Ein Leserbrief von vielen

Eine Ehefrau berichtet über den Sprachtest beim Ehegattennachzug

Anlässlich des aktuellen Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts zu den Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug veröffentlicht das MiGAZIN einen Leserbrief einer Frau, die über ihre und die Erfahrungen ihres Ehemannes mit dem Sprachtest berichtet.

Mittwoch, 09.11.2011, 8:28 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 14.11.2011, 3:04 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

Sehr geehrte Damen und Herren,

Als betroffene Person möchte ich Ihnen hiermit verzweifelt über mein Anliegen berichten. Ich lebe seit 1989 in der Bundesrepublik Deutschland. Seit dem Juli 2011 bin ich mit meinem Ehemann, lebhaft in Mersin/Türkei, standesamtlich verheiratet.

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Ich und mein Ehemann haben uns bei der Wahl über unseren Wohnort definitiv gegen die Türkei entschieden, da ich hier in der Bundesrepublik Deutschland aufgewachsen bin.

Mein Ehemann buchte und besuchte innerhalb der vergangen drei Monate einen Deutschkurs in der Türkei – von Montag bis Donnerstag jeweils fünf Stunden Einzelunterricht und drei Stunden Kollektivunterricht pro Tag. Glücklicherweise konnte mein Ehemann aufgrund seiner guten finanziellen Verhältnissen alle anfallenden Kursgebühren bezahlen.

Ein Arbeiter mit niedrigerem Einkommen müsste wohl seine Arbeit vor Ort kündigen, um an einem solchen Kurs teilnehmen zu können und zusehen, wie er das Geld für die überteuerten Kurse beschaffen kann. Wir befinden uns in einer glücklicheren Situation, dennoch finde ich das unzumutbar und traurig.

„Wir möchten endlich unsere Hochzeitsfeier planen, eine Wohnung mieten und einrichten. Leider können wir nichts unternehmen … unsere Hände sind gebunden.“

Im Oktober 2011 nahm mein Ehemann an der Prüfung teil. Er hatte sich voller Eifer auf diese Prüfung vorbereitet. Nach der Prüfung wurden die Ergebnisse aber nicht sofort verkündet. Die Kursbesucher mussten aber auch nach der Prüfung jeden Tag zum Unterricht erscheinen obwohl sie nichts taten.

Nach einer Woche unerträglichen Wartens bekamen Sie mündlich gesagt, nicht bestanden zu haben. Mein Mann habe von 60% nur 58% geschafft. Leider wurden weder die Ergebnisse schriftlich protokolliert noch die Prüfungsunterlagen vorgezeigt.

So konnte meine Ehemann nicht nachvollziehen, wo er sich verbessern könnte. Nur eine Person von acht Schülern hat die Prüfung bestanden, das ist meiner Meinung nach Betrug und äußerst unrealistisch. Ich vermute ein bewusstes Durchfallen, um weiterhin die Schüler an das kostenpflichtige Lerninstitut zu binden.

Mein Ehemann wird im November 2011 extra nach Ankara reisen, um dort erneut an einer Prüfung teilnehmen zu können. Er ist zur Zeit sehr depressiv und traurig. Er hat Angst, noch einmal durchzufallen und zweifelt er an seiner eigenen Wertigkeit. Er ist ziemlich unsicher und zweifelt an seinen Leistungen, er fühlt sich ständig verantwortlich für unser Getrenntleben.

Wir möchten endlich unsere Hochzeitsfeier planen, eine Wohnung mieten und einrichten. Leider können wir nichts unternehmen. Uns wurde eine große Hürde gestellt und unsere Hände sind gebunden. Ich nehme jeden Tag für mein seelisches Wohlbefinden Medikamente ein. Oft habe ich einen Nervenzusammenbruch, was man mir auch auf der Arbeit ansieht. Ich werde noch in diesem Monat eine Therapie beim Psychiater beginnen, da ich diesen Druck nicht länger aushalten kann.

Ich vermisse meinen Mann und habe Ihn seit Monaten nicht mehr gesehen. Diese Trennung empfinden wir Eheleute als eine menschenrechtswidrige Folter. Ich hoffe das diese Regelung außer Kraft tritt damit liebende Menschen zusammenfinden können.

Mit freundlichen Grüßen Aktuell Gesellschaft

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  1. Elimu sagt:

    Hallo Ceylan!

    Ich fühle mit dir!!!
    Es ist schon fast so, als ob ICH diesen Brief geschrieben habe!

    Mein Mann hat es damals (2008) erst nach 3 Versuchen geschafft, durchzukommen.

    2x in Istanbul durchgefallen und beim 3. Mal war er in Ankara…
    dort hat er dann die A1-Prüfung bestanden… Ich kann euch nur Hoffnung machen! Gebt nicht auf! Bleibt stark! Vor allem DU musst stark sein.
    Die Selbstzweifel, die dein Mann hat, sind ganz normal… es ist eine wirklich sehr schwierige Phase, die kaum einer versteht, wenn er nicht selbst mit drinsteckt…

    Wir können gern privat nochmal darüber sprechen… meine E-Mail-Adresse müsstest/könntest du eigentlich vom freundlichen Migazin-Team bekommen .. ;)

    möchte meine mail nicht veröffentlichen, da ich hier einige Kommentare lese, die einfach nur unfassbar sind…kann es nur noch mit Kopfschütteln lesen…
    Es ist wirklich armselig was manche Menschen denken und noch dazu auch noch öffentlich äußern… Ich spreche mal niemanden persönlich an, aber es ist schon eine Frechheit…

    Für euch ganz wichtig:
    Daumen sind gedrückt! Geduld, geduld und nochmals geduld!
    Wer kämpft, hat noch lange nicht verloren!

    (liebes Migazin-Team… wäre nett, wenn ihr meine Mail Adresse weiterleiten könntet..)

  2. Elimu sagt:

    ok dein Brief ist aus 2011 :) sorry… habs jetzt erst (bewusst) gesehen..

    dein Mann müsste also schon längst da sein ;) hoffe ich zumindest für euch…

  3. Zoltàn sagt:

    Ich möchte meinen Senf hier auch gern einmal dazugeben. Bin 45 Jahre, Berufskraftfahrer und gelernter IT – System Elektroniker – bin seit meiner Kindheit in Deutschland aufgewachsen – hier zur Schule gegangen und Staatsbürger der BRD seit 1993, seit 20 Jahren.

    Ich schreibe Ihnen über uns da wir seit 2008 eine tragische Geschichte und große Last zu tragen haben, was mich sowie auch meine indische Ehefrau anbelangt und wir das Problem von behördlicher Seite aus noch nicht zu lösen vermochten, eine amtliche Vorgehensweise die schon fast “ menschenverachtend “ ist und unsere Ehe an dieser Problematik mit den Ausländerbehörden sowie dem deutschen Konsulate in Bangalore , Indien, zerbrochen ist und ich sowie meine Frau seit 2008 sehr darunter leiden, wir seit 2008 noch nie in Deutschland zusammenleben und uns in der BRD nicht einmal gemeinsam aufhalten konnten da man meiner Frau ständig ihren Visumsantrag abgelehnt hat. Dies selbst vor kurzem als ich wieder mal eine Verpflichtungserklärung für Sie abgegeben hatte, inklusive Flugticket für ein 3 Monats-Besuchervisum nach Deutschland, inkl. Reisekrankenversicherung, Unfallversicherung, etc. Ihr Visum wird ständig abgelehnt und bereits schon seit Jahren – obwohl wir legal und rechtmäßig nach dem “ Special Marriage Act 1954 “ in Indien geheiratet haben , welches bereits 2008 erfolgte, nunmehr fast schon 5 Jahre her und zudem auch in Deutschland anerkannt ist.

    Ich weiß eigentlich gar nicht wie ich damit anfangen soll, sowohl ich als auch meine Frau aus Indien gehen daran zugrunde, denn eine Lösung des Problems schaffen wir wohl nicht aus eigener Hand, damit meine Frau eine Aufenthaltsgenehmigung bekommt um sich in Deutschland lediglich nur aufhalten zu dürfen – wenn ich im Gegenzug für Sie Sorge trage.

    Habe mich aufgrund all dieser ständigen Problematik mit den deutschen Behörden im März 2013 nach mehreren Jahren Ehe auf Distanz letztlich wieder scheiden lassen, weil wir aufgrund all dieser diskriminierenden Umstände immer eine Fernehe führen mussten, ich als Arbeitnehmer in Deutschland, meine Ehefrau mit ihren zwei Töchtern in Indien, über eine Distanz von rund 7500 Kilometern Entfernung und finde es von deutscher Seite aus einfach nur beschämend das man zwei Menschen, die zudem bereits seit Jahren in Indien gemeinsam verheiratet waren – und dieses offiziell in Indien immer noch sind nicht einmal die Möglichkeit einräumt in Deutschland zusammen leben zu dürfen oder dahinter u.U. eventuell sogar noch eine Scheinehe vermutet – was ich zumindest vermute – wir dies allerdings ohne Bedenken widerlegen können, wenn es sein muß auch unter Eides Statt.

    Ich habe meine indische Ehefrau am 18.11.2008 in Bangalore in Indien geheiratet. Sie hatte mit 15 Jahren ihre leibliche Mutter an Lungenkrebs verloren, desweiteren – im Jahre 2001 – oder 2002 ihren Ehemann nach einem tragischen Unfall aus dem ihre zwei Töchter hervorgingen. Diese beiden Mädchen hatten keinen Vater mehr – und ich habe damals nach unserer Heirat die Rolle als Stiefvater für Ihre 2 Töchter übernommen.

    Wir wollten damals in Deutschland heiraten, jedoch seit 2008 wurde leider immer wieder ihr Einreisevisum nach Deutschland abgelehnt,
    so das ich mich später sowie nach all dieser ständigen Bürokratie und Ablehnungen selbst dazu entschlossen habe meine Frau in Indien zu heiraten, welches am 18.11.2008 standesamtlich sowie in Gegenwart von 3 Trauzeugen im Standesamt in in Bangalore, Süd-Indien, erfolgte.

    Meine Eltern leben seit rund 45 Jahren in der BRD, mein Vater war Zeit seines Lebens knapp 40 Jahre ununterbrochen als Betriebsschlosser im Arbeitnehmerverhältnis für eine deutsche und internationale Erdöl – und Erdgasfima tätig, fast nie krank gewesen, ein sehr gewissenhafter, aufrichtiger Mensch, der noch nie mit dem Gesetz in Konflikt geraten ist und Steuerzahler seit über 40 Jahren. Meine Schwester – staatlich gepr. Kosmetikerin – mit 2. Berufsabschluss als Verwaltungsfachangestellte, arbeitet schon seit Jahren für eine hiesige deutsche Krankenkasse, ist
    in Deutschland geboren und ebenfalls deutsche Staatsbürgerin.

    Ich war seit 2008 stets für meine Ehefrau sowie für ihre zwei leiblichen Kinder da, finanziell ebenfalls, war auch in Indien irgendwo das Rückgrat der Famile. Selbst nach meiner Scheidung in Deutschland bin ich immer noch für meine Frau sowie für ihre 2 Töchter da – weil sie seit 2008 auch ein Teil von mir sind.

    Ich unterstütze sie zudem auch finanziell – dies jedoch freiwillig und ohne jeglichen Zwang, mein eigener Wille damit die Töchter meiner Ehefrau in Indien einen anständigen Schulabschluss an der Universität erreichen, was mir persönlich sehr wichtig ist, insbesondere in Indien.

    Als ich meine Frau 2008 in Indien geheiratet hatte, habe ich nach unserer Vermählung vom indischen Konsulat in Deutschland sogar eine indische PIO Card erhalten. Diese ist gültig in Verbindung mit meinem deutschen Reisepass und ist in etwa vergleichbar mit einer Green Card.

    Ich benötige zur Einreise und Ausreise nach Indien kein Visum und habe dadurch fast den Status eines indischen Staatsbürgers mit indischem Pass. Lediglich zwei Dinge sind mir in Indien nicht gestattet: Ich habe kein Wahlrecht und darf kein Agriculture Land, Farmland, erwerben. Das war es aber auch schon. Ansonsten gewährt man mir, bedingt durch die damalige Heirat zu meiner Ehefrau annähernd den gleichen Status wie dem eines indischen Staatsbürgers. Die deutschen Behörden hingegen gaben meiner Frau hingegen nicht einmal ein Besuchersvisum bzw. eine Aufenthaltserlaubnis, ein Visa für die BRD was einfach beschämend und menschenverachtend ist das seine eigene Ehefrau mit der man in Indien verheiratet sowie über 4 Jahre lang liiert war, nicht einmal deutsche Luft schnuppern kann und dies ist für mich unter solchen Bedingungen als Staatsbürger Deutschlands einfach nur diskriminierend, unmenschlich, lediglich weil jemand aus einem Drittland wie Indien kommt und sowas ist einfach nur “ unter aller Sau “ !

    Ich weiß nicht ob man sich von deutscher – behördlicher Seite aus auch nur annähernd vorstellen kann was es bedeutet ein Staatsbürger sowie Steuerzahler der BRD zu sein, auf der anderen Seite der Ehemann quasi regelrecht dazu verdonnert wird über Jahre getrennt eine Fernehe und Fernbeziehung zu seiner indischen Ehefrau führen zu müssen und man seinem ausländischen Lebenspartner nicht einmal ein Besuchsvisum oder einen wenn auch nur einen befristeten Aufenthalstitel gewährt, ohne Arbeitsaufnahme – und im Geringsten einem deutschen Staatsbürger die Arbeit wegnehmen zu wollen, lediglich um sich nur bei seinem Ehemann in Deutschland aufhalten zu dürfen.

    Meine Ehefrau hat in Bangalore zweimal an einem Deutschkurs “ Start Deutsch A1 “ am Goethe-Institut teilgenommen und Sie spricht auch ein wenig Deutsch. Aber leider hatte sie die Prüfungen nicht ganz bestanden weil beim ersten mal ein halber Fehlerpunkt zum Bestehen der Prüfung gefehlt hatte und sie beim zweiten mal die Antworten versehentlich nicht auf den Antwortbogen – das so genannte “ Answer Sheet “ geschrieben hatte, sondern auf einem separaten Blatt und es wurde nicht anerkannt.

    Habe sie damals zu einem Super Intensiv Kurs in Bangalore angemeldet und habe später meiner Ehefrau auch angeboten, diesen Kurs nochmal an einem Goethe – Institut in Deutschland, zu wiederholen. Aber ich frage unsere Behörden sowie die Konsulate in aller Höflichkeit: Wie bitte schön soll das ganze funktionieren wenn man ( Frau ) nicht einmal ein Visa bzw. einen temporären Aufenthaltstitel zu einer Einreise in die BRD erteilt – um diesen „bedeutenden“ Sprachkurs in der BRD zu absolvieren ? Hier wird einfach von konsularsicher Seite aus entschieden – ohne ausreichende Prüfung der Sachlage, je nachdem wie anscheinend gerade das Wetter ist, man jede Person immer gleich in die Kategorie einer „Scheinehe “ versetzt, was in unserem Fall absolut nicht stimmt – wo gegen ich mich auch vehement wäre. Totzdem wurde das Visa meiner Ehefrau ständig abgewiesen – obwohl man schon jahrelang verheiratet war. Warum ?

    Wir haben zusammen am 17.November 2008 nach indischer Tradition geheiratet, am darauffolgendem Tage standesamtlich nach dem Special Marriage Act 1954 welches auch in Deutschland anerkannt ist. Zudem ist für die Anerkennung in Deutschland ja eh auch nur die standesamtliche Trauung maßgeblich.

    Ich selbst habe meine Ehefrau und ihre beiden Töchter in Indien immer nur einmal im Jahr auf Urlaub sehen können. Ansonsten bin ich ständig als Fernfahrer in Deutschland unterwegs, die ganze Woche von Sonntag Abend bis teilweise Samstag früh, 14.000 bis 15.000 Km Monat für Monat und stehe zudem seit Jahren im festen Arbeitsverhältnis.

    Alles was meine Frau und ich wollten ist, gemeinsam in Deutschland zusammenleben zu können. Oder besser gesagt, zusammenleben zu dürfen. Dafür ist jedoch ein Aufenthaltstitel für Sie notwendig, wenn auch nur temporär oder mit Auflagen verbunden – was man ja durchaus noch verstehen könnte.

    Wir haben lange gemeinsam überlegt, haben immer versucht alles auf diplomatischem Wege zu lösen damit meine Frau bei mir in der BRD mit mir zusammen leben darf – aber nach all den Schikanen sowie ständiger Verweigerung von seitens deutscher Behörden habe ich mich zuletzt, trotz der Liebe zu meiner Frau in Deutschland scheiden lassen, wenn gleich unsere Ehe in Indien ja immer noch fortbesteht. Zeitweilig habe ich auch temporär in Indien im Hause der Firma DELL International Services als German Offshore Customer Sales Team Administrator gearbeitet, für ca. 6 Monate. Wie sollte es auch anders über die Jahre funktionieren. Meine Frau hatte ja nie ein Visa für die BRD erhalten – nicht einmal ein billiges Touristenvisa – obwohl wir ordnungsgemäß in Indien getraut wurden und jedesmal wurden irgendwelche Vorwände erhoben, die Einreise verwehrt.

    Ich weiß nicht wie sich ein deutscher Konsul oder Diplomat fühlen würde wenn er sich in jemandem aus dem Ausland verliebt – heiratet – aber das Land aus dem seine Ehefrau kommt ein Zusammenleben mit Ihm nicht einräumt ? Dort gibt es dann ja sicherlich ein paar “ Ausnahmeregeln „, wohl nur nicht für Normalsterbliche.

    Wenn ich könnte – und das Einkommen in Indien wäre ausreichend – so hätte ich mich von meiner Ehefrau in Deutschland nicht scheiden lassen und hätte dauerhaft in Indien leben können – weil mich dieses deutsche Ausländergesetz mittlerweile nur noch “ ankotzt “ ! Wenn gleich ich auch Verständnis dafür habe das man vielleicht nicht jede Person einreisen lassen kann – nicht einreisen lassen darf – aber man kehrt ja im Vorfeld erstmal sowieso alle Personen unter einem Kamm einer “ Scheinehe „, besonders wenn die nette Dame auch noch aus Indien – Thailand – oder aus einem anderen asiatischen Land kommt.

    Weder ein Visum, noch ein temporäres Aufenthaltsrecht wurden ihr seit 2008, seit unserer Vermählung erteilt – und ich frage mich allen Ernstes wie eine solche Ehe auf Dauer und über Jahre funktionieren soll, wenn dem Ehepartner eines deutschen Staatsbürgers nicht einmal ein Visa erteilt wird, obwohl man bereits seit Jahren rechtmäßig verheiratet war.

    Man kann einige Abstriche im Leben machen, den Lebenspartner aber über Jahre nicht in ein Land einreisen zu lassen – zumal ja auch all die Verpflichtungserklärungen, Flugtickets, Krankenversicherung, vorlagen, ohne jegliches Risiko für den deutschen Staat oder für den deutschen Arbeitsmarkt, dies grenzt für mich schon an Menschenverachtung und steht für mich nicht im Einklang mit Einigkeit, Recht und Freiheit, dem Grundgesetz in der BRD wo der Schutz der Familie einen besonderen Stellenwert hat – während dabei die Frau aus Indien schon quasi wie eine “ Aussetzige“ bei den deutschen Konsulaten behandelt wird und jedesmal ihr Visumsantrag aus irgendwelchen Vorwänden abgelehnt wird. So etwas verstößt mittlerweile gegen geltendes Menschenrecht, was eigentlich schon vor den obersten Gerichtshof gehört.

    Trotz meiner Trennung zu Ihr in Deutschland haben wir Beide festgestellt das wir uns immer noch lieben – meine Frau weint sehr oft – Ihre Töchter vermissen mich ebenfalls – aber ich kann meiner Frau ja irgendwo auch nicht zumuten das sie Ihre Kinder in Indien dauerhaft zurücklässt und ich ja nur erreichen wollte das meine Frau sich auch bei uns in Deutschland aufhalten darf und Sie zudem die Möglichkeit hätte zwischen Deutschland
    und Indien zu reisen, nicht zuletzt ja schon ihrer Kinder wegen – und ohne dem deutschen Staat in irgend einer Form zur Last zu fallen, wenn ich für sie Sorge trage.

    Ich kann nicht weiter zusehen das man ständig auf Bürokratieebene mit Füßen getreten wird und man zwei Menschen seit Jahren behandelt als wäre meine Frau auf Asyl hinaus, oder Sie evtl. auf Staatskosten leben möchte. Dem ist wahrlich nicht so ! Und ich habe wirklich den Eindruck das man uns irgendwo seitens der Behörde oder deutscher Konsulate
    in Indien eventuell sogar eine Scheinehe unterstellt – wo gegen ich mich vehement wehre und das kann ich jederzeit anhand von Beweismitteln, Fotos, indischer Heiratsurkunde,meiner indischen PIO Card, eindeutig widerlegen.

    Ich möchte eigentlich nur mit meiner Partnerin zusammenleben wollen, in Deutschland – wo ich zudem auch mein Lohn und Brot verdiene – seit meiner Kindheit Daheim bin. Wenn dies von seitens der Behörde keine Zustimmung und Akzeptanz findet, so frage ich mich allen Ernstes nach dem Sinn unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung in unserer Bundesrepublik Deutschland, weil dies für uns einen ausgesprochenen Härtefall darstellt und sowas wohl in einem demokratischen Land wie in der BRD wohl unter solchen Bedingungen kaum richtig sein kann.

    Deutsche – europäische und internationale Firmen rekrutieren Inder aus der indischen Software-Entwicklungsmetropole Bangalore, mitunter sehr helle Köpfe, sie lassen preiswert Software in Indien entwickeln und teils zu hohen Preisen in Europa vermarkten, während seine verheiratete Frau aus Indien nicht einmal eine Aufenthaltserlaubnis erteilt bekommt, damit man mit seinem deutschen Lebenspartner in der BRD gemeinsam unter
    einem Dach leben kann.

    Manche Menschen haben Probleme damit wenn sie ihren Lebenspartner 1 bis 2 Wochen nicht sehen können….., ich habe meine Ehefrau aufgrund dieser elenden Bürokratie und innerhalb der letzten 5 Jahre nicht einmal in der BRD sehen können, geschweige denn zusammen unter einem Dach zu leben. Nicht einmal auf Besuch obwohl wir seit 2008 in Indien verheiratet waren.

    Es besteht nach meiner Kenntnis kein Anspruch auf ein Visum oder eines Aufenthaltstitels. Es besteht jedoch ein Anspruch auf geltendes Menschenrecht ! Der Schutz der Familie zwischen den Lebenspartnern
    die bereits seit Jahren miteinander liiert waren und was nicht mehr nur Sache der Bundesrepublik ist – aus menschlicher und familiärer Sicht eigentlich vor den obersten Gerichtshof für Menschenrechte gehört.

    Ich kann mir nicht vorstellen das dies im deutschen Familienrecht gewollt ist, ganz gleich aus welchem Kulturkreis sein Lebenspartner auch immer kommen mag- und dieses finde ich demokratisch einfach nicht vertretbar das man sich erst wieder scheiden lassen muß – und lediglich – weil der indischen Lebenspartnerin der Aufenthalt in Deutschland immer wieder versagt wird. So etwas ist verachtend, Diskriminierung auf allerhöchstem Niveau.

    Es ist beschämend das man als deutscher Bürger über Jahre hinweg quasi immer nur eine Fernehe auf Distanz führen muss, zwischen der BRD und Indien. Lediglich weil die Ehefrau aus Indien kommt – dunkle Haare hat und eine Inderin statt einer Jeans den Saree trägt.

    In Deutschland werden Tore und Türen für Menschen geöffnet die noch niemals zuvor in die deutschen Sozialkassen eingezahlt haben – offene Grenzen innerhalb der EU – stetige Zuwanderungswellen von Asylanten die offen empfangen – und geduldet werden – während der Staatsbürger der BRD über Jahre zu seiner Frau quasi in Trennung leben muß – und dieses ist wirklich eine Diskriminierung ersten Grades da anscheinend bei einigen Leuten immer noch, “ das deutsche Reinheitsgebot “ zählt.

    Ich möchte nicht den Anschein erwecken es würde sich in unserem Fall um eine so genannte “ Scheinehe “ oder ähnliches handeln, weil dieses einfach nicht stimmt ! Ich selbst war ja damals derjenige der sich um die Ehe zu seiner indischen Dame bemüht hat – und war genauso derjenige der sich wegen der Zunichtemachung dieser Art Ehelebens von Amts Wegen aus wieder scheiden lassen hat, da wir diese Diskriminierungen nicht bis an unser Lebensende ertragen hätten und worunter meine Frau noch heute leidet. So kann keine Ehe auf binationaler Ebene dauerhaft Aufrecht erhalten werden wenn die deutschen Ämter und konsularischen Vertretungen im Ausland einem ständig “ Steine in den Weg “ legen, was das Zusammenleben der Ehe in Deutschland maßgeblich sowie negativ beeinflusst, weil dann ist jeder Sinn einer gemeinsamen Ehe bereits im Vorfeld zum Scheitern verurteilt, lediglich weil ein Lebenspartner zB. aus einem Drittland, in unserem Fall aus Indien kommt.

    Wir Beide hätten auch gern in Deutschland geheiratet – jedoch durch die Ablehnung des Visums von konsularischer Seite aus war die Einreise für meine Frau ja gar nicht erst gegeben da man anscheinend immer wieder den Vorwand einer Scheinehe zugrunde gelegt hat und so etwas finde ich in unserem Fall ausgesprochen diskriminierend u. menschenverachtend.

    Auch in Deutschland gehen Menschen manchmal auseinander, jedoch kaum unter solchen Bedingungen wie bei uns – Denn hier geht es nicht um das Ende einer gemeinsamen Liebe und in einer gescheiterten Ehe zwischen beiden Lebenspartnern – sondern vielmehr um ein „gewolltes“ Versagen eines Aufenthaltes in der BRD, für die indische Ehefrau. Damit
    wird das Zusammenleben zwischen einem deutschen Büger in der BRD und seiner Lebensgefährtin bereits im Keim erstickt, man nicht gewillt ist dem Lebenspartner eines deutschen Staatsbürgers und den Aufenthalt seiner Frau in der Bundesrepublik zu gewähren – man allerdings auf der anderen Seite auch nicht von 2 Eheleuten erwarten kann das man quasi über Jahre getrennt zueinander leben sowie eine Fernehe zwischen der BRD und Indien führen muß – jahrelang nur auf Distanz – weil in einigen Ausländerbehörden sowie in Konsulaten manchesmal Entscheidungen getroffen werden die nicht in Ordnung sind, obwohl zwei Eheleute wie wir es über 4 Jahre hinweg waren nur eines in der BRD wollten:

    “ Gemeinsam Leben „.

    Wir wollten niemals bevorzugt behandelt werden – jedoch denke ich
    das selbst jeder Laie durchaus erkennen kann das in unserem Fall
    eine Diskriminierung erster Güte vollzogen wurde um seine indische Partnerin bloß nicht nach Deutschland einreisen zu lassen, weil sie anscheinend aus Indien immer gleich “ die Pest “ im Koffer mitbringt.

    Selbst unser Lyriker Berthold Brecht sagte mal: “ Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht „.

    So etwas ist ein tiefer Einschnitt in das Familienleben zweier Menschen, hier immer fleissig seine Steuern zu zahlen, während man im Gegenzug die Lebenspartnerin mit Füßen tritt, da man ihr den Aufenthalt bereits seit 2008 nicht einräumt – nicht mal ein ganz „stinknormales! und lächerliches 3.Monats Touristenvisum auf Besuch. Man kann schon einiges im Leben akzeptieren und tolerieren – aber solche Vorgehensweisen gehen selbst im deutschen Ausländergesetz “ unter die Gürtellinie „.

    Man möge über unsere Situation denken wie man möchte. Wer es selbst nicht am eigenen Leib erlebt hat – kann sich dies nicht mal im Geringsten vorstellen – und von meiner Seite aus auch nochmal ein ganz herzliches Dankeschön an unser Ausländergesetz.

    Zudem sei gesagt, wir waren ja bereits schon Jahre lang in Indien verheiratet.

    Nicht jeder Mensch aus einem Drittland möchte nur auf Staatskosten in Deutschland leben. Es gibt Menschen die sagen – ich möchte nur einen Lebenspartner aus Deutschland. Dann wiederum gibt es Menschen, die mögen Asiatinnen, andere mögen Osteuropäerinnen.

    Glaubt mir: Selbst eine Frau aus Thailand kommt in der Regel genauso wenig aus dem Rotlichtmilieu wie man es ja oftmals immer wieder gern als Vorurteil zu hören bekommt – denn selbst Thailand besteht nicht nur aus Pattaya.

    LG Zoltàn

  4. posteo sagt:

    Lieber Zoltan,
    Ihre behördlich gescheiterte Ehe tut mir aufrichtig leid. So ausführlich wie Sie sie Ihre Odyssee beschrieben haben, so ausführlich haben sie sich zweifellos bemüht. Was mir jedoch noch als Möglichkeit einfällt, um weitere derartige Dramen zu vermeiden, ist der Kontakt mit einem Abgeordneten seines Wahlkreises.
    Die Abgeordneten werben ja damit, für die Anliegen der Bürger da zu sein und sie werden schließlich auch dafür bezahlt, sich zu kümmern. Das hilft Ihnen natürlich nicht mehr, aber ist für andere Betroffene zumindest einen Versuch wert.

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