Das Staatsangehörigkeitsgesetz

Eine Türkenbremse

Die SPD wird heute einen Antrag einreichen für die doppelte Staatsbürgerschaft. Musa Bağraç begrüßt diesen Vorstoß in seinem Namensbeitrag. Denn das aktuelle Staatsangehörigkeitsgesetz sei in Bezug auf Türken sogar restriktiver als das vor 100 Jahren.

Von Musa Bağraç Donnerstag, 10.11.2011, 7:26 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 14.11.2011, 3:03 Uhr Lesedauer: 6 Minuten  |  

Endlich scheint etwas Bewegung in die doppelte Staatsbürgerschaft zu kommen. Die SPD macht nun ernst. Heute will sie einen Antrag in den Bundestag bringen, damit Menschen mit doppelter kultureller Bindung auch einen Doppelpass bekommen. Es hatte sich zunächst Guntram Schneider, der NRW-Integrationsminister, für die doppelte Staatsbürgerschaft ausgesprochen. Nun erhält er Unterstützung durch den SPD-Vorsitzenden Sigmar Gabriel. Sicherlich ist es zu begrüßen, dass die SPD eine Wiedergutmachung für ihre politischen Fehler der Vergangenheit anstrebt. Doch erst einmal gilt es aber abzuwarten, ob eine sachliche Debatte geführt wird.

50 Jahre Migration in Germany und kein Doppelpass möglich
Laut dem derzeit geltenden Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) ist der Besitz bloß einer Staatsbürgerschaft erlaubt. Doch das Gesetz kennt viele Ausnahmen. So kann man trotz des allgemeinen Verbotes in Ausnahmefällen zwei Pässe besitzen, und zwar legitim. Doch eins nach dem anderen.

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Der Gebrauch dieser Ausnahmeregelung gilt nicht für alle. Die Herkunft spielt dabei eine große Rolle. Menschen aus EU-Ländern, Schweiz, Kanada und USA können unter Berufung auf diese Regelung den Doppelpass besitzen, während den Türken dies bis heute verwährt wird. Die Herkunft eines Menschen bestimmt auch hier seine Zukunft. Während manche wie Goldstücke behandelt werden, behandelt man andere stiefmütterlich. Merkwürdig ist dies allemal, denn die Umstände, dass insbesondere Türken seit Generationen hier leben und sich als fester Bestandteil der hiesigen Gesellschaft verstehen, scheint hier eine untergeordnete Rolle zu spielen.

Zwar ist diese zweierlei (Be)Handlung juristisch rechtens, doch das macht sie noch lange nicht gerecht. Allein wenn man bedenkt, dass Gesetze für das Allgemeinwohl der Menschen gemacht werden und nicht als Bremse, um Türken von bestimmten rechtlichen Möglichkeiten fernzuhalten.

Wie kam es zu dieser Bremse?
1998 wurde in die neue rot-grüne Bundesregierung viel Hoffnung gesteckt. Die verdrängte Realität, dass Deutschland kein Einwanderungsland sei, sollte endlich überwunden werden. Ein entsprechendes neues StAG versprach den ersten Schritt in diese Richtung. 2000 war es dann soweit, das neue StAG trat in Kraft. Doch schnell erkannte man, dass neu nicht besser bedeutete.

Zwar sollten hier geborene Kinder automatisch den deutschen Pass neben dem ihrer Eltern erhalten. Spätestens mit 23 Jahren hatten sie sich aber zu entscheiden, was sie sein wollten. Eine Entscheidung für beide Pässe gibt es bis heute nicht. Nach mehr als zehn Jahren ist die SPD endlich auf diese Einbahnstraßen-Praxis aufmerksam geworden. Die Optionspflicht soll wegfallen und die Tür für den Doppelpass geöffnet werden.

Vor mehr als zehn Jahren scheiterte der SPD-Vorschlag für den Doppelpass am massiven Druck der hessischen CDU. Eigens hierfür initiierte sie unter der Federführung von Roland Koch eine Unterschriftenaktion. Viele wollten nur noch wissen, wo man gegen die Türken unterschreiben könne.

Diesen C-Reflex kann man bis in die Kohl-Ära (1983-1998) zurückverfolgen. Seit damals wird die Einwanderungsrealität systematisch ignoriert und erfolgreich verdrängt. Das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz aus dem Jahre 1913, das zwei Weltkriege und die Teilung Deutschlands überlebte, hatte bis dahin Bestand. Gleichwohl konnten aber jene, die nach 1990 Deutsche werden wollten, in Ausnahmefällen ihre Herkunftsstaatsangehörigkeit beibehalten.

Während man darauf wartete, dass unter der rot-grünen Bundesregierung (1998-2005) alles besser werden sollte, wurde auch noch die Inlandsklausel gestrichen, das zumindest den automatischen Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft verhinderte, wenn man eine weitere Staatsbürgerschaft erlangte. Politisches Kalkül hatte ein modernes Staatsbürgerschaftgesetz verhindert. Vertröstet wurde man mit der Aufweichung des längst schon fälligen Monopols des Abstammungsprinzips (ius sanguis) durch das Geburtsortprinzip (ius soli). Unterm Strich lässt sich Folgendes behaupten: In Bezug auf Türken ist das aktuelle StAG restriktiver als das vor 100 Jahren.

Eine Türkenbremse?
Denn es sind vor allem Türken betroffen. Ihnen werden aus unerklärlichen Gründen viele Stolpersteine in den Weg gelegt. Angenommen ein ehemals türkischer Gastarbeiter, der inzwischen den deutschen Pass hat, möchte seinen türkischen Pass zurückhaben. Laut Gesetz müsste er zunächst seinen deutschen Pass abgeben, um Türke werden zu können. Für den Fall, dass er aber unbedingt beide Pässe haben will, kann er unter Berufung auf § 25 Abs. 2 StAG einen Antrag auf Beibehaltung stellen. Es werden dann persönliche Interessen des Antragstellers und öffentliche Interessen des Staates gegenübergestellt und gegeneinander abgewogen.

Der Antragsteller hat zwei Bedingungen zu erfüllen: zum einen muss er den Nachweis erbringen, dass er eine fortbestehende Bindung zu Deutschland hat und zum anderen, dass er persönliche Beweggründe (Erbe, Sozialleistungen, Immobilienerwerb, usw. im Herkunftsland) zum Erhalt der türkischen Staatsbürgerschaft hat.

Sind die Bedingungen und Beweggründe vorgebracht, sollte man auf der sicheren Seite stehen – könnte man jedenfalls annehmen. Denn aus unerklärlichen Gründen zieht die bürokratische Hand immer an der Notbremse, wenn es um Türken geht. Alles nur Zufall? Möglicherweise. Seltsam aber auch, dass gerade bei Türken das öffentliche Interesse an der Versagung der doppelten Staatsbürgerschaft überwiegt.

Fragt man, was denn die öffentlichen Interessen seien, wird man auf einen Paragrafendschungel verwiesen. Kurzum, die persönlichen Interessen eines Türken scheinen im Angesicht des öffentlichen Interesses keine Bedeutung zu haben. Juristen sprechen hier von einem „unbestimmten Rechtsbegriff“. Für türkische Ohren hört sich das eher nach einer Türkenbremse an. Abgelehnt – kein öffentliches Interesse.

Für eine Staatsbürgerschaft des Willkommens
Nicht nur das Gefühl sagt einem, dass hier mit zweierlei Maß gemessen wird. Viele der hier lebenden Türken stoßen auf unsichtbare Mauern. Insbesondere wenn sie mit unbestimmten Rechtsbegriffen wie „öffentliches Interesse“ konfrontiert werden, die man beliebig füllen kann. Doch Beliebigkeit war noch nie eine Tugend, die einem modernen StAG zur Ehre gereicht hätte. Ein Gesetz wird nur dann als gerecht empfunden, wenn es die gesellschaftliche Realität und das Allgemeinwohl der Menschen berücksichtigt.

Zur Identität eines Menschen gehören unweigerlich seine Herkunft, seine Gegenwart sowie seine Zukunft. In diesem Punkt gleichen Menschen Obstbäumen. Die Wurzeln bezeugen ihre Herkunft, der Stamm und die Krone die Gegenwart und die Früchte die Zukunft. Wie absurd es wäre einen Baum vor die Entscheidung zu stellen, sich entweder für seine Wurzeln oder für seinen Stamm und seine Krone zu entscheiden, liegt auf der Hand.

In diesem Sinne braucht das hiesige StAG eine neue Seele, die sich in der Kultur der Anerkennung der gelebten Vielfalt manifestiert und den doppelten Pass als selbstverständlich sieht. Nur so wird man Menschen, die sich zugleich als Deutsche und Türken sehen und fühlen, rechtlich würdigen. Sonst überlässt man dieses politische Feld der Türkei, die schon längst mittels der so genannten „Blauen Karte“ (Mavi Kart) eine rechtliche Quasigleichstellung ihrer Ex-Bürger für die Türkei verabschiedet hat.

Im Zeichen der 50-jährigen Geschichte türkischer Migration in Germany wünsche ich mir eine Staatsbürgerschaft des Willkommens und nicht des Ausladens. Aktuell Meinung

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  1. DBB sagt:

    Ich möchte nicht wissen wieviel Prozent der Deutschen hier leben ohne auch in der 27. Generation noch einen Pass der Herkunftsandes der Urgroßeltern zu besitzen. Ich unterstütze die gegenwärtige Regelung jedenfalls zu 100%, da das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht nicht dazu dient türkische Nationalismus zu befriedigen

  2. AHA sagt:

    Unterm Strich lässt sich Folgendes behaupten: In Bezug auf Türken ist das aktuelle StAG restriktiver als das vor 100 Jahren. Also eine Zahl für das Jahr 1912 habe ich nicht parat. Aber für 1917. Da lebten 2046 Türken in Deutschland. Und wieviele sind es heute? Noch Fragen Herr Bagrac?

  3. Zensus sagt:

    1. Natürlich ist das Gesetz eine „Türkenbremse“, allerdings sind die Gründe alles andere als „unergründlich“. Eine weitere Türkisierung durch Ditib und MG ist eben politisch unerwünscht – da ändert auch der Pädagoge Gabriel nichts daran.
    2. Das Feld der türkischen Befindlichkeiten in Deutschland beackert der türkische Staat schon seit Jahrzehnten – in offener Untergrabung der deutschen Innenpolitik. Das schafft eben kein Vertrauen in eine bestimmte Kulturgruppe.

  4. A.S-G. sagt:

    Endlich!!!
    Dann wähle ich wieder mal SPD

  5. Non-EU-Alien sagt:

    Antrag wurde abgelehnt!

    Bei der Mehrstaatigkeit wird auch in Zukunft nach Herkunft entschieden werden, wie CDU/CSU und FDP entschieden haben. Eigentlich war dies klar und der SPD-Vorstoß war im Grunde genommen nur eine Geste, die zeitgleich zum 50-jährigen Anwerbeabkommen mit der Türkei kam…

    @ DBB „Ich möchte nicht wissen wieviel Prozent der Deutschen hier leben ohne auch in der 27. Generation noch einen Pass der Herkunftsandes der Urgroßeltern zu besitzen.“
    –> Genau darum geht es. Diese Deutschen in der 27. Generation in der BRD sind vollkommen assimiliert und fühlen sich dem Herkunftsland ihrer Urururgroßeltern nicht verbunden. Das bedeutet, dass es Zeit braucht, den ansonsten wäre das halbe Ruhrgebiet mit Polen verbunden. Und in Ostdeutschland gibt es auch überdurchschnittlich viele Familiennamen, die auf *ski enden… Sie können daher davon ausgehen, dass es noch zwei, drei Generationen dauern wird, bis doppelte Staatsangehörigkeit kein Thema mehr sein wird. Momentan ist es das halt noch, weil diese Menschen zweiheimisch sind.

    @ AHA: Und was ist Ihr Erkenntnisgewinn jetzt?

  6. HamburgerX sagt:

    „Diesen C-Reflex kann man bis in die Kohl-Ära (1983-1998) zurückverfolgen.“

    Falsch. Ich zitiere: „Mir kommt kein Türke mehr über die Grenze.“ (Helmut Schmidt, SPD, Die Zeit, 5.2.1982)

    Von ius soli halte ich nicht viel, besonders wenig für Deutschland. Staatsbürgerschaft muss durch deutsches Elternteil oder deutsche Sprachnachweise/Integration gewonnen werden. Alles andere ist nicht logisch und schadet dem Zusammenhalt der Gesellschaft auf Dauer – auch dem Ansehen von Neubürgern.

  7. Migrant X sagt:

    Eine Türkenbremse? Ja, aber nicht nur im Gesetz, auch auf der Suche nach Arbeit oder Wohnung sieht man solche Stopper. Türken sind davon betroffen, weil sie auffällig sichtbar sind. Andere Migranten wie Polen oder Jugoslawen sind eher unscheinbar.

  8. AHA sagt:

    @Mobo
    Und was ist Ihr Erkenntnisgewinn jetzt?

    Es sind genug Türken im Land. Also andere Migranten werden bevorzugt.
    Ein Staat darf das tun.