Visumfreiheit für Türken

Die Bundesregierung hat nichts gehört, nichts gesehen, nichts gesagt – die Türkei auch nicht

Die aktuelle Antwort der Bundesregierung eine parlamentarische Anfrage zur Visumfreiheit für türkische Staatsbürger ähnelt mittlerweile dem Dreiaffenprinzip. Wieso die Türkei das Spiel mitspielt, bleibt ein Rätsel.

Von Mittwoch, 21.09.2011, 8:30 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 27.09.2011, 1:59 Uhr Lesedauer: 4 Minuten  |  

Vor Antritt seines Deutschlandbesuchs hatte der türkische Staatspräsident die deutsche Visapraxis kritisiert. Er bemängelte, dass Türken für Besuche in der Bundesrepublik ein Visum benötigen, während das für Deutsche bei Türkeireisen nicht gilt. „Das passt nicht mehr zu unseren engen Beziehungen“, sagte er der Süddeutschen Zeitung. Diesem Wunsch brachte Bundespräsident Christian Wulff Verständnis entgegen.

Das Abkommen
Damit steht Wulff allerdings alleine da. Die Bundesregierung ist ganz anderer Auffassung, wie aus einer aktuellen Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion hervorgeht. Darin macht sie deutlich, dass sie keinerlei Interesse daran hat, die bisherige Praxis zu ändern – selbst dann nicht, wenn die deutschen Visabestimmungen gegen Europarecht verstoßen. Und darum geht es in der Kleinen Anfrage der Linksfraktion.

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Streitgegenstand ist das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft mit der Türkei aus dem Jahre 1963, dessen Regelungen Vorrang haben und in den Mitgliedsstaaten unmittelbare Wirkung entfalten. Von besonderer Bedeutung sind dabei die Stillhalteklauseln. Danach dürfen die Vertragsparteien untereinander keine neuen Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs einführen, das sich auch auf die Visabestimmungen erstreckt.

MiG-Dossier: Weitere Einzelheiten und Hintergründe zur Thematik gibt es im MiG-Dossier „Visumsfreiheit für Türken„.

Der Prozess
Die Visumpflicht für Türken wurde jedoch nach Inkrafttreten der Stillhalteklausel eingeführt und stellt daher eine neue Beschränkung des Dienstleistungsverkehrs dar. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat diesen Rechtsverstoß Anfang 2009 in dem sog. „Soysal Urteil“ festgestellt und einem türkischen Fernkraftfahrer die visafreie Einreise erlaubt. Mehrere nationale Gerichte in Deutschland und europäischem Ausland sind der Rechtsauffassung des EuGH gefolgt und haben in mehreren Fällen türkischen Staatsbürgern Recht zugesprochen.

So wurde ein türkischer Geschäftsmann im Juni 2009 vom Amtsgericht Erding freigesprochen, nachdem er wegen illegalen Aufenthalts zu einer Geldstrafe verurteilt wurde. Das Gericht führte in seiner Urteilsbegründung aus, dass türkische Staatsangehörige ohne Visum nach Deutschland einreisen dürfen, wenn sie einen Aufenthalt von höchstens drei Monaten planen und keine Erwerbstätigkeit aufnehmen wollen.

Die Freilassung
Im August 2009 ordnete das Amtsgericht Cham in einem Schreiben an die Bundespolizei an, einen türkischen Staatsbürger sofort aus der Haft zu entlassen. In einem ähnlichen Fall musste im Januar 2011 auch das Amtsgericht Hannover einen Inhaftierten freisprechen. In beiden Fällen waren türkische Staatsbürger ohne Visum in das Bundesgebiet eingereist. Die Richter stützen sich auf das Assoziationsrecht.

Das Münchener und der niederländische Verwaltungsgericht Haarlem stellten im Februar 2011 in zwei voneinander unabhängigen Verfahren ebenfalls fest, dass türkische Touristen aufgrund des Abkommens kein Visum brauchen.

Das Gutachten
In einem kuriosen Fall sorgte im März 2011 das Landgericht Traunstein ebenfalls dafür, dass eine türkische Staatsbürgerin aus der Haft entlassen wurde, damit sie ihre Reise in die Bundesrepublik fortsetzt. Sie wurde wegen unerlaubter Einreise an der deutsch-österreichischen Grenze von der Polizei festgenommen und sollte in die Türkei zurücküberführt werden.

Selbst ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages – eine parteiübergreifende Abteilung – kam im Juli 2011 zu folgendem Schluss: „Durch die Entscheidungen [des Europäischen Gerichtshofs (EuGH)] … dürfte … endgültig geklärt sein, dass türkische Staatsangehörige visumfrei in das Bundesgebiet einreisen und sich ohne Aufenthaltstitel dort aufhalten dürfen.“

TV-Tipp: Mittwoch, 21.09.2011, 21.55 Uhr im WDR: „Ohne Visum dürfen türkische Touristen nicht nach Deutschland einreisen. Das aber verstoße gegen europäisches Recht, meinen Abgeordnete der Linkspartei ebenso wie Vertreter der deutschen Wirtschaft. Auch der wissenschaftliche Dienst des deutschen Bundestages kommt zu diesem Ergebnis. Entscheiden muss jetzt der EuGH.“

Das Dreiaffenprinzip
Ungeachtet dessen hält die Bundesregierung an ihrer „Rechtsauffassung“ fest. In der jetzt vorliegenden Antwort teilt sie mit, dass das Gutachten zur Kenntnis genommen wurde. Konsequenzen soll es aber keine geben. Zu den bisher ergangenen Entscheidungen führt sie aus: „Der Bundesregierung ist lediglich eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 9. Februar 2011 bekannt.“ Und an einem „juristischen Fachdisput über die Auslegung des Assoziationsrechts“ wolle sie sich nicht beteiligen.

Das wird sie aller Voraussicht nach aber tun müssen. In einem beim Oberverwaltungsgericht Berlin anhängigen Verfahren soll der EuGH darüber entscheiden, ob türkische Staatsbürger visumfrei in die Bundesrepublik einreisen dürfen. Sollte der EuGH ihrer bisherigen Rechtsprechung treu bleiben und der ganz überwiegenden Auffassung in der Fachliteratur folgen, dürfte die Visumpflicht für türkische Staatsbürger fallen.

Die Türkei
Tritt dieser Fall ein, wird die Bundesregierung ihre bisher als „Rechtsauffassung“ bezeichnete „politische Haltung“ aufgeben und sich – rechtsstaatlichen Grundsätzen entsprechend – dem Recht unterordnen müssen. Dann dürfte sich auch der politische Disput zwischen Abdullah Gül und der Bundesregierung erledigt haben.

Doch stellt sich die Frage, wieso die Türkei seit nunmehr vielen Jahren auf ein politisches Entgegenkommen Deutschlands setzt, anstatt sich auf die Rechte ihrer Staatsbürger aus dem Assoziationsrecht zu berufen. Das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes liegt mittlerweile auch in türkischer Sprache vor – übersetzt vom Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages.
Leitartikel Meinung

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  1. Akif Sahin sagt:

    Das hat sicherlich vor allem wirtschaftliche Gründe… Einerseits exportiert die Türkei 10% ihres Exports nach Deutschland, andererseits profitiert sie auch von Deutschen Touristen im eigenen Land. Da ist es nur klar, dass sie es sich nicht weiter verscherzen möchte…

  2. gedanke sagt:

    Es wird auch der tag kommen in dem Deutsche Ausländer werden und selbst für Timbuktu ein Visum brauchen werden…
    Was für ein Schräge Karakter,von anderen das zu erwarten was man selbst nicht in der Lage ist zu vollbringen.Mit dieser Wendehalskanzlerin ist kein Staat zu machen,sie ist zu sehr mir Griechenland beschäftigt oder mit sich elbs.

  3. Pingback: EU-Kommission – Verschärfungen des Ausländerrechts auf Türken nicht anwendbar | Migration und Integration in Deutschland | MiGAZIN