilnehmer schon eine Vorbildung aus 7 Jahren Deutsch in der Schule – und die Gruppe wird sicherlich nicht auf sie warten.“
    Stattdessen lehrt man nach 2,5 Wochen der Kurszeit schon Stoffe wie Plusquamperfekt und Präteritum. Sorry, aber ich habe schon genug Deutsche gesehen, die diese Zeiten nicht korrekt einzusetzen wissen … und für einen Deutschtest auf dem Anfängerniveau A1 braucht man dies sicher nicht. An dieser Stelle ist die Vorgehensweise des Goethe-Instituts aus meiner Sicht auch unter didaktischen Aspekten fragwürdig. Sprachkurse von der ersten Minute an auf ausschließlich deutsch zu unterrichten mag ja auf dem Niveau B1, C1, etc. noch bedingt sinnvoll sein. Jedoch richtet sich der Anfängerkurs A1 an eine Zielgruppe, die wenig oder sogar gar kein (irgendwo muss man ja mal anfangen) Deutsch kennt. Wenn hier nicht einmal orthographisch und grammatikalisch eine Belehrung in der dem Kursteilnehmer verständlichen Sprache angeboten wird, so ist dies keineswegs eine Unterstützung des Lernerfolges. Im Gegenteil, das Lernen kann unter diesen Bedingungen nicht erfolgreich sein.

    Aber vielleicht ist das ja auch gar nicht erwünscht. Durchschnittlich fallen 87,5% aller Kursteilnehmer im Ausland durch die Anfängerprüfung A1 nachdem sie einen solchen Deutschkurs besucht haben. Meine Frau berichtet sogar davon, dass viele ihrer neuen Bekannten den Kurs bis zu 7 Mal machen mussten, bis die einfachste Prüfung endlich bestanden wurde. Leider wurde mir eine solche Quote auch von der Frau eines Kollegen bestätigt, die den Sprachkurs nicht im Ausland sondern mit einem speziellen Visum für den Spracherwerb in Deutschland absolviert hat.

    Wir stehen nun jedenfalls an der Grenze. Ich sehe nicht ein, dass ich als Deutscher weniger Recht auf das Zusammenleben mit meiner Ehefrau habe als bspw. jeder andere Unions-Bürger oder ein Amerikaner, Süd-Koreaner, Kanadier, etc. der in Deutschland lebt. Ich werde erneut rechtliche Schritte einleiten. Ich und viele andere können nicht warten, bis durch Erfüllung der aktuellen Auflagen ein echtes Familienleben endlich möglich wird. Kann sich Deutschland bei der akt. demographischen Lage eine solche Familienfeindlichkeit überhaupt noch erlauben?!

    Für Vater Staat ist es sicherlich erträglich, Wartezeiten von teilweise mehreren Jahren in Kauf zu nehmen, bis ein Ehepaar endlich das gemeinsame Familienleben begründen darf. Für Mutter Natur und ihre biologische Uhr ist es das leider nicht. Zeit ist relativ.

  6. günes sagt:

    sos sos sos sos sos was soll ich noch da zu sagen ich habe nict mehr die kraft zu schreiben das deutsch kurs hat meine famiele meine kinder uns alle kaput gemacht.ich darf meine 13 jaehrige frau und meıne 2 kinder 4 und 9 yare alt nicht nach deutschland hollen ohne das meine frau den deutschtest machen soll.ich bin in deutsch land mus arbeiten wer soll auf meine 2 kleinen kinder aufpasen wier haben niemanden 1monat hat meine frau einen kurs besucht sehr weıt weg nacbar haben auf die kider aufgepast danach waren alle krank nerflich es wer viel einfacher wen meine famielie bei mier in deutschland den test machen könten ich könnte dan arbeiten und alle weren frooo ich kann nur sagen groser skanda um die menschlich keit wier haben grosses leid hilfe hilfe