Mogelpackung

Gesetz zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen springt zu kurz

Der Bundestag hat das Gesetz zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen beschlossen. Für die meisten Ingenieure, Ärzte und sonstigen Fachkräfte dürfte das Putzen und Taxifahren allerdings weitergehen.

Freitag, 30.09.2011, 8:30 Uhr|zuletzt aktualisiert: Freitag, 07.10.2011, 5:27 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Zwischen der ersten Ankündigung und dem gestrigen Beschluss im Bundestag liegen mehrere Jahre. Was lange währt, wird in diesem Fall aber nicht gut. Denn das Anerkennungsgesetz „ist nach langem Anlauf ein zu kurzer Sprung“, so das Fazit von Professor Klaus J. Bade, Vorsitzender des Sachverständigenrats deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR).

Bereits die Verpackung kommt irreführend daher. Was draufsteht, ist noch lange nicht drin. Denn das Gesetz verschafft ausländischen Fachkräften nicht etwa einen Anspruch auf Anerkennung ihrer im Ausland erworbenen Qualifikationen, sondern lediglich einen Anspruch auf Prüfung, ob diese anerkannt werden können. Das Gesetz sieht hierfür eine Prüfungsdauer von drei Monaten vor. Im Großen und Ganzen war es das auch schon.

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Wirrwar bleibt
Danach sind Betroffene auf sich alleine gestellt: Sind Nachqualifizierungen notwendig, müssen sich Betroffene selbst darum kümmern – auch finanziell. Nach dem Antrag folgt die Zeit des Hoffens und Betens, dass alles gut geht. Einen Anspruch auf Beratung, Betreuung oder Qualifikation gibt es nach wie vor nicht.

Nur eine Hotline hatte Bildungsministerin Annette Schavan (CDU) versprochen. Die soll Betroffene an die zuständigen Ämter weiterleiten – an eines der mehr als 600 Behörden, Kommunen, Kultusministerien, Handelskammern. Der Wirrwarr bleibt und kann von Land zu Land unterschiedlich ausfallen. Auch daran ändert sich mit dem Gesetz nichts. Es ist möglich, dass das Diplom des kasachischen Ingenieurs in Nordrhein-Westfalen anerkannt wird, in Bayern aber nicht.

Bundesrat letzte Hoffnung
„So bleibt das Gesetz weit hinter den Erwartungen zurück. Es ist ein erster aber nicht ausreichender Schritt, um Menschen mit ausländischen Qualifikationen den Weg in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen, so Swen Schulz, stellvertretender bildungspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion. Er bemängelt die mangelnde Unterstützung der Betroffenen „Doch dieses Gesetz soll nichts kosten, es wird darum seine Ziele nicht erreichen“, so seine Prognose.

Letzte Hoffnung ist der Bundesrat. Dieser kann das Gesetz noch stoppen und den Vermittlungsausschuss anrufen, um Verbesserungen zu realisieren. Darauf baut auch Bade: „Es wäre wünschenswert, dass sich Bund und Länder auf praktische Lösungen der genannten, absehbaren Probleme verständigen. Gerade für die Anfangsphase, in der erstmals Prüfansprüche geltend gemacht werden können, sollten zusätzliche Mittel bereitgestellt werden. Zudem sollten ausreichende Möglichkeiten geschaffen werden, sich im dualen System in Teilbereichen nachzuqualifizieren, ohne die komplette Ausbildung nochmals machen zu müssen.“ (bk)
Leitartikel Politik

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  1. Beobachter sagt:

    Hallo,

    ich möchte Sie auf ein Netzwerk aufmerksam machen, die zur Unterstützung dieses Gesetzes ins Leben gerufen wurde.
    „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ http://www.netzwerk-iq.de

    Es ist daher nicht ganz richtig, dass die Betroffenen bei Fragen zu Nachqualifizierungen o. ä. alleine gelassen werden.
    Dieses Netzwerk steht Beratend und Betreuend für die Personen zur Seite.
    Die Hauptaufgabe ist es auch, diese Personen bei der Umsetzung des neuen Gesetzes zu Unterstützen.

    In jedem Bundesland werden sog. „Erstanlaufstellen“ eröffnet, damit diese Menschen eine erste Anlaufstelle für ihre Fragen haben und im gesamten Prozess begleitet werden.

    Für nähere Informationen bitte die Homepage besuchen!

  2. Naja sagt:

    So eine Anerkennung hilft ohnehin nur Menschen in „geschützen“ Berufen oder z.B. im medizinischen Bereich.

    Wer Gartenbau studierte wird eingestellt, wenn er gut. Wer einen Ingenieurberuf erlernt hat, wird eingestellt, wenn ers drauf hat. Wer Schreiner ist, wird eingestellt, wenn er fleissig und sich drauf einstellen kann, wie in Deutschland gebaut wird.

    In vielen deutschen Betrieben beispielsweise arbeiten jetzt schon Akademiker aus aller Herren Länder. Von denen verlangt niemand ein deutsches Zertifikat mit Stempel. Ne Versicherung, die einen Mathematiker der Moskauer Lomonosov Universität einstellt, stellt den ein, weil der was kann. Die Mathematik in Russland ist ohnehin traditionell ausgezeichnet. Ob die eine Anerkennung benötigen? Nee…

    Von daher: Wer jetzt seit 20 Jahren Taxi fährt, der wird es leider auch in Zukunft tun müssen, ganz egal, ob irgendein Amt da irgendeine Anerkennung ausspricht. Der Zug ist abgefahren.

    Übrigens ist der „Fachkräftemangel“ sowieso eine Chimäre.

  3. nunja sagt:

    stimmt @naja, sicherheitsrelevante berufe bedingen prinzipiell einen dt abschluss, meinereiner muss jedes jahr 3 mal zu prüfung, lehre und berufsausbildung rund 5 jahre
    das kann kein kenianischer oder ostanatolischer so einfach übernehmen obwohl er in den jeweiligen staaten die ausbildung hat(t)e

    ein mathematiker, geschichtslehrer, physiker etc ist problemlos weil ohne grosse verantwortung, einfach weil nur theorie

    ein arzt, pilot, lokführer, architekt etc geht ohne weiteres nicht