Leipzig

Rassistische Einlasskontrollen sind Teil des Leipziger Nachtlebens

Testing zeigt: In leipziger Discos sind nur die Lichter bunt. Das Antidiskriminierungsbüro Sachsen und der StudentInnenRat haben herausgefunden, dass sechs von elf Discobetreiber bei Einlasskontrollen aus rasstischen Gründen diskrimieren. Betroffene verklagen sechs Clubs.

Im Oktober 2011 testeten das Antidiskriminierungsbüro Sachsen (ADB) und der StudentInnenRat der Universität Leipzig verschiedene Leipziger Diskotheken auf rassistische Diskriminierung. Die Frage lautete: Haben „nicht-deutsch“ aussehende Gäste die gleichen Chancen in die Disko zu kommen wie weiße Deutsche? Die Antwort war erschütternd. In mehr als der Hälfte der Fälle (sechs von elf Clubs) wurde den nicht-deutschen Testern der Eintritt verweigert, während die mehrheitsdeutschen Vergleichspersonen durchgewunken wurden.

„Dieses Ergebnis bestätigt leider meinen Eindruck.“ sagt Abdulaziz Bachouri, Referent für ausländische Studierende im StudentInnenRat der Universität Leipzig (StuRa). Immer wieder berichten ihm Studierende von rassistischen Behandlungen durch das Sicherheitspersonal verschiedener Clubs. Auch Herr Bachouri selbst hat solche Erfahrungen machen müssen: „Es ist verletzend und du fühlst dich wie ein Mensch zweiter Klasse. Du fragst dich, ob du in Leipzig wirklich willkommen bist.“

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Im Anschluss an das Testing suchten ADB und StuRa das Gespräch mit den Verantwortlichen der Clubs. Daniel Bartel, Leiter der Beratungsstelle des ADB Sachsen: „Die Reaktionen waren sehr unterschiedlich. Einige Clubs verweigern die Diskussion oder rechtfertigen ihre Praxis. Andere übernehmen Verantwortung und teilen das Ziel diskriminierungsfreier Einlasskontrollen. So stellen wir auf der heutigen Pressekonferenz zweierlei vor: Fünf praxisnahe Schritte, die es Clubs erleichtern, nicht zu diskriminieren und sieben Klagen wegen Verstoßes gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG).“

Fünf Schritte für eine nachhaltige Veränderung
Die fünf Schritte umfassen eine nachvollziehbare Information der Gäste über ihre Rechte und Pflichten, ein geregeltes Verfahren für Beschwerdefälle, die Schulung der Mitarbeitenden, die Zusammenarbeit mit unabhängigen Beratungsstellen und eine Anpassung der Hausordnung.

Daniel Bartel: „Diese Maßnahmen sind leicht umsetzbar und nützen sowohl den Gästen als auch den Clubs. Wir hoffen, dass sie ein positiver Qualitätsstandard werden und zu einer nachhaltigen Veränderung beitragen.“ Mit einem Club, der Moritzbastei, wurde bereits eine Kooperation vereinbart, mit anderen gibt es aktuell Gespräche.

Sieben Klagen nach dem AGG
Die Klagen nach dem AGG betreffen sechs Leipziger Diskotheken: das Alpenmax, den City Club, das L1, das Nachtcafé, das Nightfever und VelVet. Nachdem mehrere Versuche, eine konstruktive Lösung zu finden scheiterten, sahen die von der Diskriminierung Betroffenen keinen anderen Weg mehr, als ihr Recht auf Gleichbehandlung vor Gericht durchzusetzen. Sie klagen auf Unterlassung der Diskriminierung und auf Schadensersatz.

„Die Betroffenen bedauern, dass dieser Schritt notwendig wurde. Es hat Angebote für eine außergerichtliche Lösung gegeben, bei denen die Betroffenen sogar auf ihre Schadensersatzansprüche verzichtet hätten“, kommentiert Jakob Simon, der Anwalt der Kläger und ergänzt: „Gleichzeitig ist es wichtig, eine Grenze zu ziehen und deutlich zu machen, dass es ein Recht auf Gleichbehandlung gibt, dem sich auch das Hausrecht unterordnet. Deshalb rufen wir das Leipziger Amtsgerichts an, das Diskriminierungsverbot durchsetzen.“ Die Klagen wurden am 08.02.2012 eingereicht und werden voraussichtlich im Frühjahr 2012 verhandelt werden.

In einem ähnlich gelagerten Fall hatte das Oberlandesgericht Stuttgart einen Discobetreiber zu einer Entschädigungszahlung in Höhe von 900 € verurteilt. Die Türsteher hatten an der Diskotür einen Besucher wegen seiner Hautfarbe abgewiesen.

Unterstützung und Aufruf
Doch zuvor müssen die Gerichts- und Rechtsanwaltskosten gestemmt werden. Gerichtliche Auseinandersetzungen kosten Geld. Für viele Betroffene ist das eine große Hürde, wenn sie gezwungen sind, ihr Recht zu erstreiten. Deshalb hat das ADB einen Rechtsfond eingerichtet. „Der Fond unterstützt Klangende, indem er sie finanziell entlastet. Bitte spenden Sie.“, erläutert D. Bartel.

Die fünf Schritte auf dem Weg zu diskriminierungsfreien Einlasskontrollen wurden als Aufruf zusammengefasst. Der StudentInnenRat der Universität Leipzig und das ADB Sachsen bitten Einzelpersonen und Organisationen, den Aufruf zu unterzeichnen und laden die Verantwortlichen auf Seiten der Clubs ein, sich an einer geplanten Positivkampagne „Einlass für Alle“ zu beteiligen. (pm/hs)