Diskriminierung an der Diskotür

„Es sind schon genug Schwarze drin“ kostet 900 Euro

Das Oberlandesgericht Stuttgart verurteilt einen Discobetreiber, eine Entschädigung in Höhe von 900 € zu zahlen. Seine Türsteher hatten an der Diskotür einen Besucher wegen seiner Hautfarbe abgewiesen.

Alles fing im November 2010 an. David G. und sein Bekannter entschieden sich, gemeinsam in die Disco zu gehen. An der Diskotür war der Spaß aber auch schon vorbei. Sie wurden vom Türsteher abgewiesen. Begründung: „Es sind schon genug Schwarze drin.“

Eine solche Situation hatte David G. schon einmal erlebt. „Erst 6 Monate zuvor war ich schon einmal abgewiesen worden. Diesmal wollte ich es nicht auf mir sitzen lassen“ sagt er und holt sich Rat beim Büro zur Umsetzung von Gleichbehandlung e.V. (BUG). Gemeinsam bringen Sie den Fall vor das Gericht.

___STEADY_PAYWALL___

Das Landgericht Tübingen entschied im Juli 2011, dass die Abweisung an der Diskotür gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstößt. So wurde der Discobetreiber verpflichtet, David G. künftig einzulassen. Eine Entschädigung sollte er aber nicht bekommen. Dazu sei die Diskriminierung nicht gravierend genug gewesen.

Entschädigung im zweiten Anlauf
Daraufhin ging David G. gemeinsam mit BUG in Berufung und bekam nun auch dort Recht zugesprochen. Das Oberlandesgericht Stuttgart bestätigt nicht nur, dass eine Diskriminierung vorlag, es spricht David G. auch eine Entschädigung von 900 € zu.

Vera Egenberger vom BUG zeigte sich erfreut und erleichtert zugleich: „Wir begrüßen das Urteil. Es sendet das Signal, dass Diskotheken ihre Einlasspraktiken – sollten diese auf der Schattierung der Haut beruhen – überdenken müssen.“ Der Anwalt des Klägers Sebastian Busch zeigt sich mit dem Urteil gleichermaßen zufrieden: „Auch wenn wir uns eine höhere Entschädigung gewünscht hätten, wurde zumindest klargestellt, dass Diskriminierungen wegen der Hautfarbe nicht ohne Folgen bleiben dürfen.“

Auch David G. ist froh über diese Entscheidung. Er hofft, dass „die Bestätigung der Diskriminierung auch andere betroffene Jugendliche ermuntern wird, Ausgrenzung nicht wortlos hinzunehmen.“ (hs)