Die Bundesrat-Initiative für den Doppelpass der baden-württembergischen Integrationsministerin, Bilkay Öney (SPD), ist gescheitert. Das von weiteren sechs Ländern unterstützte Gesetzespaket wurde am Freitag (25.11.2011) in Berlin abgelehnt.
Damit gilt die sogenannte Optionspflicht, die die meisten in Deutschland geborenen Kinder zwingt, sich nach Eintritt der Volljährigkeit für eine einzige Nationalität zu entscheiden, weiter fort. Von der Abstimmung unbeeindruckt kündigte Öney an, dass Baden-Württemberg sich auch künftig dafür einsetzen wolle, „dass alle, die mit der Geburt die doppelte Staatsbürgerschaft haben, diese auch nach der Volljährigkeit behalten können.“
Hinweis: Wie groß die Unterschiede bei der Vergabe von doppelten Staatsbürgerschaften in Deutschland sind, lesen Sie hier. Und in welchem Bundesland der Doppelpass auch für Türken erhältlich ist, erfahren Sie hier.
Bundesratsminister Peter Friedrich (SPD) ergänzte: „In vielen anderen Ländern ist die Hinnahme von Mehrstaatigkeit weder für den Staat noch für die Betroffenen ein Problem. So wird in den USA toleriert, dass die Neubürger ihre alte Staatsangehörigkeit beibehalten. Wenn wir den Blick auf Europa richten, sehen wir, dass auch Frankreich, die Niederlande, Belgien und andere Staaten so verfahren. Der Trend ist eindeutig. Im europäischen Vergleich rangieren wir am Ende der Skala; und das, obwohl die Eltern der Kinder bei der Geburt nicht gefragt werden, sondern ihre Kinder automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.“
Öney bleibt dran
Dabei besteht politischer Entscheidungsbedarf jetzt schon. Bis 2017 werden jährlich zwischen 3.000 und 7.000 Fälle optionspflichtig. Die große Welle an Optionspflichtigen mit jährlich 35.000 und 40.000 Betroffenen wird ab 2018 auf die Staatsangehörigkeitsbehörden zurollen. „Das geht schon heute mit einem zunehmenden Verwaltungsaufwand einher, der spätestens ab 2018 nochmal sprunghaft zunehmen wird und die Einbürgerungsbehörden völlig überfordern wird“, warnte Öney und appellierte an die Vernunft. Wenn man heute schon wisse, dass das Optionsmodell insgesamt „ein juristischer, verwaltungspraktischer und gesellschaftspolitischer Fehler war“, sollten man sich nicht scheuen, diesen Fehler zu korrigieren – aus ganz rationalen Gründen.
„Damit würden wir auch ein Signal in Richtung Migranten setzen, das über Gedenkminuten hinaus geht. Auch wenn wir uns heute leider noch nicht durchsetzen konnten, zeigt das knappe Ergebnis, dass immer mehr Länder nachdenklich geworden sind. Wir werden uns weiterhin für dieses wichtige Anliegen einsetzen“, so Öney abschließend. (hs)